Abrechnung von Fremdleistungen

  • Hallo DRG´ler
    Wir haben ein Problem mit den Leistungen, die ein fremdes Haus oder eine Praxis für unser Haus erbringt.
    Werden diese Leistungen kodiert oder nicht? Beispiel: Neurologische Abteilung läßt in einem anderen Haus eine aufwendige MRT-Untersuchung durchführen. Darf ich diese Leistung, die uns in Rechnung gestellt wird, kodieren? Bisher galt: nur die Leistung, die das eigene Haus erbringt darf abgerechnet werden, alles andere ist unser eigenes Problem.

    Grüße und vielen Dank aus Oberhausen
    S. Overhagen

    S. Overhagen
    FA Anästhesie
    Medizin-Controller
    Dipl. Gesundheitsökonom (oec.med.)

  • Hallo Herr Overhagen,

    DKR P014a: Konsiliarleistungen sind nicht zu codieren.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Overhagen,

    eine ähnliche Problematik hat mir auch schon mal Kopfzerbrechen bereitet - siehe dieser Beitrag hier . . .
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=2103&start=1#0

    Also meine Meinung ist, wenn Sie als Haus die Leistung in Auftrag geben und bezahlen, dann können Sie diese auch abrechnen/ kodieren, sofern dafür ein eigener Kode im OPS existiert!

    Zitat


    Bisher galt: nur die Leistung, die das eigene Haus erbringt darf abgerechnet werden, alles andere ist unser eigenes Problem.


    Wo steht das geschrieben?

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo Graf,

    Konsiliarleistungen sind nicht zu verschlüsseln, so wie Hr Konzelmann in der ersten Antwort sagte.
    Wir hatten vor einiger Zeit einen externen Consulter im Haus, der exakt das von sich gegeben hat.

    Grüße aus Oberhausen
    S. Overhagen
    --
    S. Overhagen
    FA Anästhesie
    Medizin-Controller
    Dipl. Gesundheitsökonom (oec.med.)

    S. Overhagen
    FA Anästhesie
    Medizin-Controller
    Dipl. Gesundheitsökonom (oec.med.)

  • Hallo Forum,

    ich kann mich der Meinung, dass Konsilarleistungen nicht codiert werden , nicht anschließen.

    Der Krankenhausberater, der Sie da beraten hat, liegt nach meiner Meinung falsch.

    Diese Leistungen werden vom Haus beauftragt und auch finanziert (und dass häufig sogar zum Privatpatiententarif!), also müssen sie auch codiert werden.

    Dies gilt für alle OPS-relevanten Fremdleistungen, die Sie ausschließlich finanzieren (klassisch radiologische und nuklearmedizinische Leistungen).

    Die DKR p014a betrifft Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden, da Sie in einer anderen impliziert Enhalten sind (klassisch: Narkose bei OP).

    Das hier aufgeführte Beispiel spricht von Konsiliaruntersuchung, auch diese ist in o.g. Sinne zu sehen, also wenn Sie regelrecht als Standard schon in einer anderen Procedur enthalten ist (klassisch: Anästhesie-Prämedikationsvisite vor OP).

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo, Forum

    Meiner Meinung nach bezieht sich der Begriff "Konsiliaruntersuchung" aus den DKR auf hausinterne oder externe Untersuchungen eines bestimmten Facharztes, z.B. konsiliarische internistische Mitbetreuung eines Diabetikers in einer Chirurgischen Abteilung oder ein augenärztliche Konsil durch einen niedergelassenen Kollegen. Davon unbedingt zu trennen sind extern erbrachte Leistungen, für die es einen OPS-Code gibt. Ich würde auf jeden Fall ein MRT kodieren, dass mir als KH von einer anderen Einrichtung in Rechnung gestellt wird. Interessant wir das ganze vor allem bei erlösrelevanten Codes, wie z.B. eine extern erbachte ERCP. Wollen Sie sich das Geld etwa entgehen lassen ?

    MfG A.M.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich schließe mich inhaltlich A.M. an.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    da muß ich mich wieder korrigieren wie beim letzten Mal. Aber die verschiedenen Meinungen zeigen m.E. auch wie unklar und mißverständlich manche Dinge in den DKR formuliert sind. Da die Konsiliaruntersuchung unter den Beispielen für nicht kodierbare Prozeduren steht, könnte man meinen, da seien alle Konsiliaruntersuchungen gemeint. In Wirklichkeit bezieht es sich wohl doch nur auf Prozeduren, die so oft erbracht werden, daß sie als "Routine" gelten und ihr Aufwand mit der Diagnose oder einer anderen Prozedur abgebildet ist. Also: wenn Sie Geld haben wollen doch codieren.
    Fazit (wieder einmal nur für mich): Du bist so alt wie eine Kuh und lernst doch immer noch dazu (Till Eulenspiegel)

    Nachtrag: und wenn Sie es codieren, bekommen Sie m.E. zumindest dieses Jahr auch nicht mehr Geld. Ich fand in den Handbüchern nur zwei Codes für MRT, und zwar im HB5 bei den Plausibilitäten unter Geschlechtskonflikt die MRT nativ und mit KM beim Feten. Also jetzt denke ich steht es immer noch jedem/r frei zu entscheiden, ob codiert wird oder nicht.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo, Forum,

    soweit ich das nach 3 Wochen Urlaub verstanden habe, geht es hier um die Prozeduren. In unserem Haus werden die Prozeduren nicht dokumentiert, da sie nicht von uns erbracht werden, allerdings werden die Diagnosen erfaßt, sobald sie nach DKR 003B relevant sind.



    --
    Gruß aus Bayern

    Andrea-FS1

    Gruß aus Bayern

    Andrea-FS1 :d_v:

  • Hallo,

    es geht auch um Prozeduren, bspw. suprapubischer DK in der Urologie des Nachbarhauses angelegt. Darüber erhalten wir eine Rechnung. Die Leistung haben wir aber selber nicht erbracht.

    Wat´nu??

    Grüße
    S. Overhagen

    S. Overhagen
    FA Anästhesie
    Medizin-Controller
    Dipl. Gesundheitsökonom (oec.med.)

  • Hallo,

    der läßt sich codieren mit 5-572.1 , den würde ich um der Vollständigkeit willen codieren.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.