• Hallo Forum

    Eine vielleicht etwas ungewöhnliche, DRG unabhängige Frage: Alte Dame nach Sturz und multiplen Prellungen, akut nicht gehfähig. Erstbehandlung in der Ambulanz einer Klinik (Optionshaus). Stationäre Behandlung erforderlich. Direkt zu uns (orthopädisches KH mit Akutbetten, kein Optionshaus) eingewiesen ohne Aufnahme. Wer zahlt den Transport?

    Danke, Laupi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bis Ende des Jahres zahlt die Krankenkasse

    siehe


    SGB 5 § 60 Fahrkosten

    (1) Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.


    etc.........


    ab 1.1.2004 zahlt das Krankenhaus

    siehe Seite 32 und 33

    http://www.aerzteblatt.de/download/files/X0001175.pdf


    Gruß

    E Rembs

  • Zitat


    Original von Rembs:
    ab 1.1.2004 zahlt das Krankenhaus

    siehe Seite 32 und 33

    http://www.aerzteblatt.de/download/files/X0001175.pdf

    Herr Rembs, Sie beziehen sich hier doch offenbar auf folgenden Passus (S. 33)
    "bb) Satz 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
    „1. bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer
    Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung
    aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei
    einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein
    wohnortnahes Krankenhaus,“"

    Daraus entnehme ich, dass sich nichts wesentliches ändert.

    Ihre Aussage, ab 1.1.2004 zahle das Krankenhaus, erscheint mir daher zu pauschal, oder?

    Ob im genannten Fall zwingende med. Gründe vorlagen, hat Laupi nicht angegeben. Für sein Beispiel mögen diese möglicherweise fehlen. Vielleicht war es aber auch eine wohnortnahe Verlegung, die auch 2004 genehmigt werden kann.

    Gruß

    --
    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Scholz:


    Ihre Aussage, ab 1.1.2004 zahle das Krankenhaus, erscheint mir daher zu pauschal, oder?


    Hallo Herr Dr. Scholz,

    1) Stimmt!!!!


    2) Die Antwort (persönliche Einschätzung!)war auf den konkreten Fall bezogen.

    3) ich interpretiere den Text so, daß zukünftig Verlegungsfahrten nur noch bei zwingend medizinischen Gründen von der Kasse übernommen werden.

    Des weiteren habe ich ein statement von Herrn Rau vom BMGS in Erinnerung, dass Verlegungsfahrten aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen - außer bei Zustimmung der Kasse- ab 1.1.2004 nicht mehr übernommen werden.


    Gruß

    E Rembs

  • Guten Abend Rembs,

    das für 2004 angekündigte Transportverfahren wird zur Zeit schon
    praktiziert, die Kassen zahlen derzeit lieber eine Taxifahrt als einen Billigeren Krankentransport. Was bei den Transportern letztendlich dazu führte, das dies Ihre Transporte als Liegendtransp.deklarieren den die darf ja das Taxi nicht.

    Verkehrte Welt kann ich da nur Sagen, die Krankentranp.(RK)Überlegt in der Tat künftig seine Fahrten in Zonen einzuteilen ähnlich wie die Verkehrsbetriebe, und dann eben nach Zone Abzurechnen.

    Was halten sie den davon?

    Gruß und Gute Nacht

    Koordinator Hans aus BAWÜ

    Mit sonnigem Gruß und schönen Tag

    Koordinator- Hans aus BAWÜ