• Hallo an alle Geplagten,

    wir waren diese Woche auf einer DRG- Weiterbildung, dort wurde eine Übergangsregelung erwähnt, die besagt: ab 2002 sollen im Falle einer Diskrepanz FP/SE und der Hauptdiagnose nach DKR ZWEI Hauptdiagnosen übermittelt werden. Frage: Stimmt das? wer weiß mehr darüber? Wenn ja, käme das ja mal wieder einem mittleren EDV Katastrophenfall gleich, oder wie soll die Übermittlung ablaufen?
    Fragen, nichts als Fragen....:rolleyes:
    Aber vielleicht kennt ja doch jemand die Antwort..:dance2:

    Grüße aus dem sonnigen, aber bitterkalten Schwarzwald

    M. Kaltenbach

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen, Frau Kaltenbach

    Ich glaube, es geht um das Problem der Abweichung einer nach DRG-Kriterien ermittelteten Hauptdiagnose von der nach BPflV. Intern dokumentieren Sie ja die HD nach DRG-Kriterien. Oft stimmt diese überein mit der HD nach BPflV (= größter Aufwand), manchmal aber nicht. In erstem Falle kann problemlos korrekt abgerechnet werden. Was aber, wenn die beiden abweichen. Dann benötigen Sie zumindest ein (EDV-) Kennzeichen für die HD nach DRG-Kriterien, was einige Anbieter noch nicht implementiert haben. Geht uns ähnlich. Allerdings gibt es bei uns die Möglichkeit Diagnosen mit mehr oder weniger sinnvollen Kennzeichen zu belegen: AH = Aufnahmehauptdiag., BH ;) = Behandlungs-HD, EH = Entlass-HD, FDH ;) = Fachdiszilin-HD. Nach BPflV abrechnen können wir erst, wenn der Diagnose eines Pat. die Kürzel FDH und EH zugewiesen wurden, aus dieser Kennzeichenkombination werden auch die FP/SE-Kataloge angesprochen. Das Kürzel BH hat in unserem System keine Funktion, daher benutzen wir es, um eine ggf. abweichende DRG-HD zu kennzeichnen. Stimmen beide HDs überein, wird es zusätzlich zu EH FDH der entspr. Diagnose zugeordnet. Auswertungen bezgl. DRG laufen dann über das BH-Kürzel. Vielleicht können Sie ja mit diesem (uneleganten) Trick auch arbeiten.

    Viele Grüße
    B. Sommerhäuser :D

    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 16.11.2001 editiert. ]

  • Zitat


    Original von Kaltenbach:
    Hallo an alle Geplagten,

    wir waren diese Woche auf einer DRG- Weiterbildung, dort wurde eine Übergangsregelung erwähnt, die besagt: ab 2002 sollen im Falle einer Diskrepanz FP/SE und der Hauptdiagnose nach DKR ZWEI Hauptdiagnosen übermittelt werden. Frage: Stimmt das? wer weiß mehr darüber? Wenn ja, käme das ja mal wieder einem mittleren EDV Katastrophenfall gleich, oder wie soll die Übermittlung ablaufen?
    Fragen, nichts als Fragen....:rolleyes:
    Aber vielleicht kennt ja doch jemand die Antwort..:dance2:

    Hallo Frau Kaltenbach,
    ich habe vor einem Monat die AOK Bayern zum gleichen Thema befragt. Anscheinend ist das Problem mit meiner Anfrage dort erstmals aufgetaucht. Laut Allgemeiner Kodierrichtlinien von April 2001 ist so zu verfahren, dass Die Bundespflegesatz konforme Verschlüsselung als Fachabteilungshauptdiagnose (FAB-Segment) übermittelt wird. Die Kasse prüft dieses FAB-Segment hinsichtlich der Fallpauschale. Weicht die DRG-konforme Verschlüsselung davon ab, kann sie als Entlassungsdiagnose dennoch DRG-Konform verschlüsselt werden.
    Soweit die Aussage des AOK-Mitarbeiters. Ob Ihre Krankenhausinformationssoftware das o.beschriebene Vorgehen so zulässt müssen Sie selber klären.

    Mit freundl. Gruss aus Unterfranken:drink:

    T.Heller


    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    KKH Haßfurt/Unterfranken

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    ich glaube Sie haben mir da gerade eben ein großes Stück weitergeholfen. So wie Sie es beschreiben ist es prinzipiell auch bei uns möglich, deshalb werde ich den Vorschlag gleich prüfen !
    Forum sei Dank!

    Ein schönes WE!!:P

    M.Kaltenbach:dance1:

  • Liebe Kollegen!

    Wer möchte mit mir wetten, wie lange es dauern wird, bis aus all den Diagnosearten irgendwann mal das übrigbleibt, was Arzt und Patient, aber erstaunlicherweise auch dem DRG-System genügt: dass es nämlich nur Diagnosen gibt und von denen genau eine spätestens bei der Entlassung (oder vorher zum "Probegroupen") zur Hauptdiagnose wird? X(

    Gruß

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Ebenfalls ein Hallo an alle DRg-geplagten,

    diese Doppel-Hauptdiagnosen für die FP/SE einerseits und DRG andererseits trifft bei uns bei ca. 400 Geburten (Problem mit der ICD-10: O80.0 Normlae Geburt), hier widersprechen sich die Anforderungen der DKR und der FP, hierzu hat Fr. Raskopp schon einen Lösungsvorschlag bezüglich Änderung der FP-Regeln gemacht. Dies wäre die EDV-Technisch einfachste Lösung, einfach die FP/SE Regeln ändern und schon funktioniert die FP/SE-generierung wieder Problemlos (bei normalen Geburten die O80 aus den Entgeltregeln streichen.

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,
    bei der Schulung der DKG gestern in Köln wurde folgendes Ergebnis verkündet:
    1. FP-Regel wird nicht geändert
    2. jede sehe zu, wie er mit der Eingabe der 2. Hauptdiagnose für die FP in sein EDV-System klarkomme
    Dies soll nach Aussage von Frau Schlottmann der einfachste Weg sein. Also entweder KIS-Hersteller verdonnern, eine Lösung zu schaffen (z.B. Eingabefeld: Hauptdiagnose FP, wird nicht zur Gruppierung verwendet,
    oder Umkodierung nach Abrechnung, sprich nachträgliches Löschen der O80 und dann erst DRG-Gruppierung des Falles.
    Schöne heile DRG-Welt!
    :kangoo: :kangoo:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo an alle Leidensgenossen,

    na das kann ja heiter werden,

    die Umsetzung in unserem SAP sehe ich noch nicht, also können wir zum 01.01.2002 die zweite Hauptdiagnose gar nicht weitergeben!

    Und Fr. Schlottmann scheint von EDV und deren Problemen leider nur wenig Ahnung zu haben, von wegen einfachste lösung, sicher für die DKG ist dies die einfachste Lösung und für Fr. Schlottmann mit der wenigsten Arbeit verbunden (sonst müßte man das bei FP/SE-Regel-Änderungen ja auch mit den Kassenvertretern abstimmen)...

    Diese Forderung nach zweiter Hauptdiagnose nur für die Übergangszeit ist letzlich nichts als Beschäftigungstherapie für die EDV-Abteilung (die haben mit der Euro-Umstellung auch gerade überhaupt nichts zu tun...)

    Wo kann man sich gegen sowas wehren? Das kann doch eigentlich nicht wahr sein das hier ein Problem für 2300 Häuser geschaffen wird und unsere eigene Vertretung im Stich läßt?

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,
    die FP-Regelung für 2002 ist ja seit einigen Tagen beschlossen. Die Damen Schlottmann/Raskop haben tatsächlich argumentiert, man wolle uns vor dem hohen Schulungsaufwand bei Änderungen der FP bewahren. Ich habe mir dann gestern einen Kommentar verkniffen, zumal 3 von ca. 60 anwesenden über entsprechende Softwaremöglichkeiten verfügen. Ist doch enorm, oder?
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Die Argumentation mit dem Schulungsaufwand ist absolut lächerlich!!!

    Also stimmt meine Begründung doch, die bequemste Lösung für die Damen vom DKG und die Krankenhäuser läßt man mal wieder im Regen stehen...

    Ich hoffe ja auf breiten Widerstand, die sollen sich mit den Kassenvertretern an einen Tisch setzten und zumindest die "O80 Spontangeburt eines Einlings" aus den FP/SE-Regeln herausnehmen, dazu hatte doch Fr. Raskopp schon den richtigen Vorschlag gemacht dies über die Kombination aus "Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus" und "Z37.0! Lebendgeborener Einling" zu ersetzen und schon wäre der zahlenmäßig Löwenanteil der Fälle geregelt...

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Zitat


    Original von J-Schikowski:
    Hallo Herr Lückert,
    die FP-Regelung für 2002 ist ja seit einigen Tagen beschlossen. Die Damen Schlottmann/Raskop haben tatsächlich argumentiert, man wolle uns vor dem hohen Schulungsaufwand bei Änderungen der FP bewahren.

    :roll: ROTFL :roll:
    Wie fürsorglich :D
    Es finden sich in diesem Forum doch sicher genug Freiwillige, die die Schulung der SV-Mitarbeiter kostenlos (aufwandsneutral) übernehmen würden...

    Bitte um ein Bananenicon für die Bundesrepublik...

    mfG

    Christoph Hirschberg