Abrechnung von Fremdleistungen

  • Meine Meinung:

    Prozeduren, die während eines stationären Aufenthaltes erbracht werden, sind nach Kodierrichtlinien zu kodieren !

    Für eine "Konsiliaruntersuchung" an sich gibt es keinen OPS-Kode -> die kann man also nicht kodieren. Allerdings kann ein Konsiliar durchaus einige Leistungen erbringen, die als OPS verschlüsselt werden können -> und daher auch sollen.


    Problem:

    Belegarzt überweist einen stationären Patienten zur Durchführung eines MRT an eine radiolog. Praxis. Die rad. Praxis rechnet mit wem ab ??
    MRT kodieren ??

    mfG
    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,

    1. wer bezahlt, kodiert
    2. MRT auf jeden Fall kodieren

    mfG

    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo DRG-Forum,

    Ich sehe das wie die meisten KollegInnen, daß für alle extern durchgeführten Untersuchungen u. Eingriffe, die von der veranlassenden Klinik auch bezahlt werden, der entsprechende OPS-Code (sofern existent) auch aufgeführt werden kann u. soll. (CT´s, MRT, Szinti, PET....).
    Diese Vorgehensweise wurde auch bei einer MDK-Prüfung (Optionshaus) so bestätigt.

    Grüsse,

    W. Spengler

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten, wir werden unseren Kurs dann auch dahingehend ändern.

    Grüße aus Oberhausen

    S. Overhagen

    S. Overhagen
    FA Anästhesie
    Medizin-Controller
    Dipl. Gesundheitsökonom (oec.med.)

  • Hier ein Tip(p) aus dem Vogelsberg:

    Die regelmäßig außerhalb durchgeführten Prozeduren sind bei uns Bestandteil des Erfassungsblatts für das Pflegepersonal.

    und da war noch...

    Herr Hirschberg!

    Bei Überweisung des stationären Belegarztpatienten an einen niedergelassenen Radiologen rechnet dieser per Überweisung mit der KV ab. (=stationäre Mitbehandlung).

    Kodiert wird das MRT aber trotzdem durch das Krankenhaus: die ärztliche Leistung ist in der Belegarzt-DRG zwar nicht drin - sie müssen aber die Transportkosten für den Patienten abbilden!

    Mfg aus Vogelsberg und Wetterau

    Olaf Kromm

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

  • Guten Tag!

    Vielleicht klärt sich der Sachverhalt noch weiter, wenn man die von extern "zugekauften" Leistungen (hier MRT) als das bezeichnet, als was sie auch verbucht werden: Nämlich als bezogene Leistungen. Als solche gehen sie auch in Fallkostenkalkulationen und damit auch in die Kalkulation der Bewertungsrelationen ein. Die Dokumentation bezogener Leistungen in Form der entsprechenden Prozedurencodes ist deshalb m. E. nicht nur zulässig, sondern im Interesse der Kongruenz der Daten geradezu erforderlich. Die Bezeichnung Konsiliaruntersuchung legt hier eher eine falsche Fährte.

    MfG

    D. Corsepius

  • Hallo Forum,

    leider sehe ich hier bezüglich der externen Leistungen die an sich nicht durch das Haus bezahlt werden (Belagarzt überweist stat. Patienten zu einer bestimmten Untersuchung in eine Praxis - diese rechnet nicht mit dem Krankenhaus, sondern der KV ab) immer noch zwei Meinungen vertreten:

    A: Alles was während stat. Aufenthaltes am Pat. durchgeführt wird, wird kodiert
    B: Nur was dem Haus von extern in Rechnung gestellt wird, wird kodiert (und im Gegensatz zu einem MRT kann der Transport zum MRT nicht per OPS verschlüsselt werden !)

    Ganz ähnlich ist es übrigens, wenn ein Belegchirurg einen stationären Patienten innerhalb des gleichen Hauses an den Beleginternisten zur ÖGD überweist: Beleginternist rechnet ÖGD mit KV ab (ÖGD kodieren oder nicht?).
    Falls allerdings die internistische Abteilung eine Hauptabteilung ist, wird diese die ÖGD durchführen müssen: der Ressourcenverbrauch für das Haus ist höher, die DRG bleibt die gleiche...

    so what ?

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

  • Hallo, Herr Hirschberg,

    möglicherweise hatte ich mich mißverständlich ausgedrückt. Ich bin natürlich der Meinung, daß das MRT verschlüsselt wird. Und dort sind auch die Transportkosten drin: Ob Sie einen KTW bestellen, oder eine Schwester ist mit dem Patienten ne Stunde im Haus unterwegs, ist doch letztendlich egal.


    --
    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Ganz ähnlich ist es übrigens, wenn ein Belegchirurg einen stationären Patienten innerhalb des gleichen Hauses an den Beleginternisten zur ÖGD überweist: Beleginternist rechnet ÖGD mit KV ab (ÖGD kodieren oder nicht?).


    Wenn der Beleginternist eine ÖGD bei einem eigenen stationären Patienten durchführt, ist sie zu verschlüsseln. Warum soll sie dann nicht auch bei stationären Patienten anderer Abteilungen verschlüsselt werden?

    Schönen Tag noch,

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Die Diskussion hier ist schon älter, aber ich habe noch eine Frage:

    Annahme: Bei einem niedergel. Arzt in Auftrag gegebene CT oder MRT Untersuchungen werden vom Krankenhaus codiert. Grund: Transportkosten etc.

    Führt denn nun die Codierung des CT oder MRT zu einer anderen DRG bzw. erhöht sich das Relativgewicht und bekommt das Krankenhaus einen höheren Ertrag ?

    Was zeigt die Praxis ?

    Viele Grüße
    A. Lukas

  • Hallo H/F Lukas,

    die Kodierungen der Großgeräteleistungen ändern an der DRG-Ermittlung nichts, man kann sich lediglich der Vorstellung hingeben, daß damit in großen Datenmengen (§21) der Aufwand pro DRG dem InEK gegenüber besser abgebildet ist. Schließlich soll das System ja lernen ... :3 Erlösauswirkungen hat so etwas aber nicht. Anders sieht es aus mit Leistungen aus den Bereichen der radiologischen Interventionen - hier ergeben sich im Detail Änderungen, und die resultierenden DRG's sind teilweise hoch bewertet, da äquivalent/gleich denen aus den operativen Bereichen.


    --
    Gruß aus DU

    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein