Kodierung radiologischer Diagnosen

  • Ich vertrete in der DRG-Runde unserer Klinik die Radiologische Diagnostik. Von Kollegen aus den bettenführenden Abteilungen wurde wiederholt die ICD-Kodierung der in unseren Befunden genannten Diagnosen gefordert. Dies wäre m. E. jedoch nicht sinnvoll, da es sich bei den radiologischen Diagnosen oftmals um Arbeitsdiagnosen handelt, die erst im klinischen Kontext geprüft werden müssen. Um diesen Aspekt geht es mir - nicht nicht um das Abwehren von Kodierarbeit. Gibt es diese Diskussion auch in anderen Kliniken? Wie sind dort die Positionen?

  • Hallo,

    sie haben recht. Ein pathologischer Befund reicht nicht zum Kodieren.
    (DKR 001a "Abnorme Röntgenbefunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung"... (Diagnostik, Therapie))
    So spielt immer der zusätzliche Aufwand eine Rolle.

    Aber, wenn ein noch zusätzlicher diagnostischer (röntgenologischer) Aufwand betrieben wird (wegen dieser Arbeitsdiagnose, die dann natürlich nicht verworfen werden darf) ist es kodierbar. In diesen Fällen, darüber muß man sich mit den Kollegen unterhalten, könnten auch Sie behilflich sein und in den Kreis der "Kodierberechtigten" treten. Damit nichts vergessen wird. Wir handhaben es aber nicht so. Es ist keine wirkliche Hilfe.

    Prozeduren wie CT, Kernspin und Röntgenleistungen mit KM sind verschlüsselbar. Das sollten Sie tun.


    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Hallo Forum,

    Ein Problem ist doch, dass wesentliche relevante Nebendiagnosen im Verlauf eines stationären Aufenthaltes verlorengehen.

    Wir haben folgende, sicher nicht perfekte Lösung: In der Kurve, die in unserer Klinik zu jeder Untersuchung usw. des Patienten mitgeht, liegt ein Blatt/Formular, in das Jeder (Pflege, Konsiliararzt, Anästhesie usw.) seine Arbeits-, Verdachts-, pflegerelevante und sonstige Diagnosen eintragen soll. Bei Entlassung wird dieses Blatt vom Stationsarzt kritisch hinterfragt, die relevanten Diagnosen werden in die Entlassungskodierung übernommen.
    Die Akzeptanz ist leider sehr unterschiedlich! :strauss:

    Unsere Radiologie ist leider ein Spezialfall, da es sich um eine Kooperation mit einer niedergelassenen Praxis handelt, die natürlich keine Kodierung, auch nicht der durchgeführten Prozeduren liefert. Hier bin ich für jeden Tip dankbar. :no:

    Viele Grüße,

    P. Möckel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo beieinander,
    Bezgl. der radiologisch gesicherten / erhobenen Diagnosen schließe ich mich gern Herrn Domurath an (sobald diese eine klinische Konsequenz nach sich ziehen, sollten sie kodiert werden). Ich persönlich sehe diese Aufgabe beim Stationsarzt (beim klinischen Kodierer, welche Berufsgruppe dies auch immer in der Organisationsstruktur ist). In diesem Falle durchbreche ich allerdings mein eigenes Credo: "Wer etwas erhebt oder durchführt, soll es auch dokumentieren".

    Zitat


    Original von pmoeckel:
    ...Unsere Radiologie ist leider ein Spezialfall, da es sich um eine Kooperation mit einer niedergelassenen Praxis handelt, die natürlich keine Kodierung, auch nicht der durchgeführten Prozeduren liefert. Hier bin ich für jeden Tip dankbar....

    Lieber Herr Möckel,
    bei uns existiert diegleiche Konstellation. Allerdings verschiebt sich hier m. E. die Fragestellung hin zu den radiologischen Prozeduren (Bildgebung OPS Kap. 3-). Die Frage dabei ist doch: Wofür kodieren Sie (oder wünschen dieses) die radiologischen Prozeduren ? Dass diese dokumentiert werden müssen, ist klar. Aber müssen sie kodiert werden ? Mir ist keine Prozedur aus dem OPS-3er-Kapitel (s.o) bekannt, die einen Einfluss auf Schweregrad oder DRG-Zuordnung hätte (lassen Sie und die Mitleser mich aber bitte nicht dumm sterben, wenn Sie ein Gegenbeispiel haben).
    Wofür brauchen Sie also die durchgeführte radiologische Prozedur ? Doch allenfalls (und das halte ich für einen sehr wichtigen Grund) für die Kostenkalkulation. Aber dafür reicht es, wenn Sie den Patientenbezug herstellen können, Sie benötigen m.E. nicht unbedingt die kodierte Version... Daher mein Tipp (Sie fragten ja danach): Bitten Sie die niedergelassenen Radiologen um eine patientenbezogene Rechnungsstellung (durchgeführte Leistung/en je Patient) statt der oft noch üblichen Sammelrechnung. Die Bewertung dieser Leistung ist dann über die gängigen Katalogwerke aus dem Niedergelassenen-Bereich leicht möglich und Sie (Ihr Krankenhaus) haben einen großen Schritt in Richtung Kostenträgerrechnung und -kalkulation getan.
    So machen wir es z.Zt. (kann sich natürlich ändern :) ).
    Es grüßt herzlich
    B. Sommerhäuser