Hallo und guten Tag,
bisher war ich der Meinung, die Anlage einer Redon-Drainage bei Varizen-OP oder Hernie bedinge die stationäre Behandlungsbedürftigkeit. Ist das so? Oder haben andere auch die Erfahrung gemancht, dass das nicht als Dreinage mit kont. Überwachungspflicht zählt, wie es in den G-AEP steht?
mfg
Dr. Heun-Letsch
QM/MC am Diako in Mannheim:bounce: