Guten Abend zusammen,
auf Grund der häufigen Kassenwechsel die zur Zeit so vor sich gehen, ergibt sch für mich nun folgende Frage:
Welche KK ist zuständig, wenn jemand während seines Krankenhausaufenthaltes die Krankenkasse wechselt?
Mit welcher KK muss nun die DRG abgerechnet werden?
Gilt hier auch das Prinzip der 'alten' Fallpauschalen - es ist die KK zuständig wo die Hauptleistung erbracht wurde?
Oder richtet es sich hierbei nach Aufnahme- oder Entlassungstag?
Oder muss die DRG gar tageweise aufgeteilt werden?
Und wo steht das?
Ich hoffe irgendwer hat hierzu bereits eine Rechtsprechung gefunden und kann mir da weiterhelfen.
:rotate:
Schönen Abend noch.
JMB