Eigenanteil bei Wiederkehrern

  • Hallo Forum,

    bei Wiederaufnahme eines Patienten wegen Komplikationen muss er doch auch keine Eigenanteile entrichten, oder? Ergibt sich das aus der Logik des SGB V oder steht das irgendwo?

    Gruß aus Hamburg

    Manfred Nast

    Bethesda AK Bergedorf
    Hamburg

    Manfred Nast

  • Schönen guten Tag Herr Nast!

    Der Eigenanteil richtet sich doch wohl nach wie vor nach den Aufenthaltstagen (§ 39 Abs 4 SGB V)

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Herr Nast,

    der Eigenanteil begründet sich auf den Aufenthalt und nicht den Grund des Aufenthaltes. Ich gebe Herrn Schaffert recht.

    Viele Grüsse,
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo Herr Schaffert,
    hallo Frau Lindner,

    Sie haben völlig recht. Ich war gedanklich auf einer völlig anderen Schiene.

    Gruß und vielen Dank


    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast