• Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,
    da viele von uns mittlerweile Widersprüche, Ungereimtheiten, Unklarheiten usw. in den Kodierrichtlinien entdeckt haben (ohne sich dabei wirklich Mühe geben zu müssen), möchte ich vorschlagen, diese hier zu sammeln (Diskussionen werden ja in anderen Threads geführt).
    Zu einem noch zu betimmenden Zeitpunkt kann man dann diese Sammlung in einem Dokument zusammenfassen, kommentieren und mit Verbesserungsvorschlägen garnieren und an die entsprechenden Stellen übersenden, die bei der Adaption der DKR involviert sind.
    Ich denke, dass unsere Interpretationen und Vorschläge Gehör finden sollten, wir müssen die DKR ja letztlich "verkaufen". Nur darüber zu diskutieren wird nichts verändern.

    Ich mach mal den Anfang und hoffe auf Resonanz...

    Gruß
    D. D. Selter

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Leiter Med. Cont., DRG-Beauftragter, Kliniken d. MTK GmbH, Hofheim/Taunus

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Widerspruch????????

    1915a Missbrauch / Misshandlung von Erwachsenen und Kindern
    Kodierung
    In Fällen von Missbrauch ist/sind die vorliegende(n) Verletzung(en) bzw. psychischen Störungen zu kodieren.
    Ein Kode der Kategorie
    T74.- Missbrauch von Personen
    als Ursache der Verletzung(en) oder psychischen Störungen ist nicht anzugeben.

    108 Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2002
    0507a Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom
    Definition
    Wiederholtes Vortäuschen einer Krankheit, zumeist akut, dramatisch und überzeugend, wird auch als Münchhausen-Syndrom bezeichnet.
    Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom ist eine bizarre Variante dieses Syndroms, bei der ein Kind als Ersatzpatient dient. Ein Elternteil fälscht die Anamnese, verletzt das Kind durch
    Drogen/Medikamente, fügt Urinproben Blut oder bakterielle Verunreinigungen bei etc.
    Kodierung:
    Die korrekte Kodierung für das Kind ist:
    T74.1 Körperlicher Missbrauch
    Die Zuweisung eines Kodes für das Münchhausen-Syndrom
    F68.1 Artifizielle Störung [absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder
    psychischen Symptomen oder Behinderungen]
    wäre in einem Fall des Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms unangebracht, da es ein Elternteil des Patienten ist, nicht der Patient selbst, der an dieser Krankheit leidet.

    Es muß geklärt werden, warum in einem Fall T74.1 nicht als ND angegeben werden darf (hat auch CCL>1), im anderen aber sogar als HD kodiert werden soll.
    Außerdem ist nicht klar, wie bei dem Verdacht auf Mißbrauch ohne Symptome kodiert werden soll (die Australier differenzieren hier).