Vergleich KFPV 2003 vs. 2004

  • Liebes Forum,

    kann mir jemand sagen was die Key-Facts zur Veränderung der KFPV bzw. des FP-Katalogs sind ???

    Muss meinem nämlich meinem Chef kurz darlegen was sich verändert hat !

    Wird alles vermutlich teurer/besser vergütet oder billiger/schlechter vergütet(Aussage möglich ? auch wenn es noch keinen Grouper 2004 gibt?).

    Wer profitiert-wer verliert ?

    Wäre sehr dankbar für Eure kompetente Hilfe !!!!:)

    Liebe Grüße aus München

    Maximilian Scherr

  • Zitat


    Original von Maximilian:
    Liebes Forum,

    kann mir jemand sagen was die Key-Facts zur Veränderung der KFPV bzw. des FP-Katalogs sind ???

    Muss meinem nämlich meinem Chef kurz darlegen was sich verändert hat !

    Hallo Herr Scherr,

    hier die Key-facts im "Chef - Format" :rotate:

    KFPV:

    I.) Strenge Wiederaufnahmeregeln: Im Prinzip werden alle
    Wiederaufnahmen innerhalb der Grenzverweildauer die:

    1.) in die gleiche BasisDRG führen
    2.) einen Split "Konservativ-operativ" darstellen
    3.) wegen Komplikation erfolgen

    zu einem Fall zusammengefasst. Augenommen davon sind DRGs, die speziell gekennzeichnet sind. dies sind i.d.R.:
    - Onkologie
    - Geburtshilfe
    - Endokrinopathien

    II.) Teilstationäre Patienten: Es erfolgt für alle Fälle ausser der
    Dialyse eine individuelle Vereinbarung mit den Kassen.
    Wird teilstationäre Behandlung begonnen innerhalb der oGvD:
    keine Vergütung!
    Ausnahmen:
    - Onkologie
    - Schmerztherapie
    - HIV
    - Dialysen

    III.) Fallzählung: Alle in 2004 entlassenen Fälle zählen als ein Fall
    Früher: Aufnahmen & Entlassungen / 2

    Katalog:

    I.) 802 statt 664 Fallpauschalen, 12 davon individuell zu verhandeln
    II.) 1/3 neue DRGs, 1/3 überarbeitet, 1/3 unverändert
    III.) Kompressionseffekt reduziert
    IV.) Sehr häufig: Umstellung auf reine PCCL - Bewertung
    V.) In der Chirurgie öfter als früher Berücksichtigung der Prozedur
    VI.) Onkologie: Gruppierung nach Tumorentität und Therapie, R63Z Chem
    -therapie und R64Z Strahlentherapie fallen raus
    VII.) eine Reihe Fallpauschalen mit ein Belegungstag[i] (ca. 20)

    Insgesamt heisst das, Sie müssen - am besten rückwärts bis 2002 - alles neu gruppieren, um eine Vergleichbarkeit Ihrer Daten zu haben. Vergleiche 1.0 <-> 2.0 sind sinnlos!

    So, ich hoffe, das war das wichtigste und reicht Ihrem Chef einstweilen.

    Als Nebenbemerkung eines [i]Optionshäuslers: Die Kassen, v.a. die grossen, sind maximal (mit Rasterfahndungssoftware u.ä.) aufgerüstet, also achten Sie auf die Kodierqualität, die Kassen und der MDK tun es auf jeden Fall.
    Stellen Sie sich und Ihre Organisation auf eine erhebliche Zunahme der Rückfragen ein!!! . Das macht eine Menge Arbeit.

    Gruss (ebenfalls München)

    Michael Wilke :smokin:

    Wenn Sie mehr wissen wollen, rufen Sie mich an oder http://www.drgcc.de

  • Hallo Herr Wilke, hallo Forum,


    Zitat


    Original von docwilke:


    III.) Fallzählung: Alle in 2004 entlassenen Fälle zählen als ein Fall
    Früher: Aufnahmen & Entlassungen / 2


    Diese Fallzählung ist mir neu. Zählen nicht alle im Zeitraum aufgenommenen Fälle. Nach der KFPV §1 Abs. 1 wird ja jeweils nach dem am Tag der Aufnahme gültigen Katalog und den Abrechnungsregeln abgerechnet.

    Habe ich etwas übersehen? ?(

    Viele Grüße aus Frankfurt.

    P. Möckel

  • Hallo Herr Möckel, hallo Forum !


    Wenn ich die KFPV 2004 richtig interpretiere, dann gilt das von Doc Wilke skizzierte Modell zur Fallzahlzählung (alle entlassenen Patienten in 2004 zählen als 1 Fall).

    Allerdings eine Frage noch: Ein im Jahr 2003 aufgenommener und im Jahr 2004 entlassener Patient zählt demnach als Fall im Jahr 2004. Da für die Abrechnung des Patienten der "am Tag der Aufnahme geltende Fallpauschalen-Katalog" Anwendung finden muss gilt:

    o Fallzahlzählung in 2004
    o Abrechnung nach FP-Katalog 2003 (Relativgewicht)

    o Welcher Basisfallwert wird jetzt der Abrechnung zu Grunde
    gelegt (2003 oder 2004) ???


    Schöne Grüße aus dem verregneten Norden (und das am Montag)


    MSimon

    :shock2: :3

  • Guten morgen Herr Scherr, guten morgen Forum,

    müssen wir bei der Fallzählung nicht unterscheiden zwischen
    - Optionshaus und
    - nicht-Optionshaus?

    KH, die erst in 2004 die DRG's anwenden, müssen doch "Entlassungen2004 ./. Überlieger20032004" für die Fallzählung zugrunde legen.
    Für Optionshäuser gilt "Fälle = Entlassungen"; spielt die Katalogversion (Tarif) für die Fallzählung eine Rolle?
    Ich interpretiere die KFPV 2004 nicht so.

    Grüße aus Mittelhessen

    M. Müller

    M. Müller
    Controller
    Kerckhoff-Klinik

  • Schönen guten Tag allerseits

    Zitat


    §1 KFPV 2004
    Abrechnung von Fallpauschalen

    (1) Die Fallpauschalen werden jeweils von dem die Leistung erbringenden Krankenhaus nach dem am Tag der Aufnahme geltenden Fallpauschalenkatalog und den dazugehörigen Abrechnungsregeln abgerechnet

    Zitat


    §8 KFPV 2004
    Fallzählung

    Jede abgerechnete Fallpauschale nach Anlage 1 zählt als ein Fall


    Daraus ergibt sich für mich eindeutig, dass der Tag der Aufnahme auch für die Fallzählung maßgeblich ist, denn unter anderem gilt die Anlage 1 (Fallpauschalenkatalog) ja nur für die in 2004 aufgenommenen Patienten.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Guten morgen zusammen,

    die Fragestellung ist insbesondere vor dem Hintergrund der zu vereinbarenden Fallzahlen und der Berechnung der Erlösausgleiche von Bedeutung.
    Ich schließe mich der Auffassung "alle entlassenen Fälle des Zeitraumes werden gezählt" an und verweise zur weiteren Diskussion und Interpretation auf den § 3 Abs. 6 KHEntgG: " Weicht im Jahr 2003 oder 2004 die Summe der auf das Kalenderjahr entfallenden Erlöse des Krankenhauses ... von dem vereinbarten Gesamtbetrag ... ab, werden die Mehr- oder Mindererlöse nach Maßgabe der folgenden Sätze ausgeglichen. ..."

    Auf das Kalenderjahr können meiner Meinung nach nur die Erlöse entfallen, die auch im Kalenderjahr abgerechnet werden. Somit können dann auch nur dies abgerechneten (=entlassenen) Fälle gezählt werden, auch wenn sie im Vorjahr aufgenommen und nach dem zum Zeitpunkt der Aufnahme gültigen DRG-Katalog bewertet werden.

    Ich hoffe, ich liege mit dieser Interpretation nicht daneben.

    Gruß

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Heissmeyer:
    Auf das Kalenderjahr können meiner Meinung nach nur die Erlöse entfallen, die auch im Kalenderjahr abgerechnet werden.


    Richtig! Aufgrund der oben angeführten Regelung der KFPV sind die Erlöse meiner Ansicht nach jedoch auf das Aufnahmedatum zu buchen und entfallen somit auf das Kalenderjahr der Aufnahme (Egal, wann die Rechnung geschrieben wird). Natürlich kann man sich noch über die Erlösabgrenzung bei Überliegern unterhalten, aber hier geht es ja um die Fallzählung.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Herr? Heissmeyer,

    ich sehe das auch so. Alle Fälle, die in 2004 entlassen werden, sind als Fall zu zählen.

    Nun aber doch noch mal zum Thema "Abrechnung der Überlieger 2003/2004". Für die Patienten, die vor dem 1.1.2004 aufgenommen wurden, hat der DRG-Katalog 2003 Gültigkeit.

    Aber welche Base-Rate gilt als Multiplikator zur Ermittlung der Erlöse? Ist es die Base-Rate 2003 oder die Base-Rate 2004?
    :vertrag: Und wo steht das?

    Aus der Sachlogik würde ich die Base-Rate 2003 für die Rechnungsstellung heranziehen. Sicher bin ich mir aber nicht.

    Montag, 10.55 Uhr und leicht verwirrt.....:dance2: :sleep:


    Hoffe auf schnelle Hilfe

    MSimon :isnihn: :isnihn:

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich bleibe dabei:
    Auch die Fallzählung richtet sich nach dem Tag der Aufnahme!

    Zitat


    Original von MSimon:
    Aber welche Base-Rate gilt als Multiplikator zur Ermittlung der Erlöse? Ist es die Base-Rate 2003 oder die Base-Rate 2004?
    :vertrag: Und wo steht das?


    Hier:

    Zitat


    § 1 KFPV 2004
    (6) ...Für Art und Höhe der abzurechnenden Fallpauschale oder des Zusatzentgeltes ist der Tag der Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich...


    Zusammenfassend ist der Tag der Aufnahme also für die Eingruppierung in die DRG, für das zur Eingruppierung verwendete Alter und für die Abrechnung maßgeblich. Ich finde keine einleuchtende Erklärung (und vor allem keine gesetzliche Regelung), warum dann für die Fallzählung plötzlich die Entlassung maßgeblich sein soll.

    Fälle 2004 sind für mich die nach dem Katalog 2004 abgerechneten Patienten und das sind die 2004 aufgenommenen Patienten

    (P.S.: Nur zur Sicherheit: Alle meine Zitate aus KFPV 2004 beziehen sich auf den Referentenentwurf vom 02.09.2003)

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Forum, hallo Herr Schaffert,

    ich sehe das nach wie vor anders. Aber unsere Diskussion bringt hoffentlich Klarheit in die Sache.

    Die jetzt gültige KFPV 2003 sagt:

    § 1 (7) Die Aufnahmen sind nur für Aufnahmen ab dem 01.01.2003 abzurechnen.

    § 9 (1) Jede abgerechnete DRG-Fallpauschale zählt als ein Fall.

    Ich interpretiere (weil das die KFPV an dieser Stelle mal wieder sehr gut zuläßt)das so, das die Überlieger 2003 / 2004 [da die Entlassung erst 2004 erfolgt] auch von der Fallzahl in 2004 zählt.

    Bin gespannt, wie das Forum hierzu steht ?


    Schöne Grüße aus dem Norden

    MSimon :dance1: :dance1: