• hallo forum,
    wie geht man mit der kodierung eines schrittmacherpatienten um, der zum aggregatwechsel aufgenommen wurde, welches jedoch 14 tage postop. aufgrund verschlechterung des zustandes des pat. wieder entfernt werden musste. weitere 26 tage später verstarb der pat.
    das aggregat ist mittlerweile resterilisiert und kann nochmals verwendet werden.
    der patient war 41 tage in der klinik, davon 13 auf intensivstation mit monitoring und hat 2 operative eingriffe (SM- wechsel und -explantation) sowie 2 EK wegen infektanämie erhalten.
    ist der SM- wechsel zu kodieren (F17Z=1.281) oder nicht?
    wenn nicht, ist die explantation zu kodieren (F18Z=0,908)?
    oder keiner der eingriffe (F75B=0,922)?
    im alten FP-/SE-system hatten wir erst einmal so einen fall, dort wurde das SE trotzdem abgerechnet.
    ist das im DRG- system auch so?

    a.wendt

  • Hallo Frau Wendt,
    ich denke, dass beide Eingriffe zu kodieren sind, ebenso wie die EK-Gabe. Sie müssen ja schließlich den Aufwand, den Sie betrieben haben auch abbilden.
    Gruß,
    Claudia Maas

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • die zweifel wegen der kodierung der aggregatwechsel- OP hatte ich, weil in der so angesteuerten DRG F17Z u.a. die sachkosten für den schrittmacher enthalten sind, der ja nun noch einmal verwendet wird.
    aber ohne kodierung der eingriffe mit ansteuerung der F75B werden die übrigen angefallenen OP- kosten nicht abgebildet.