Ich bin eben mal alle Themen durchgegangen - und habe das nicht gefunden, was bei einer DRG-Fortbildung hier im Hause ausführlich und kontrovers diskutiert wurde - also Entschuldigung, wenn die Frage zu einfach ist.
Ein Patient kommt wegen Bandscheibenvorfall und L5-Parese gut M51.1.
Er hat eine bekannte Hypothyreose und bekommt Euthyrox. Natürlich wird das ins Krankenblatt geschrieben uund die Tabletten werden gegeben.
Zunächst einmal nur das.
Die einen sagten nun bei der Fortbildung: das ist ein erhöhter Aufwand also: als Nebendiagnose die Schilddrüsenerkrankung verschlüsseln.
Der Referent meinte, wenn die Tabletten nicht teuer seien, brauchte man Die Schilddrüsensache nicht zu verschlüsseln. Seien sie aber sehr teuer, dann sollte man das tun.
Das hat nun wieder die Ärzte in der Runde auf die Palme gebracht, weil wir
a nicht wissen ob das Medikament über unsere Apotheke nicht gerade mal umsonst ist
b weil wir nicht wissen was ist nun teuer und was nicht.
Jedenfalls sagte der Referent, das sei dann unsere ärztliche Gestalltungsfreiheit und wir sollten mal stolz sein, dass wir die haben.