Hallo Forum,
ich habe auch mal wieder eine Frage.
Eine Nebendiagnose kann ja kodiert werden, wenn Sie therapeutischen Aufwand verursacht. Wie sieht es denn im Falle der bekannten Nierenisuffizienz aus, wenn während des stationären Aufenthaltes eine Dialyse erfolgt?
Durch die Nebendiagnose wird eine höherwertige DRG angesteuert. Andererseits verursacht diese Nebendiagnose einen Aufwand, der neben der DRG gesondert abgerechnet wird, nämlich die Dialyse. (Zusatzentgelt)
Ist das nicht ein doppelter Erlös für eine Erkrankung? Kann dann die Niereninsuffizienz dennoch als Nebendiagnose angegeben werden, bzw. welche Voraussetzungen neben der Dialysepflicht müssen erfüllt sein, damit sie kodiert werden kann/darf?
Gruß aus dem bergischen Land,
ToDo