Bezahlung von Überstunden/Zeitzuschlägen

  • Hallo Forum !
    Mal eine Arbeitsrechtliche Frage.
    In unserer Klinik wird die Bezahlung von Monatsmitte auf Monatsende umgestellt. Bisher war dadurch die Bezahlung der Überstunden/Zeitzuschläge also 1,5 Monate später (Also Januar-Dienste wurden Mitte März bezahlt - eine Berechnung bis Mitte Februar verständlicherweise nicht möglich), jetzt würden Sie Ende März bezahlt. Meiner Meinung müßte es jedoch möglich sein diese Ende Februar zu vergüten.

    Gibt es eine gesetzliche Regelung bis wann Dienststunden/Zeitzuschläge zu vergüten sind ? Dies betrifft auch unser Pflegepersonal.

    Unsere Klinik ist gmbh - keine Tarife (BAT,AVR).

    Danke

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Hallo,
    ich glaube der finanz. Ausgleich müsste innerahlb von 8 Wo erfolgen. Ihr Betr,-Rat ist aber auch für solche Fragen zuständig, und kann sich vor allem Rechtsauskunft bei Gewerkschaften oder "Unabhängigen" holen.

    mfg

    Reeka

  • Hallo Herr Joerg-Gust,

    die acht Wochen Regelung die Herr Reeka meint Trifft zu.
    Da Ihr Arbeitgeber eine gmbh ist (keine Tarif Vereinb. besteht- greift das Tarifrecht "Verdi" nicht.

    Eine Auskunft bei Verdi werden Sie schwerlich erhalten wenn sie nicht selbst Mitglied sind, einzige möglichkeit der PR ist Mitgl.bei Verdi.

    Die verschiebungen von denen Sie Sprechen Treffen auch den Komunalen
    Arbeitgeber / nehmer auch bei uns wird Umgestellt,ich gehe mal davon aus das sich das wieder Einpendeln wird. Kommt immer darauf an wie gut und schnell sich die Personal Abt./ Gehaltszahlende Stelle darauf eingestellt hat.

    Gruß Koordinator Hans

    Mit sonnigem Gruß und schönen Tag

    Koordinator- Hans aus BAWÜ