Prüfung, weil mittlere Vwd nicht erreicht

  • Einen schönen guten Tag allerseits.

    Hatte an anderer Stelle erwähnt, dass nur noch 8 Akten zu prüfen wären, aber schon Nr.2 --> :no:

    Da in dem Anschreiben der KK der konkrete Prüfungsgrund fehlte, griff ich zum Telefon, um diesen in Erfahrung zu bringen.

    Ausssage der KK: Die Patientin hat die mittlere Verweildauer nicht erreicht und der Fall ginge deshalb an den MDK.

    M. E. soll die mittlere Vwd doch nur im Zusammenhang mit externen Verlegungen relevant sein?!

    Bisher ist es nur dieser eine Fall und auch nur diese KK, was unter Umständen nicht viel zu sagen hat, da ich noch nicht genauer hingeschaut habe. I)

    Klar ist, dass ein Patient nicht blutig entlassen werden soll/darf, aber es scheint mir auch nicht richtig zu sein, dies an der mittleren Vwd festzumachen und Fälle mit Unterschreitung derselben pauschal an den MDK zu geben.

    Der MDK wird den angeforderten Bericht zwar (wahrscheinlich) erhalten, aber mir schwant übles wenn mehr, und vor allem größere Kassen, sich dieses Verhalten zu eigen machen. :shock1:

    Mich würde interessieren ob noch jemand diese Information hat, wie dann vorgegangen wurde, und vor allem: ist das überhaupt rechtens?

    Hasta la vista

    :strauss:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo, was möchte die KK denn damit erreichen. "Sinnvoll" ist eine Überprüfung im Sinne der Kostenträger doch nur, wenn

    - die Frage auftaucht, ob eine frühzeitige Entlassung zu Mehrkosten im ambulanten Sektor führt (vorzeitige und somit längere AHB, verstärke ambulante Versorung mit Heilmittel, häusliche Krankenpflege ect) oder
    - ob bei einer noch schnelleren Entlassung vielleicht die DRG in den Abschlagsbereich hineinragt.

    Die im alten System aufgetretene Diskussion, dass bei einer Unterschreitung der MVD einer Fallpauschale doch das SE mit Pflegesätze abgerechnet werden soll, dürfte m. E. unter DRG-Gesichtspunkten hinfällig sein.

    Eine Möglichkeit ist vielleicht, dass bei einem kodierten erhöhtem Schweregrad und einer Unterschreitung der MVD vielleicht die B - DRG und nicht die A - DRG abgerechnet werden sollte, da bei der B - DRG vielleicht die MVD erreicht wurde(?).

    Oder wurde der Patient später in einem anderen Krankenhaus erneut aufgenommen?

    Die Begründung für die Prüfung im Zusammenhang mit der MVD würde mich sehr interessieren.
    --
    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Hallo Papiertiger et al,

    ich kann mir noch etwas ganz anderes denken.

    Wenn die mittlere GVD (geometrisch; erst 2004 arithmetisch) unterschritten wird, kommt man der unteren GVD sehr nahe, natürlich je nach Vorgang. Wenn es dem MDK gelingt, einige weitere Tage zu streichen, können Abzüge wirksam werden. Es empfiehlt sich daher, je näher man an die untere GVD kommt um so genauer zu dokumentieren.

    Mit anderen Worten, die Existenz einer unteren Grenzverweildauer wird zukünftig das Prüfwesen explodieren lassen.

    Na dann viel Vergnügen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Abend zusammen...

    Eine Prüfung eines solchen Falles durch den MDK scheint wirklich nicht besonders sinnvoll.

    Aber davon mal abgesehen, die Begründung der KK: MVWD nicht erreicht ist ja nun mal völlig ohne Aussage.

    Wenn schon mal jemand aus dem Krankenhaus bei der KK anruft, sollte der Mitarbeiter dort doch die Gelegenheit und das kleine bißchen medizinischen Sachverstand nutzen (Datenschutz mal hin oder her - die Diskussionen hierzu habe ich bereits zur Genüge in diesem Forum gelesen) und den Fall am besten direkt mit dem Arzt versuchen am Telefon zu klären. Das bringt aus meiner Erfahrung heraus den meisten Erfolg wenn man nicht weitere 3-6 Monate auf eine MDK Begutachtung warten möchte, wo dann weitere Unterlagen benötigt werden und erneut Monate ins Land gehen... :rolleyes:

    Zum einen haben sich dann einige Fälle so von selbst geklärt, vielleicht weil das Krankenhaus etwas nicht verschlüsselt hat oder der KK Mitarbeiter etwas übersehen / nicht verstanden hat. Und zum anderen ergibt sich so die Chance vieleicht ach ohne besondere Begutachtung bei einigen Fällen 'zu handeln' und die Sachen so abschließend zu klären.

    Und wenn die 'echte' Begründung für diese MDK Begutachtung raus kommt, bin ich auch brennend daran interessiert...

    Bis bald.


    --
    Lieben Gruß aus Solingen.

    JMB

    Lieben Gruß aus Solingen.

    JMB

  • Guten morgen an alle. :sleep:

    Die Frage ob wir unter Umständen in eine niedriger bewertete DRG rutschen stellt sich nicht, da es sich um eine ...Z DRG handelt.

    UGVD = 1
    Mittlere Vwd = 5

    Die Patientin war drei Tage stationär.
    Die Frage ob diese Behandlung nicht ambulant hätte erbracht werden können, könnte ich ja mit ein wenig Phantasie (Fantasie? ) nachvollziehen; da gäbe es meiner Meinung nach kein Problem den stationären Aufenthalt zu begründen.
    Ein Verlegungsabschlag entfällt auch, da wir die Behandlung regulär beendet haben. Wenn die Patientin innerhalb von 24 Stunden in einem anderen KH aufgenommen worden wäre, hätte die KK mir dies entweder gleich schreiben, oder mir doch zumindest am Telefon sagen können, denn das können wir ja nun wirklich nicht wissen.

    Ich bin auch jemand der bei eindeutigen Fällen mit der KK telefoniert und versucht diese Fälle zu klären, aber leider habe ich festgestellt, dass es dann oft heißt :"Könnten Sie mir das kurz aufschreiben und zuschicken?" :kong: -> ich könnte gleich einen Brief fertig machen, würde sogar noch die Telefonkosten sparen.

    Muss zurück an meinen Schreibtisch.
    Habe leider keinen eigenen Internetzugang, muss immer in den Internetraum.

    Schönen Arbeitstag noch ( morgen ist Wochenende)


    :dance1:

    Papiertiger

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo zusammen,

    ich schliesse mich Hr. Winter's Theorie an, denn wir hatten auch schon einige solche Fälle X(

    Die Begründungen variieren, meist aber "Aufenthalt erscheint bei dieser ERkrankung zu lange, bitte einen Tag kürzen".

    Allerdings sind das bei uns i.d.R. Patienten, die bei
    1.Tag Abschlag = 2
    z.B. dann 3 Tage da waren. Is klar, wenn wir einen Tag streichen würden, gäbe es Abschlag. ?(

    Aber wir sind da hart wie Sanella :-p

    Wir haben auch schon ein paarmal MDK-Gutachten widersprochen und uns dann meist doch mit der Kasse auf dem kleinen Dienstweg geeinigt.

    Bin gespannt, wann die ersten Klagen wegen ND-Kodierung oder "Verweildauer" laufen und was da rauskommt, das wird ja dann richtungsweisend sein. :vertrag:
    In Deutschland braucht man anscheinend immer erst ein Gerichtsurteil, um manches zu klären, was einem ansonsten der GMV sagen würde :no:

    Gruss aus München
    Michael Wilke :smokin: