Hyposensibilisierung - stationär?

  • Hallo liebe Leserin, lieber Leser,
    hat jemand Erfahrung mit Hyposensibilisierung?
    Also Wespen- oder Bienenstichallergie und die stationäre (?) Desensibilisierung.

    Diagnose: Z51.6 Desensibilisierung gegenüber Allergenen
    DRG: Z62Z Nachbehandlung ohne Endoskopie nach abgeschlossener Behandlung
    1. Tag mit Abschlag: 6. Tag
    Gewicht: 0,211


    Darf ich das so kodieren?
    Darf die Behandlung stationär erfolgen?

    Schön, wenn jemand helfen kann.:)

    Schöne Grüße an den Rest der Welt!

    Hella

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich würde eigentlich eher die Allergie als HD und die Z62Z als ND nennen. Schauen Sie doch mal, was dann als DRG zugeordnet wird.
    Ob die Behandlung stationär behandelt "werden darf", hängt von der Notwendigkeit (Ihre Dokumentation) und der Einstellung der betroffenen KK ab.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Hella,
    die Kodierung entspricht genau der Empfehlung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (Kodierleitfaden). Wir kodieren auch so.
    Stationär darf es schon sein, wichtig ist die Aufnahmebegründung.
    Ein Verlustgeschäft ist es allerdings, da die Kosten für das Bienen-/Wespengift allein schon den Erlös "auffressen".
    :bounce:
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • !:) Oups

    Sie haben natürlich Recht, die T63.4 ist natürlich Hauptdiagnose. Somit gelangt man auch in die

    DRG: X62B Vergiftungen/Toxische Wirkungen von Drogen, Medikamenten und anderen Substanzen, Alter <60 Jahre ohne CC

    Danke für die Antwort.

    edit...

    Oha, alles Z


    --
    Liebe Grüße
    :rolleyes: Hella

    Schöne Grüße an den Rest der Welt!

    Hella

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    mit dieser Kodierung "Z"-HD kann ich mich nicht anfreunden.
    Die Zuordnung der HD ist für mich hier eher von der zugrundeliegenden KH abhängig, also die Allergie.
    Mich würde interessieren, wo in den DKR ableitbar sein soll, dass hier die Z... als HD genannt werden soll (muß ich dann übersehen haben).

    Ich lasse mich gerne von den Dermatologen überzeugen .....

    --
    Gruß

    D. D. Selter

  • Gut, dann werde ich als alter Dermatologe das mal versuchen. Die Codierempfehlungen der DDG (Dt. Dermatologische Gesellschaft, www. derma.de) geben als HD die Z51.6 an und als ND die Z88.8, wie oben beschrieben.

    Im Grunde genommen kann die Allergie nicht die HD sein, denn die T63.4 bezieht sich auf ein akutes Ereignis. Abgesehen ist die T63.4 sehr unspezifisch und die akute allergische Reaktion (Urticaria bzw. Quincke-Ödem etc.) sollten codiert werden. Die Hyposensibilisierung wird aber immer erst Wochen nach dem akuten Ereignis nach Abschluß der entsprechenden Diagnostik durchgeführt, eine akute Reaktion liegt dann aber nicht mehr vor, sondern nur noch die Allergie in der Eigenanamnese (Z88.8).

    Freundlicherweise ist im neuen OPS die Hyposensibilisierung berücksichtigt, es besteht Hoffnung, daß sich dies irgendwann einmal in einer entsprechenden DRG niederschlägt. Die aktuelle Z62Z ist ja eigentlich mehr eine Tumor-Nachsorge-DRG (s. INEK-Report-Browser), es sind gerade einmal 13 Hyposensibilisierungen in dieser DRG kalkuliert worden.

    Mehr zum Thema finden Sie auch hier: Allergologie, Jahrgang 26, Nr. 6/2003, S. 255-258

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Blaschke,

    Sie schreiben:

    Im Grunde genommen kann die Allergie nicht die HD sein, denn die T63.4 bezieht sich auf ein akutes Ereignis.

    In den DKR finden sich viele Beispiele, in denen die Kodierung eines "Zustands" beschrieben wird, obwohl er nicht "aktiv" ist.

    Der einzige Grund für die Behandlung ist doch nun mal die Allergie und nicht die Tatsache, dass eine Hyposensibilisierung durchgeführt werden kann (ohne Allergie wird man sich ja nun mal nicht dieser Prozedur unterziehen).

    Und:
    Die aktuelle Z62Z ist ja eigentlich mehr eine Tumor-Nachsorge-DRG (s. INEK-Report-Browser), es sind gerade einmal 13 Hyposensibilisierungen in dieser DRG kalkuliert worden.

    Was ja nun nicht wirklich die vorgeschlagene Kodierung unterstützt, oder?
    Zur Kalkulation der X62B gingen 1114 Fälle ein, in 2,7 Prozent der Fälle wurde die Hyposensibilisierung Z51.6 als ND genannt (führende HD T63.4), also knapp 30 mal.

    Eine sinnvollere Zuordnung bleibt abzuwarten (wenn Sie als nötig angesehen werden sollte).

    Bin immer noch nicht überzeugt, aber immer noch offenen Ohres ;).
    --
    Gruß

    D. D. Selter

  • Ja, eben, die Hyposensibilisierung gehört nicht in diese DRG, das hat aber m. E. nicht direkt etwas mit der Codierung zu tun.

    Man kann versuchen, im vorliegenden Beispiel Parallelen zu ziehen, z. b. zu den Malignomen, etwa analog zur Codierung der Chemotherapien oder Folgebehandlungen, aber das führt zu keiner wirklich logischen Codierung. Die Autoren des Kodierleitfadens haben es sich so gedacht, das ist ja auch kein Gesetz, aber etwas, an das man sich zunächst einmal halten kann.

    Man kann eine bestehende Hymenopterenallergie durch eine Hyposensibilisierung behandeln, muß aber nicht. Daher wäre auch für mich die Z51.6, also die tatsächliche Durchführung der Hyposensibilisierung, eher der Aufnahmeanlaß als eine fortbestehende Allergie.

    Im Sinne einer bundesweit eindeutigen Codierung finde ich es nicht verkehrt, sich an einen Leitfaden zu halten, als wenn jeder nach seinem Gusto verfährt. Dies erleichter die Kalkulation und ggf. die Schaffung einer eigenen DRG.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


    --
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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
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    Herzzentrum Göttingen
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    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Blaschke,

    Zitat

    Original von Blaschke:
    Ja, eben, die Hyposensibilisierung gehört nicht in diese DRG, das hat aber m. E. nicht direkt etwas mit der Codierung zu tun.


    Korrekt.

    Zitat

    Original von Blaschke:
    Die Autoren des Kodierleitfadens haben es sich so gedacht, das ist ja auch kein Gesetz, aber etwas, an das man sich zunächst einmal halten kann.


    Korrekt. Wobei hier die Intention gemeint ist, nicht unbedingt die inhaltliche Umsetzung.

    Zitat

    Original von Blaschke:
    Man kann eine bestehende Hymenopterenallergie durch eine Hyposensibilisierung behandeln, muß aber nicht. Daher wäre auch für mich die Z51.6, also die tatsächliche Durchführung der Hyposensibilisierung, eher der Aufnahmeanlaß als eine fortbestehende Allergie.


    Womit man diese Differenzierung dann ganz leicht darstellen kann:
    Aufnahme wegen Allergie = HD Allergie, ND keine
    Aufnahme wegen Allergie zur Hyposensibilisierung = HD Allergie, ND Z51.6

    Zitat

    Original von Blaschke:
    Im Sinne einer bundesweit eindeutigen Codierung finde ich es nicht verkehrt, sich an einen Leitfaden zu halten, als wenn jeder nach seinem Gusto verfährt. Dies erleichter die Kalkulation und ggf. die Schaffung einer eigenen DRG.


    Wieder korrekt. Allerdings kann/sollte man auch einen Leitfaden ggf. an neue Erkenntnisse anpassen.
    Ich persönlich sehe weiterhin die Kodiervorgabe des Leitfadens als kritikwürdig an.
    Ich vermag nicht zu sagen, was richtig oder falsch ist. Man sollte den Sachverhalt vielleicht beim InEK vortragen (habe im Moment nur furchtbar wenig Zeit).
    --
    Gruß

    D. D. Selter

  • Hallo ins Forum,

    hat sich bei der stationär durchgeführten Hyposensibilisierung eine Klarstellung ergeben seit 2003? Bei uns ist das nämlich in der Planung und ich freue mich über Erfahrungsberichte von \"Betroffenen\", insbesondere natürlich auch was die korrekte Kodierung anbelangt.

    Ich bedanke mich schon mal herzlich. JK