Hallo Forum, ich muss das Thema §115b noch mal aufwärmen und habe drei Fragen zur amb. Endoskopie.
1.Ein niedergelassener Mitbewerber ist der Meinung, dass das KH nur therapeutische Endoskopien abrechnen kann und somit die Vorsorgecoloskopien dem KV-Arzt vorbehalten bleiben. Ich finde hierzu aber nichts im Vertragswerk; weiß jemand genaueres ? Gibt es vielleicht eine separate Ziffer für Vorsorgecoloskopien, die nicht im 115er steht ?
2. Verstehe ich es richtig, dass der Überweisungsschein auch vom Krankenhaus selbst ausgestellt werden kann ?
3. In den Ziffern 760 und 764 (Coloskopien) ist davon die Rede, dass "die Maßnahmen ... gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung ... zur Koloskopie gemäß §135 ..." einzuhalten sind. Diese Qualitätssicherungsdaten wurden bisher (so habe ich unsere Endoskopierer verstanden) an die KV übermittelt. Wer bekommt die Daten in Zukunft ? Die KV ist ja wohl "raus".
Vielen Dank schon mal für die Antworten,
P. Leonhardt