Hallo Forum !
Mal eine Arbeitsrechtliche Frage.
In unserer Klinik wird die Bezahlung von Monatsmitte auf Monatsende umgestellt. Bisher war dadurch die Bezahlung der Überstunden/Zeitzuschläge also 1,5 Monate später (Also Januar-Dienste wurden Mitte März bezahlt - eine Berechnung bis Mitte Februar verständlicherweise nicht möglich), jetzt würden Sie Ende März bezahlt. Meiner Meinung müßte es jedoch möglich sein diese Ende Februar zu vergüten.
Gibt es eine gesetzliche Regelung bis wann Dienststunden/Zeitzuschläge zu vergüten sind ? Dies betrifft auch unser Pflegepersonal.
Unsere Klinik ist gmbh - keine Tarife (BAT,AVR).
Danke