V.a. tiefe Beinvenenthrombose

  • Hallo Forum:

    Kodierfrage zu tiefer Beinvenentrhombose:

    Pat. kommt mit mit Schmerzen im rechten Bein: V.a. tiefe Beinvenenthrombose. Sie wird zunächst immobilisiert und bekommt Heparin. Im Laufe des stationären Aufenthaltes wird eine tiefe Beinvenenthrombose phlebographisch ausgeschlossen. Was wird jetzt kodiert.

    Zählt hier DKR D008b (Beispiel Meningitis), will heißen ich habe ja die Verdachtdiagnose behandelt, also wird sie auch verschlüsselt. In den DKR steht bei dem Beispiel aber dummerweise "Menigitis weder bestätigt noch sicher ausgeschlossen").
    Oder kann ich bei sicherem Ausschluß der Diagnose nur das Symptom verschlüsseln? DKR D008b (Beispiel Appendizitis). Hier passt aber nicht, dass ich die Verdachtsdiagnose ja behandelt habe.

    :rotate:

    Für Hilfe vielen Dank

    Dr. M. Wagner

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Wagner,

    Zitat

    Original von wagnerm:
    Zählt hier DKR D008b (Beispiel Meningitis), will heißen ich habe ja die Verdachtdiagnose behandelt, also wird sie auch verschlüsselt. In den DKR steht bei dem Beispiel aber dummerweise "Menigitis weder bestätigt noch sicher ausgeschlossen").


    Das ist aber der springende Punkt.

    Zitat

    Original von wagnerm:Oder kann ich bei sicherem Ausschluß der Diagnose nur das Symptom verschlüsseln? DKR D008b (Beispiel Appendizitis). Hier passt aber nicht, dass ich die Verdachtsdiagnose ja behandelt habe.


    Genau so. Es spielt bei sicherem Ausschluß keine Rolle, ob Sie behandelt haben.


    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Dito:

    die Ausführungen der DKR zu Verdachtsdiagnosen beziehen sich auf Diagnosen, die zum Entlasszeitpunkt noch immer Verdachtsdiagnosen sind.

    mfG

    C. Hirschberg