Meine Meinung:
Prozeduren, die während eines stationären Aufenthaltes erbracht werden, sind nach Kodierrichtlinien zu kodieren !
Für eine "Konsiliaruntersuchung" an sich gibt es keinen OPS-Kode -> die kann man also nicht kodieren. Allerdings kann ein Konsiliar durchaus einige Leistungen erbringen, die als OPS verschlüsselt werden können -> und daher auch sollen.
Problem:
Belegarzt überweist einen stationären Patienten zur Durchführung eines MRT an eine radiolog. Praxis. Die rad. Praxis rechnet mit wem ab ??
MRT kodieren ??
mfG
C. Hirschberg