Hallo und guten Tag,
ist eine Wiederaufnahme nach Apoplex wegen einer dann erstmaligen Epilepsie eine Wiederaufnahme wegen Komplikaion??!?!?!?!?
Das fragt der
ratlose -Angesichts dieser Meinung der AOK-
Dr. Heun-Letsch
aus
Mannem
Hallo und guten Tag,
ist eine Wiederaufnahme nach Apoplex wegen einer dann erstmaligen Epilepsie eine Wiederaufnahme wegen Komplikaion??!?!?!?!?
Das fragt der
ratlose -Angesichts dieser Meinung der AOK-
Dr. Heun-Letsch
aus
Mannem
Hallo Herr Heun-Letsch, hallo Forum,
Die erstmalig aufgetretene Epilepsie ist doch sicher keine Komplikation der durchgeführten Behandlung (Es sei denn z.B. Medikamentenbedingt). Damit sind zwei DRGs abzurechnen und ich würde das der Kasse gegenüber auch so vertreten. Die MDK-Überprüfung ist damit vorprogrammiert.
Es könnte dann folgendermaßen weitergehen:
Der MDK wird begutachten, die beiden Fälle gehören medizinisch gesehen zusammen und den Nachsatz anfügen, dass die leistungsrechtliche Beurteilung des Falls der Kasse überlassen bleibt.
Die Kasse wiederum wird schreiben: "Der MDK hat ... entschieden, damit ist nur eine DRG abzurechnen". :smile:
Man braucht schon gute Nerven!
In 2004 sieht dann ja wahrscheinlich alles nochmal anders aus.
Viele Grüße aus Frankfurt.
P. Möckel
Schönen guten Tag allerseits!
Ergänzend zu Herrn Möckel möchte ich noch feststellen, dass ich die Beweislast, dass es sich um eine Komplikation im Sinne des §8 KHEntgG handelt, bei der Krankenkasse sehe.
Endgültige Aussagen dazu gibt es wohl erst, wenn solche Fälle bis zum BSG durchgeklagt sind.
An der Problematik dieses Beispiels ändert sich aber auch 2004 nichts, da weder Abs. 1 noch Abs. 2 des §2 KFPV 2004 (Ref. Entwurf)zutrifft.
Schönen Tag noch,
--
Reinhard Schaffert
Medizincontroller
Facharzt für Chirurgie
Krankenhausbetriebswirt(VWA)
Kliniken des Wetteraukreises