Hallo liebes Forum,
es gibt eine Privatversicherung, die ist so auf Draht, dass sie die Kodierung anhand des Arztbriefes über einen beratenden Arzt klären lassen möchte. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht enthalten.
Jetzt meine Fragen:
Darf ich die gewünschten Unterlagen ohne die explizite zusätzliche Einwilligung des Patienten herausgeben? Man muss der Versicherung doch Recht geben, dass sie die Rechnung nur anhand medizinischer Information überprüfen kann.
Ist in diesem Fall eine Herausgabe direkt an die Versicherung oder nur an den Beratungsarzt erlaubt?
Da ich bisher nicht mit privaten Versicherern zu tun hatte, stehe ich etwas desorientiert da.
Vielen Dank
Gruß
A.Chandra