Arztbrief an Privatversicherung

  • Hallo liebes Forum,

    es gibt eine Privatversicherung, die ist so auf Draht, dass sie die Kodierung anhand des Arztbriefes über einen beratenden Arzt klären lassen möchte. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht enthalten.
    Jetzt meine Fragen:
    Darf ich die gewünschten Unterlagen ohne die explizite zusätzliche Einwilligung des Patienten herausgeben? Man muss der Versicherung doch Recht geben, dass sie die Rechnung nur anhand medizinischer Information überprüfen kann.
    Ist in diesem Fall eine Herausgabe direkt an die Versicherung oder nur an den Beratungsarzt erlaubt?
    Da ich bisher nicht mit privaten Versicherern zu tun hatte, stehe ich etwas desorientiert da.
    Vielen Dank

    Gruß

    A.Chandra

  • Hallo Forum, hallo Herr Chandra,

    laut Aussagen eines Rechtsanwaltes kann eine Herausgabe von ärztlichen Unterlagen an eine private Versicherung inkl. deren beratende Ärzte nur dann erfolgen, wenn eine auf den Einzelfall bezogene schriftliche Schweigepflichtsentbindungserklärung im Original (!!!) vorliegt. Der Hinweis auf die vom Patienten bei Vertragsabschluss getätigte generelle Entbindung von der Schweigepflicht aller ihn behandelnden Ärzte genügt nicht.


    Grüsse


    Nusser

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo Herr Nusser,

    dieses "Problem" häuft sich bei uns. Gibt es ein Urteil oder einen Paragraphen auf den man sich beziehen kann, und die Herausgabe der Unterlagen verweigern???

    Grüße aus Nürtingen
    D. Bahlo-Rolle.

    :jay: :vertrag:

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Liebes Forum,

    vielen Dank für die Antworten. Die NKG hat mir in der Zwischenzeit die gleiche Auskunft gegeben und sich auf §4A Abs.I des Bundesdatenschutzgesetzes bezogen. Der besagte Versicherer hat sich auch nicht gewehrt und das Nötige veranlasst.

    Gruß

    A.Chandra