• Hallo Forum,
    sehe ich das richtig:
    1.: ab 1.1.2004 pauschale Kürzung der Krankenhäuser um 1% des Umsatzes zur Finanzierung integrierter Maßnahmen nach §115 durch die Kostenträger
    2.: ab 1.1.2004 Durchführung ambulanter OPs und stationsersetzender Maßnahmen (z.B. komplette Endoskopie) auf Überweisung jedes niedergelassenen Arztes im Krankenhaus und Abrechnung der Punkte direkt bei den Kostenträgern, Durchführung der Maßnahmen durch Fachärzte
    3.: Zur Abrechnung ist ein einfacher schriftlicher Antrag des Krankenhauses bei den Kostenträgern (bei allen ??) erforderlich
    4.: Die Umsetzung des §115 ersetzt komplett die bisherige Ermächtigung der KV

    Zusammenfassung: Erst wird das Geld einbehalten, ob und wie es aber wieder ausgezahlt wird, ist mir noch nicht klar...euch etwa?


    Etwas verwirrt grüße ich

    Poschmann

    Poschmann

  • Hallo Herr Poschmann,
    zu 1.) korrekt, die 1 % sind weg, haben aber nichts mit § 115b zu tun, sondern für integrierte Versorgung, an der sich sich KH beteiligen können, wenn sie sich mit den Kassen auf einen Vertrag einigen. Kassen können solche Leistuingen aber auch nur bei Niedergelassenenen einkaufen, wenn sie das besser finden.
    zu 2.) korrekt
    zu 3.) kein Antrag, sondern eine Anzeige Ihres Leistungskataloges, geht an die Kassenverbände auf Landesebene, nicht an einzelne Kassen
    siehe auch hier:http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=2322&start=1#4

    zu 4.) bestehende Ermächtigungen werden nicht tangiert, da personengebunden. Es könnte abersein, daß die KV Ermächtigung für Prof XY aufhebt, da die Versorgung durch das Angebot an amb. Leistungen nach § 115b sichergestellt ist.
    Wie man als KH Geld aus dem Topf "integrierte Versorgung" wieder herausbekommt, dürfte bisher völlig unklar sein.
    Mit freundlichen Grüssen

    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Danke Herr Schikowski,
    so sehe ich das auch...aber was meinen unsere geschätzten Kollegen aus dem Bereich der Kostenträger ?
    Wie soll denn der Punktwert vergütet werden ?
    Wann sollen denn Verträge (gültig ab 01.01.2004...)abgeschlossen werden ?
    Oder ist alles noch top secret ?

    kurzum...
    what ToDo ?

    Grüße Poschmann

    Poschmann

  • Hallo Herr Poschmann,

    auch wenn ich nicht (mehr) zu der Riege der von Ihnen angesprocheen gehöre:

    Zu § 115b gibt es ja auch jetzt schon Regelungne über die Vergütung; diese gleten wieter weil sich ja letztlich nur die Inahlte (sprich der Katalog) geändert haben - zumal es sich bei dem ab 01.01.04 gültigne Katalog nicht um eine Neuregelung im Zusammenhang mit dem GMG handelt sondern um eine Forderung, die der Gesetzgeber schon vor zwei oder drei JAhren an die Selbstverwlatung gerichtet hat.

    Für die übrigen (GMG) Neuregleungen gilt: zunächst einmal sind Verträge zwishcne den LEsitungserbringern und den Kostenträgern abzuschliessen, vorher geht da gar nichts - ausser.... die Kürzung bis zu 1 v.H:; die dürfen die Kassen selbstredend schon ab 01.01.04 vornehmen.

    Viele Grüße

    FD