Vergleich KFPV 2003 vs. 2004

  • Hallo zusammen,

    ich muss glaube ich mal was klarstellen:

    Meine Zitate stammen aus einer - vorläufigen - Endversion der KFPV, die den an der Erstellung beteiligten Experten (ich bin einer davon) nach der Anhörung der Verbände zugesandt wurde und quasi der konsentierte Endstand ist, der auch am 03.10.2003 veröffentlicht werden soll :rotate:

    Dort wird auf die Fälle hingewiesen, die im Jahr 2004 entlassen wurden.
    Allerdings hat auch die Aussage Gültigkeit, dass der Katalog nur für Patienten ab Aufnahmedatum 01.01.2004 gültig sein soll.

    So! :vertrag:

    D.h. nun im Klartext:

    - Für 2004 zählen die in 2003 aufgenommenen und 2004 entlassenen Fälle nicht mit, weil 1.) nicht mit G-DRG2.0 abgerechnet, 2.) nicht in 2004 aufgenommen.

    - In 2004 zählen die Fälle aber nur bis 31.12.2004 entlassen.

    Damit kriegt man dann - leider erst für 2005 :( - ein für allemal die lästige Überliegerproblematik in den Griff.
    Nachteil: In 2004 sind die Fallzahlen planungstechnisch artifiziell niedriger als früher, da die Überlieger fehlen.

    Mein Vorschlag derzeit (noch nicht entschieden).
    Wir nehmen gleich G-DRG 2.0 für alle in 2004 entlassenen Fälle, dann würden sich eine Menge softwarehersteller wahnsinnig freuen, weil die bei dem Gedanken an zwei gültige Abrechnungskataloge sowieso schoon am verzweifeln sind (manche zumindest ;D )

    Ganz genau wissen wir alle es erst aber nach dem 03.10. Dann können wir anfangen zu rechnen.

    Bzgl. der Abrechnung mit welcher Baserate (für Optionshäuser) gilt bisher folgendes:
    - Fälle aus 2003 mit G-Drg 1.0 und Baserate 2003
    - Wenn keine genehmigte Budgetvereinbarung: 2004 mit G-DRG 2.0 und
    Baserate 2003, so lange bis Vereinbarung, dann Baserate 2004

    Gruss aus München


    Michael Wilke :smokin:

  • Schönen Guten Tag allerseits!

    Ich möchte ja jetzt nicht die beleidigte Leberwurst spielen, nur weil ich vermutlich nicht Recht habe. Aber so ganz nachvollziehen kann ich die Regelung trotzdem nicht. Wenn sich die DRG Zuordnung nach dem Aufnahmetag , die Fallzählung aber nach dem Entlassungstag richtet, dann bekommen wir am Übergang 2004/2005 Probleme. Die Überlieger werden nämlich nach dem DRG-Katalog 2004 abgerechnet, als Fälle aber in 2005 gezählt. Dann hätte ich 2005 Fälle mit unterschiedlichen DRG-Katalogen, was das Controlling nicht gerade einfacher machen würde.

    Die Lösung wäre natürlich, die DRG-Zuordnung dann auch auf den Entlassungstag zu legen, wie von Ihnen, Herr Wilke, vorgeschlagen. Aber warum wurde dies dann nicht gleich so gemacht oder anders gefragt: Hatte die Zuordnung zum Aufnahmetag nicht auch ihren Sinn?

    Insgesamt erleichtern solche Veränderungen in der Fallzählung auch nicht gerade die Verhandlungen mit den Kostenträgern über das Mengengerüst, denn erstens muss ich diese Veränderungen berücksichtigen und berechnen und zweitens dann noch mit den Kostenträgern vereinbaren. Da kann man sich auch ganz schnell verkalkulieren oder die Kostenträger akzeptieren nicht alle Minderungen, was sich bei der Bedeutung der Fallmenge für die Erlöse unter Umständen katastrophal auswirken kann.

    Ketzerisch: Vielleicht ist das ja auch Zweck der Übung.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Einen schönen guten Morgen,

    ich bin mir abschließend auch noch nicht sicher, ob der von mir beschriebene Weg der Fallzahlzählung der Richtige ist.

    Vielleicht sollten wir auch die endgültige Version der KFPV 2004 abwarten, um hier nicht unnötig zu spekulieren.
    Allerdings vermute ich, dass das Gesetz mal hier wieder alles andere als deutlich ist. Die Interpretationsspielräume sind einfach zu groß.....

    Wie wird dieses Thema der "Fallzahlzählung" denn von anderen Krankenhäusern gesehen?

    Herzliche Grüße aus dem Norden (heute unter 0° Grad), aber sonnig!!


    MSimon

    :bounce: :baby:

  • Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Die Lösung wäre natürlich, die DRG-Zuordnung dann auch auf den Entlassungstag zu legen, wie von Ihnen, Herr Wilke, vorgeschlagen. Aber warum wurde dies dann nicht gleich so gemacht oder anders gefragt: Hatte die Zuordnung zum Aufnahmetag nicht auch ihren Sinn?


    Guten Morgen Herr Schaffert, Herr Wilke und Forum,

    ich denke, dass die aus dem alten Fallpauschalensystem übernommene Zuordnung zum Aufnahmetag damals die Idee verfolgte, zu verhindern, dass die Verweildauern von Patienten am Jahresende erlösoptimierend gesteuert werden. Die m. E. dahinterstehende nicht ganz unlogische Überlegung ist , dass das Aufnahmedatum gegenüber dem Entlassungsdatum das zufälligere ist.
    Angesichts der Irritationen, die diese Regelung im Abrechnungsalltag und in der Komplizierung der Ausgleichsberechnungen hervorruft, kann man den Vorschlag des Herrn Dr. Wilke nur unterstützen und ihn bitten, diesen Vorschlag möglichst durchzusetzen (mit schönen Grüßen aus der Praxis).

    Schönen Tag wünscht

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Forum!!!

    Ich versuche ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen.

    Laut BWKG sind DRG's für Optionshäuser im Jahr 2004 nach KFPV in Bezug auf KHEntG in dem Jahr abzurechnen, wenn der Patient entlassen wird.

    Bei Nicht-Optionshäuser werden die Fallpauschalen und Sonderentgelte, wie gewohnt abgerechnet, also zum Aufnahmetag.

    Welche Baserate, in welchem Jahr genommen wird, kann ich leider auch nicht beantworten. Würde mich aber auch interessieren.

    Beste Grüße aus Waiblingen
    --
    Tino

    Tino

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Mir ist noch ein weiteres Problem eingefallen, dass auftreten würde, wenn für 2004, wie von Herrn Wilke als Möglichkeit dargestellt, die Regelung eintreten sollte, das sämtliche Überlieger aus der Fallzählung herausfallen.

    Dies würde die Fallzahl zusätzlich zu den sowiso schon mindernden Wiederaufnahmeregelungen weiter verringern. Bei einer prospektiven Vereinbarung wäre das nicht schlimm, da dann der Basisfallwert entsprechend steigt. Viele (die meisten?) auch der Optionshäuser schließen jedoch möglicherweise unterjährig ab, so dass bis zur Vereinbarung dadurch Erlöse wieder einmal in die Ausgleiche verschoben werden. Schlecht für die Liquidität des Krankenhauses, die Kassen dagegen rechnen sich schön.

    2005 würde die gleiche Situation umgekehrte Folgen haben: Bezogen auf die dann wieder erhöhte Fallzahl wäre der alte Basisfallwert zu hoch. Wenn er in das neue Jahr hinein abgerechnet würde wäre das gut für die Liquidität der Krankenhäuser, aber schlecht für die Kassen.

    ?(

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Herr Schaffert, hallo Forum,

    selbstverständlich würde man die Überlieger als Fälle für 2004 zählen, sie würden lediglich nicht über die in 2004 geltenden DRGs abgerechnet und hätten somit in dem zu vereinbarenden DRG-Leistungsgerüst nichts zu suchen.
    Wenn man die Überlieger als Fälle aus der E1-Aufstellung herauslässt, muss man jedoch auch die Budgetseite um die auf die Überlieger entfallenden Erlöse bereinigen. Ob periodengerecht abgegrenzt oder mit vollen (DRG-)Erlösen ist eine Frage des Früh- oder Spätumstiegs und der - im Falle des Frühumstiegs - getroffenen Vereinbarung. Dadurch ergäben sich nicht zwingend Auswirkungen auf die Baserate für den Restjahreszeitraum. Auch das Liquiditätsfehl würde nicht auftreten, da die Fälle ja tatsächlich abgerechnet werden.
    Bei einer unterjährigen Umsetzung müssen die durch die Weitererhebung der 2003er Entgelte auftretenden Effete auch nicht zwingend negativ für die Krankenhäuser ausfallen: Wenn sich der CMI durch den neuen Katalog erhöht, erzielt man als KH dadurch tendenziell einen Liquiditätsvorteil, weil der Divisor (Casemix) bei rechtzeitiger Verhandlung größer gewesen wäre. Im Zuge der Berechnung einer Zahlbetragsbaserate für den verbleibenden Jahresabschnitt sollte das dann alles wieder glattgezogen werden.

    Gruß

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Guten Morgen allerseits,

    ich freue mich, dass Sie - Hr. Schmitt - meinen Vorschlag unterstützen :rotate:

    Einen derartigen Vorschlag habe ich auch letzte Woche "auf den letzten Drücker" beim BMGS eingereicht. Ob er Gehör findet, können wir alle aber erst in der endgültigen KFPV lesen, die übrigens wahrscheinlich am 06.10. im Netz sein wird.

    Gruss aus München

    Michael Wilke :smokin:

  • Hallo lieber Dr. Wilke,

    Zitat


    Original von docwilke:
    .... aber erst in der endgültigen KFPV lesen, die übrigens wahrscheinlich am 06.10. im Netz sein wird.

    Wo sind sie denn? Das InEK hält sich bedeckt....

    Gruß :x

    Björn

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Die Endfassung der KFPV 2004 ist jetzt da:
    http://www.g-drg.de/ersatzvor2004/…r_2003_04_e.htm

    und ich muss diese Diskussion wieder aufwärmen:

    Wenn ich richtig gelesen habe, ist es jetzt tatsächlich so, dass sich die Abrechnung nach dem Aufnahmezeitpunkt und die Fallzählung nach der Entlassung richtet.

    Folglich muss ich bei den Verhandlungen nur die Fälle vereinbaren, die in 2004 entlassen werden. Dafür muss ich vom Budget den Betrag abziehen, den ich für die Überlieger prospektiv (oder bei späten Verhandlungen tatsächlich) erziele?

    Sehe ich das richtig?

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Moin Herr Schaffert, hallo Forum,

    ich sehe das genauso so wie Sie. Es werden nur die Fälle für 2004 gezählt, die auch in 2004 entlassen werden. Problematisch ist jedoch die Bewertung der Überlieger hinsichtlich der Darstellung in der AEB. Diese Fälle müssen m.E. nach der KFPV 2003 bewertet und mit der Base-Rate 2003 abgerechnet werden. Deshalb dürfen und können Sie nicht als Fälle in der AEB für 2004 erscheinen, sondern müssen wohl lediglich als Abzugsposition im Budget 2004 berücksichtigt werden.

    Oder mache ich da einen Denkfehler ?


    Für weitere anregende Infos wäre ich dankbar.


    Sonnige Grüße aus dem Norden


    MSimon :dance1: :drink: