DRG Abrechnung Hauptabteilung mit Beleghebamme

  • Hallo,

    auch wir sind seit dem 1.10.03 im DRG Zeitalter angekommen. Unsere Geburtshilfe ist eine Hauptabteilung mit Beleghebammen. Unglücklicherweise gibt es bei dieser Konstellation einige DRG`s (z.B. O02Z) für die keine Bewertungsrelationen bei Hauptabteilung mit Beleghebammen hinterlegt sind.
    Für 2004 soll es die Regel geben, dass bei diesen Fällen dann die Bewertungsrelation für die Hauptabteilung verwendet wird. Wie ist das für 2003 geregelt oder muss jeder Einzelfall mit der zuständigen Krankenkasse verhandelt werden?
    Es muss doch schon Krankenhäuser mit Beleghebammen geben, die nach DRG abrechnen. Über jede Hilfestellung freut sich

    D. Littkemann
    Medizin Controller

  • Hallo Herr Littkemann,

    in Anlehnung an §1 Abs. 3 Satz 2 KFPV 2003 darf man annehmen, dass es der Intention des Gesetzgebers entspräche, die nächsthöhere Bewertungsrelation abzurechnen.
    Harte Fakten gibt es meines Wissens nicht.

    Gruß

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo,

    Die "Hilfestellung zur Abrechnung von DRGs" der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) führt dazu aus, dass §1 Abs. 3 KFPV nicht unmittelbar greift, da BWR für belegärztliche Abteilungen grundsätzlich vorliegen. Deshalb sei die BWR der Spalte 5 (BWR bei Belegoperateur und Beleganästhesist)heranzuziehen.

    Leider kann ich Ihnen keinen Link zum Nachlesen nennen.


    MfG
    H. Hagemann
    Controlling

  • Guten Morgen Herr Hagemamm,

    Sie sollten nicht verkennen, dass es sich im von Herrn Littkemann geschilderten Fall um eine Hauptabteilung handelt. Das Beispiel in den Abrechnungsbestimmungen der NKG handelt von einer Belegabteilung.

    Ich bleibe dabei: fehlende BWR für Beleghebammen in einer Hauptabteilung führt zur Abrechnung der Spalte 4 in Teil a.

    Grüße

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Hr. Schmitt,

    Hauptabteilung plus Beleghebamme! War wohl noch zu früh...

    Die NKG argumentiert "Erfolgt die Geburt in einer Hauptabteilung, kann auch nur die entsprechende BWR (Spalte 5) herangezogen werden". Nur die gibt es nicht, wie festgestellt.

    Würde Ihrer Einschätzung demnach zustimmen.

    Gruß

    H. Hagemann

  • Hallo Herr Littkemann,

    Diese Konstellation gibt es neben der reinen Hauptabteilung bei uns auch, wir würden dann das Relativgewicht Hauptabteilung abrechnen.

    Einen konkreten Fall haben wir allerdings noch nicht gehabt. Der dürfte auch eher selten sein, denn die üblichen geburtshilflichen DRGs sind ja mit der Bewertungsrelation HA/Beleghebamme belegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Möckel

  • Hallo Herr Möckel,

    so selten kann das doch gar nicht sein. Betroffen davon sind doch auch die Diagnosen wie "Frustrane Wehen" und andere vorgeburtliche Diagnosen. Hier finde ich es richtig, dass die DRG der Hauptabteilung abgerechnet wird, da die Hebamme in der Regel mit dem Fall nichts zu tun hat.
    Anders bei einer "vaginalen Geburt mit komplizierender OR -Prozedur" bei der die Hebamme die Geburt evtl. komplett oder sehr lange betreut hat.
    Im oben genannten Fall "DRG O02Z" wäre im alten Fallpauschalensystem die FP 16.041 mit der Bewertungsrelation Beleghebamme abgerechnet worden. Rechnen wir nun die Hauptabteilungs DRG O02Z ab und die Hebamme rechnet ihre Hebammenleistung extra ab, würde das bedeuten, dass die Kassen für diese Geburt die Rechnung der Hebamme zusätzlich bezahlen müsste. Das wäre dann deutlich teurer als die Geburt in einer Hauptabteilung mit integrierten Hebammen.
    Für 2004 soll es laut Referentenentwurf so sein.

    Viele Grüße und einen schönen Controller Tag
    wünscht D. Littkemann

  • Hallo, Herr Littkemann. Sie liegen mit Ihrer Aussage vollkommen richtig. Nicht umsonst vereinbaren vermehrt Krankenhäuser mit Beleghebammen folgende Regelung: Die Beleghebamme bekommt eine bestimmte Vergütung für ihre "Beleghebammentätigkeit" und das KH rechnet den Fall als Hauptabteilungsfall ohne Beleghebamme ab. Somit ist eine doppelte Bezahlung durch die KK ausgeschlossen und alle (?) sind zufrieden.
    --
    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Hallo Forum,

    haben Sie auch schon bemerkt, dass im Jahr 2004 die O01A und O01B (Sectio)keinen Unterschied in der Bewertungsrelation (angestellte oder Beleghebeammen) haben?
    Wenn man kalkuliert, stellt man unter Beachtung der neuen Bedingungen für 2004 fest, dass man im neuen Jahr wohl mit Beleghebammen deutlich besser fährt als mit angestellten Hebammen.
    Wie sehen das andere Häuser? Bin gespannt auf Ihre Reaktionen/Infos.

    Gruß

    Eki

  • Hallo Eki,

    das verstehe ich nicht ganz. Im mir vorliegenden Fallpauschalenkatalog für 2004 ist die DRG O01A für Hauptabteilungen mit 1,448, bei Belegoperateur mit 1,381 und bei Belegoperateur mit Beleganaesthesist mit 1,334 bewertet. Bewertungsrelationen für Beleghebammen sind weder bei Hauptabteilungen noch bei Belegern vorhanden.

    Gruß D.Littkemann
    Medizn Controller

  • Hallo DiLit,

    ich meine das so: im Moment wird bei DRG O01A bis D unterschieden, ob

    Hauptabteilung ( z.B. bei O01A = Bewertungsrelation 1,774)
    oder
    Hauptabt. + Beleghebamme (z.B. bei O01B = Bewertungsrelation 1,586)

    Das heißt für 2003 konkret, ich bekomme mehr Geld, wenn ich angestellte Hebammen habe, was ok ist, denn ich muss sie ja auch irgendwie bezahlen.

    Im Jahr 2004 sind die Bewertungsrealationen insgesamt abgesenkt worden. Die og. Unterscheidung (Sectio) bei der Versorgung durch Hauptabteilungen besteht nicht mehr (ein Fehler? Welche Überlegung steckt dahinter, weiß es jemand?). D.h. ich bekomme in beiden Fällen gleich viel Geld, habe aber die Lohnkosten nicht zu tragen, wenn ich die Hebammen nicht angestellt habe. Daher würde man durch Beleghebammen sparen.

    Eki