Rückverlagerung Anus praeter

  • Nach ein Rectum Ca Op wird der Anus praeter rückverlagert. Dies passiert 2 Tage vor Ablauf der oberen Grenzverweildauer des ersten Aufenthaltes. Die Kasse will dies als einen Behandlungsfall abrechnen, allerdings mit Anrechnung der Überschreitung des Grenzverweildauer. Der 2. Aufenthalt ist aber meiner Meinung keine Wiederaufnahme wegen Komplikationen sondern ein separater Fall also getrennt abrechnungsfähig. Bitte um Stellungnahme. Danke

  • Guten Tag,
    ;( obwohl ich eine Kassenmitarbeiterin bin, würde ich sagen, dass es sich hier eindeutig um zwei verschiedene Fälle handelt. Eine Rückverlagerung ist ja nun wirklich keine Komplikation und man kann auch kaum verlangen, dass ein Patient bis zur Rückverlagerung im KH bleibt.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Claudia Maas

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Schönen guten Tag Frau Barthel!

    Es handelt sich hier eindeutig nicht um eine Komplikation! Schließlich wurde die 2. Aufnahme vermutlich schon am Ende des 1. Aufenthaltes geplant oder war zumindest abzusehen. Sie dürfen sich auch gerne auf mich berufen.
    ;)
    Bestehen Sie auf jeden Fall auf der Abrechnung von zwei DRGs. Juristisch gesehen beruft sich nach meiner Meinung die Kasse auf ein Recht, das einer Bedingung unterliegt. Daher muss sie nachweisen, dass die Bedingung (Komplikation) erfüllt ist!

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

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    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises