Nebendiagnosen - nur Tabletten

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Roeder,

    Zitat

    Original von RoederN:
    Darum werbe ich für hausinterne Definitionen oder noch besser Definitionen von Fachgesellschaften, um Orientierungsgrößen für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen, die sich täglich mit genau diesen Entscheidungen rumplagen müssen. Unsere Diskussion wird dazu beitragen,den richtigen Weg zu finden und insbesondere die unterschiedlichen Argumente auszutauschen und damit sicherzustellen, dass alle Auslegungen bedacht wurden. Wahrscheinlich muss aber die endgültige Lösung jeder für sich selbst finden (leider), wenn es von extern (DKR) keine Vorgaben gibt. Nicht anders ist es bei vielen Leitliniendiskussionen.

    Ich hoffe auch, dass diese Diskussion (die ja nicht nur von uns geführt wird) bei den "Entscheidern" die Notwendigkeit der Klärung verdeutlicht.
    Keinesfalls darf die endgültige Lösung aber eine individuelle sein, dies würde komplett der Intension der DKR wiedersprechen. Diese sind ja nun mal genau deswegen existent, damit die Allgemeingültigkeit hergestellt wird.

    EINLEITUNG zu den Deutschen Kodierrichtlinien
    Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden. Diese Forderung kann jedoch nur dann erfüllt werden, wenn Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen in einheitlicher Weise angewendet werden. Kodierrichtlinien regeln und unterstützen diesen Prozess, um möglichst auch in schwierigen Fällen eine eindeutige Verschlüsselung zu ermöglichen.

    Hausindividuelle Vorgaben, selbst Richtlinien von Fachgesellschaften, sind nur dann wirklich hilfreich (im Sinne des Zitats), wenn sie von allen beachtet werden. Selbst wenn der MDK mit solchen Kriterien Entscheidungen begründet, sind doch letztlich die DKR Entscheidungsgrundlage und auch Ausgangslage für die Beurteilung von Sozialrichtern in Streitfällen (auf die ersten Urteile bin ich auch gespannt). Somit kann auch nur in den DKR das verankert werden, was befolgt werden soll.
    Es war (ist?) ja eine Schlichtungsstelle geplant, die bei Streitigkeiten dieser Art den Sozialgerichten vorgeschaltet sein soll. Davon hört man aber überhaupt nichts. Haben Sie vielleicht Informationen hierzu?
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    Gruß

    D. D. Selter