ND-Behandlungsrelevanz

  • Auch ich bin geschädigt von unendlichen Anfragen.
    Wie kann ich dem Argument begegnen, "dass die Fortsetzung einer häuslichen Medikation nicht ausreicht, um die Behaldnungsrelevanz einer Nebendiagnose zu begründen" und man diese somit "nicht kodieren darf". Klar, in den DKR steht nichts explizites hierzu. Gibt's Berichte, wie andere Prüfer das sehen, Urteile? (wahrscheinlich zu früh)Stellungnahmen, Empfehlungen...
    Bin für alles dankbar.
    Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von T_Werner:
    Klar, in den DKR steht nichts explizites hierzu.

    Guten Tag Herr Werner,

    nicht explizit, dennoch wegweisend:

    D003b Nebendiagnosen
    Beispiel 1
    Eine Patientin wird zur Behandlung einer chronischen myeloischen Leukämie (CML) stationär aufgenommen. In der Anamnese gibt sie eine Knieoperation vor 10 Jahren wegen eines Außenmeniskusschadens an. Danach war sie beschwerdefrei. Eine bekannte koronare Herzkrankheit wird medikamentös weiterbehandelt. Die sonografische Untersuchung der abdominellen Lymphknoten zeigt auch ein bekanntes Uterusmyom, das keine weitere Diagnostik und Behandlung erfordert. Während des stationären Aufenthaltes kommt es zu einer depressiven Reaktion mit Therapie durch Antidepressiva. Wegen anhaltender Lumbalgien wird die Patientin krankengymnastisch betreut.
    Hauptdiagnose: Chronisch myeloische Leukämie (CML)
    Nebendiagnose(n):
    Depressive Reaktion
    Lumbalgien
    Koronare Herzkrankheit
    Die Nebendiagnosen erfüllen die obige Definition (Ressourcenverbrauch) und sind deshalb zu dokumentieren.
    Die sonstigen Diagnosen (Uterus myomatosus, Z.n. OP nach Außenmeniskusschaden) erfüllen diese Definition nicht und werden deshalb für das DRG-System nicht dokumentiert. Sie sind jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Die Fortsetzung der häuslichen Medikation ist eine therapeutische Konsequenz und somit nach den Kodierrichtlinien zu verschlüsseln.

    Bei der Nebendiagnosendefinition der DKR D003b geht es bei den ersten beiden Kriterien lediglich darum ob eine Konsequenz gezogen wurde oder nicht. Es geht weder um die Relevanz der Behandlung noch um die Höhe des Aufwandes (darum geht es nur im dritten Kriterium).

    Im Übrigen steht in Beispiel 1 zur DKR D003b:

    Zitat


    Beispiel 1
    Eine Patientin wird zur Behandlung einer chronischen myeloischen Leukämie (CML)stationär aufgenommen. In der Anamnese gibt sie eine Knieoperation vor 10 Jahren wegen eines Außenmeniskusschadens an. Danach war sie beschwerdefrei. Eine bekannte koronare Herzkrankheit wird medikamentös weiterbehandelt. Die sonografische Untersuchung der abdominellen Lymphknoten zeigt auch ein bekanntes Uterusmyom, das keine weitere Diagnostik und Behandlung erfordert. Während des stationären Aufenthaltes kommt es zu einer depressiven Reaktion mit Therapie durch Antidepressiva. Wegen anhaltender Lumbalgien wird die Patientin krankengymnastisch betreut.

    Hauptdiagnose:

    Chronisch myeloische Leukämie (CML)


    Nebendiagnose(n):

    Depressive Reaktion
    Lumbalgien
    Koronare Herzkrankheit


    Das ist doch wohl eigentlich eindeutig, oder?

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

    • Offizieller Beitrag

    Das erwähnte Beispiels wurde 1:1 in die DKR 2004 übernommen.

    Eine wie auch immer formulierte Begründung des MDK, die Weiterführung der häuslichen Medikation würde nicht die Behandlungsrelevanz im Sinne der ND-Definition erfüllen, entbehrt jeglicher Grundlage.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

  • Hallo allerseits.

    Nur mal so als Diskussionspunkt: Kann es sein, dass der MDK davon ausgeht, das der/die Patient/in seine/ihre eigenen Medikamente von zu Hause mitbringt und diese dann auch selbst einnimmt? ?(
    Ich hatte mal eine Anfrage einer Kasse ohne nähere Begründung der Prüfung, und bei telefonischer Rückfrage teilte mir die Sachbeabeiterin mit, dass es um die I50.? ( weiß eben nicht mehr welche ICD genau) ginge und insbesondere um die Frage ob der Patient die Medikamente von zu Hause mitgebracht hatte.

    Noch 8 Akten zu prüfen, dann ist Feierabend. :bounce:

    Viele Grüsse
    Papiertiger

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Forum, Hallo Papiertiger,

    mich beschleicht das Gefühl, das alle Diagnosen die den Schweregrad erhöhen von den Kassen erst mal zur Überprüfung an den MDK geschickt werden:strauss:
    Manche Anfrage der Kasse ist zum :bombe: ... .

    Von manchem Kassenmitarbeiter, dem man an Telefon eine Antwoet gibt die nicht der Kassenmeinung entspricht (..will sagen die Geld kostet)bekommt man zu hören ....ich schicke es sowiso dem MD.

    Und manchmal werden "Vorschläge" zur Kodierung (..unser Grouper hat diese DRG ergeben..)die gegen die :kr: sind!

    Grüße aus Nürtingen
    D. Bahlo-Rolle

    :dance1: :dance1:

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Sorry, ich vergass die Anfragen ob die Behandlung nicht ambulant hätte stattfinden können ....

    Grüße aus Nürtingen

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Zitat


    Original von papiertiger:
    Hallo allerseits.

    Nur mal so als Diskussionspunkt: Kann es sein, dass der MDK davon ausgeht, das der/die Patient/in seine/ihre eigenen Medikamente von zu Hause mitbringt und diese dann auch selbst einnimmt? ?(
    Ich hatte mal eine Anfrage einer Kasse ohne nähere Begründung der Prüfung, und bei telefonischer Rückfrage teilte mir die Sachbeabeiterin mit, dass es um die I50.? ( weiß eben nicht mehr welche ICD genau) ginge und insbesondere um die Frage ob der Patient die Medikamente von zu Hause mitgebracht hatte.

    Noch 8 Akten zu prüfen, dann ist Feierabend. :bounce:

    Viele Grüsse
    Papiertiger

    Nein, mit Sicherheit nicht. Die Versorgung mit Medikamenten ist Bestandteil der allgemeinen Krankenhausleistungen. Würden Patienten mit mitgebrachten Medikamenten behandelt, ginge dies ja nur zum Nachteil (nämlich auf das Budget) der verordnenden Niedergelassenen Kollegen. Ich will gar nicht bestreiten, daß gelegentlich Medikamente aus dem niedergelassenen Bereich weitergegeben werden, wenn sie nicht beschafft bzw. substituiert werden können, aber das ist die absolute Ausnahme.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke