Gastroskopie immer ambuant abrechenbar

  • Hallo Forum, ich muss das Thema §115b noch mal aufwärmen und habe drei Fragen zur amb. Endoskopie.

    1.Ein niedergelassener Mitbewerber ist der Meinung, dass das KH nur therapeutische Endoskopien abrechnen kann und somit die Vorsorgecoloskopien dem KV-Arzt vorbehalten bleiben. Ich finde hierzu aber nichts im Vertragswerk; weiß jemand genaueres ? Gibt es vielleicht eine separate Ziffer für Vorsorgecoloskopien, die nicht im 115er steht ?

    2. Verstehe ich es richtig, dass der Überweisungsschein auch vom Krankenhaus selbst ausgestellt werden kann ?

    3. In den Ziffern 760 und 764 (Coloskopien) ist davon die Rede, dass "die Maßnahmen ... gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung ... zur Koloskopie gemäß §135 ..." einzuhalten sind. Diese Qualitätssicherungsdaten wurden bisher (so habe ich unsere Endoskopierer verstanden) an die KV übermittelt. Wer bekommt die Daten in Zukunft ? Die KV ist ja wohl "raus".

    Vielen Dank schon mal für die Antworten,
    P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,
    1. alle endoskopischen Maßnahmen (diagnostisch und therapeutisch)können stationsersetzend betrieben werden.
    Es besteht m.W. keine Klarheit, ob die Vorsorge als stationsersetzende Maßnahme durchgeführt werden kann (pro: ist auch nur Endoskopie, contra: es kommt die KK teurer als im niedergelassenen Bereich)
    Mein Lösungsansatz:
    Einrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums nach § 95 SGB V ab 1.1.2004, das ohne Probleme auch Vorsorgeuntersuchungen veranlassen könnte. Cave: Einbindung der niedergelassenen Kollegen sowohl in die stationsersetzende Maßnahmen wie in ein Medizinisches Versorgungszentrum ist m.E. zwingend notwendig, sonst wird das Kriegsbeil von den Zuweisern ausgegraben
    2. Die Überweisung kann selbst ausgestellt werden, ich rate aber dringend ab (s. 1.)
    3. Niemand weiß etwas genaues, aus meiner Sicht werden die endoskopischen Daten im Qualitätsbericht 2004 erfasst und sind damit analog den bisherigen Daten, die von den niedergelassenen übermittelt wurden

    Grüße GRP

  • Hallo Frau Lüke,
    die Ziffern vor den Leistungen des 115b-Kataloges sind eindeutig.Hier bitte ich ein EBM-Buch zu nehmen und diese abzugleichen.Auch die Kommentare lassen nicht viel Spielraum zu. Da die Vorsorgecoloskopie eine eigene Ziffer hat, die in dem Vertrag nicht genannt ist, ist die Vorsorgecolo eindeutig raus, ebenso einfache Gastros. Drin sind diagnostische und therapeutische Colos, PEGs,ERCPs bds.mit Gastro, Bougierungen, Tuben. Bzgl. der Qualitätssicherung existiert noch keine Klarheit. Die Unterscheidung wo eine Vorsorgecolo anfängt und die diagnostische aufhört wird Ihnen hier keiner beantworten können. Auf jeden Fall darf keine Vorsorgecolo in diesem Sinne durchgeführt werden.
    Eine "Selbstüberweisung" ist möglich und nötig,wenn keine mitgebracht wird. Der lokale Wettbewerb sollte beachtet und berücksichtigt werden.

    Mit freundlichem Gruß

    A.Chandra