• Hallo zusammen,

    ich stoße während der Kodierung immer wieder auf das folgede Problem:

    Der Arzt stellt eine Diagnose wie diese:

    Ventrikuläre Extrasystolie bei dilatativer Kardiomyopathie.
    Ob nun I 42.0 oder I 39.3 - beide Kodes sind nicht zulässig, der Arzt besteht aber auf diese Diagnose.

    Und das kurz vor dem Wochenende bei Nieselregen!

    Klärt mich bitte auf, wie ich es machen soll. Danke.

  • Wo genau liegt da das Problem? Sie haben eine zugrundeliegende Erkrankung, die DCM (I42.0) und ein Symptom (I49.3). Diese Konstellation wird doch in den DKR ausführlich behandelt. Vielleicht könnten Sie genauer beschreiben, was Sie als problematisch empfinden.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke
    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Dr. Blaschke,

    so weit ich weiß, sind grau unterlegte Kodes als HD für den stationären Bereich nicht zugelassen. Lieg ich da falsch?

  • Hallo,

    was ist da wo grau hinterlegt?
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,
    Herr "Timreu" hat vemutlich einen :icd: ICD-10-Katalog, in dem die Schlüsselnummern des Minimalstandards grau unterlegt sind. Die grau unterlegten vierstelligen Schlüsselnummern dürfen durchaus benutzt werden.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Claudia Maas

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Mahlzeit allerseits,

    Zu den Minimalstandardkodes ein Zitat aus :

    ICD 10 SGB V Version 2.0 Band 1 Systematisches Verzeichnis Seite XI

    'Typographische Konventionen im vorliegenden Druck der ICD-10-Ausgabe für die Zwecke des SGB V: Schlüsselnummern des Minimalstandards sind grau unterlegt, ...'

    'Der Minimalstandard der Version 1.3 wurde beibehalten. Er definiert für die Zwecke des § 295 SGB V diejenige Verschlüsselungs-tiefe, die in der hausärztlichen Versorgung zur Leistungsbegründung ausreicht. Die Schlüsselnummern des Minimalstandards sind im vorliegenden Druck der ICD-10-Ausgabe für die Zwecke des SGB V grau unterlegt (siehe z.B. I44). In anderen Druckwerken und in maschinenlesbaren Fassungen kann dieser Minimalstandard auch anders gekennzeichnet sein. Der Minimalstandard reduziert die Verschlüsselungstiefe der ICD-10-SGB-V auf das zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderliche Maß, denn bei vielen selte-nen Krankheiten ist die spezifische Verschlüsselung mit den jeweils verfügbaren diagnostischen Verfahren nicht möglich oder für die therapeutische Entscheidung unerheblich. In anderen Fällen ist aber wegen der sich ergebenden unterschiedlichen Konsequenzen für die Leistungsabrechnung die differenzierte Verschlüsselung unumgänglich. Wegen der unterschiedlichen diagnostischen Möglichkei-ten in der hausärztlichen und fachärztlichen Behandlung bietet sich eine Abstufung der geforderten Verschlüsselungstiefe für beide Gruppen an. In der stationären Versorgung wird der Minimalstandard nicht angewandt - hier sind grundsätzlich die endständigen Schlüsselnummern der ICD-10-SGB-V zu benutzen.


    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Hallo zusammen,

    wie in einer Fortbildung der BWKG am Freitag 10.10.2003 zu hören war, wird der Minimalstandard von den Niedergelassenen kaum angewendet. 2004 entfällt er deshalb.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo zusammen,
    ja, der "Minimalstandard" entfällt 2004 [siehe DIMDI].

    Aber: "Stattdessen ist es in der ambulanten Versorgung zulässig auf die fünfstellige Verschlüsselung zu verzichten." (Kommentar von Hr. Dr. Schopen; DIMDI )
    Meine diesbezügliche Nachfrage wurde so beantwortet:
    "Wenn das Krankenhaus durchgehend - also auch in der Ambulanz -
    fünfstellig kodiert, sollte es keine Probleme mehr [mit unterschiedlichen Kodierungen] geben."
    Ganz ausgeschlossen ist eine "unterschiedliche Kodierung" somit jedoch auch nicht ... ?(

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]


  • Und bei der I42.0 handelt es sich um eine solche...

    Gruß,

    C. Maas

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Vielen Dank für die vielen Beiträge zu meiner Frage. Auch ein Mitarbeiter des DIMDI findet die Regelung der Minimalkodes für verwirrend und freut sich wie ich, das diese 2004 verschwinden.

    Gruß aus dem sonnigen Westfalen. :bounce: