DRG Abrechnung Hauptabteilung mit Beleghebamme

  • Hallo zusammen,

    in 2003 sind die Basis-DRG O01 und O60 mit Bewertungsrelation für Hauptabteilung und Beleghebamme, in 2004 nur die O60 vorgesehen. Irgendwo habe ich gelesen, wenn Beleghebamme bei einer DRG, die nicht mit einem Wert versehen ist, tätig war, solle die Bewertungsrelation der Hauptabteilung zu Grunde gelegt werden. Ich denke, das gilt für beide Jahre.


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    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    ich denke auch, dass die Bewertungsrelation für die Hauptabteilung abgerechnet werden soll, wenn es den Fall Hauptabt. + Beleghebamme nicht gibt.

    Die Frage ist nur, was rechnet die Beleghebamme mit wem ab. Gerade bei einer Sectio kann es ja durchaus sein, dass die Hebamme stundenlang mit der Pat. beschäftigt war und dann mündet die Geburt in einer Secto. Woher bekommt sie ihre Leistung vergütet? Gibt es eine Gebührenordnung für Hebammen, nach der sie dann die Rechnung an die Kasse stellt (zusätzlich zur DRG)? Derzeit wäre ich geneigt es so zu sehen.

    Eki

    :bounce:

  • Hallo nochmal,

    siehe z.B. http://www.geburtshaus-muenster.de/dasgeburtshaus.html

    "Leistungen werden nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung
    (HebGV) und nach der Gebührenordnung für Hebammen und Entbindungspfleger"

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    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

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