Hallo Forum,
irgendwie brauche ich jetzt mal die geballte Expertenmeinung des Forums!
Der Komplikationsbegriff bei Wiederaufnahme wird ja unterschiedlich ausgelegt. Ist nun eine Anämie oder eine Agranulocytose nach vorangegangenen Chemotherapie eine Komplikation und führt zur Fallzusammenführung [wenn inerhalb der G-VWD]oder nicht.
Bin nach verschiedensten Diskussionen mit vielen Leuten nun selber unsicher geworden.
Vielen Dank und viele Grüße aus einem Berg von Anfragen.
Agranulocytose/Anämie nach Chemo
-
T_Werner -
13. Oktober 2003 um 16:27 -
Erledigt
-
-
Guten Tag Herr Werner,
Ich fürchte dazu wird es keinen Konsens geben, das ist ein schwieriges Terrain.
1) Der Begriff Komplikation (als neg. belegten Begriff und zu sanktionierendes Ereignis) ist m.E. nicht immer angebracht:
Zur Erlangung des Therapieziels muß ich eine bestimmte Rate an Nebenwirkungen in Kauf nehmen (enge therapeutische Fenster). Wenn ich keine NW (Zytopenien) sehe, kann das ein Zeichen der Unterdosierung sein und damit schlechte Qualität, wenn zu hoch natürlich auch. Also ist sozusagen eine "Komplikationen" ein Qualitätsindikator?
Das ist, denke ich, anders als in klassisschen chirurg. Konstellationen.
Kann man diese NW uneingeschränkt als Komplikationen sehen? Ich denke nicht: es sind z.T. erwartete und geplante Therapiefolgen.2) in vielen Situation können Zytopenien u.a. Symptome nur schwer von der Erkrankung getrennt gesehen werden. Verschiedene Ursachen bedingen die Ausbildung von Zytopenien.
Welcher Anteil der Anämie ist krankheitsbedingt / welcher Therapie induziert?
Was ist Progress der Grunderkrankung, was Nebenwirkung der Therapie?Die Komplikationsregelung für WA in der oGVWD wird ja wohl auch 2004 für die Onkologie weiter gelten. :bombe: Ich denke damit bleibt dieser Streitpunkt bestehen. :jay:
Gruß
SG -
Hallo,
in 2004 ist bei bestimmten DRG keine Fallzusammenführung (bis OGV) vorgesehen.
Sie vorläufige FPG 2004 bzw. Katalog. Diese
sind mit einem Stern gekennzeichnet.
Die Chemotherapie ist mit *.
Schauen Sie sich den Katalog mal an.
Mfg -
Guten Tag 'Hallo',
Ich habe mir den Katalog angeschaut und die Regeln auch die engültigen.
Die Onkologie ist ausgenommen bei Absatz (1) oGVD und gleich BasisDRG und bei (2) op nach med-Partition.
Bei (3) oGVD und Komplikation ist sie nicht ausgenommen, das wird im Artikel von Herrn Rau in "das Krankenhaus" begründet.Gruß
S.Glocker -
Schönen guten Tag allerseits!
Zitat
Begründung KFPV 2004
Grundsätzlich nicht zusammengefasst werden dagegen insbesondere mehrfache Krankenhausaufenthalte infolge von Behandlungsstrukturen und –abläufen, die sich weitgehend ohne fehlsteuernde Anreize von Fallpauschalen in der Vergangenheit entwickelt haben, sowie bestimmte Sondergruppen des DRG-Systems:
— die Prä-MDC,
— die Behandlung bösartiger Erkrankungen (Onkologie),
— die DRGs der MDC 14 „Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett“,
— die DRGs der MDC 15 „Neugeborene“,
— die Behandlung von HIV-Patientinnen und -Patienten (MDC 18A),
— die Dialysen und
— die Fehler-DRG.
Schönen Tag noch,
--
Reinhard SchaffertMedizincontroller
Facharzt für Chirurgie
Krankenhausbetriebswirt(VWA)
Kliniken des Wetteraukreises -
„… für die Komplikationsregelung im Unterschied zu den Wieder-aufnahmeregelungen nach den Absätzen 1 und 2 des Referentenentwurfs unverändert keine medizinischen Leistungsbereiche definiert, bei denen auf eine Zusammenfassung und Neugruppierung bei einer innerhalb der oberen Grenz-verweildauer auftretenden Komplikation zu verzichten ist.“
Rau „das Krankenhaus“ 2003
Gruß
SG -
Guten Abend Forum,
ich möchte diesen Thread nochmals aufgreifen, weniger unter dem Gesichtspunkt der Fallzusammenführung, als vielmehr unter dem Aspekt der Hauptdiagnose:
DKR 0201b: Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen.
DKR 0103a: c) Neutropenie (Agranulozytose)
Sepsis bei Neutropenie-Patienten ist in folgender Reihenfolge zu kodieren:
1. Ein Kode für „Sepsis“
2. D70 AgranulozytoseWie kodiere ich dann bei einer febrilen Neutropenie mit Fieber 39°C, Schüttelfrost, Tachykardie, Tachypnoe, bei der ein Infekt vorliegt, der mit Antibiotika (z.B. Tazobac) behandelt wird, den ich aber in der Regel nicht mikrobiologisch oder apparativ beweisen kann ?
1. D70.6 als HD und R50.9 sowie das Malignom als ND
- Kommt wegen Fieber, Neutropenie als Ursache
2. A41.8 (Sepsis) als HD, D70.6 und Malignom als ND
- vgl. DKR 0103a3. Malignom als HD, D70.6 und R50.9 oder A41.8 als ND
- sinngemäß nach DKR 0201bWie ist die Meinung des Forum?
mfg
W. Stark -
Guten Abend Forum,
zu meinem Kodierproblem vom 6.1.04 gab es leider noch keine Antworten. Vielleicht findet sich jetzt jemand.
mfg aus Löwenstein
W. Stark -
Hallo,
vor der Frage von Herrn Stark stehe auch ich nun, daher würde ich den thread gerne nochmal \"aufwärmen\".
mfG
C. Hirschberg