Verlegung auf andere Station

  • Guten morgen,
    muss ich Verlegungsdiagnosen verschlüsseln, wenn der Patient innerhalb der Klinik auf eine andere Station verlegt wurde und dort ein neues Aufnahmedatum angegeben wurde?

    Lieber Gruß
    N_Fraek

  • Guten Morgen Frau Fraek,

    eigentlich kann es nur eine Aufnahmediagnose und ein Aufnahmedatum geben. Eine Ausnahme wäre, wenn Sie von z.B. von einer eigenen Psychiatrie auf eine somatische Station verlegen (wenn Sie Optionshaus sind)oder umgekehrt. "Verlegeungsdiagnosen" gibt es nicht, sondern nur Hauptdiagnosen und Nebendiagnosen. Wenn also Ihr Datensatz von der verlegenden Abteilung schon mit den "Verlegungsdiagnosen" gefüttert wurde, dann werden die wohl schon den Status einer Nebendiagnose haben und müssen nicht erneut verschlüsselt werden. Wenn ich damit nicht Ihre Frage beantwortet habe, müssten Sie die Frage noch etwas genauer stellen.

    Gruß

    A.Chanda

  • Moin Moin,

    was verstehen Sie denn unter "Verlegungsdiagnosen" und warum wurde denn auf der neuen Station ein "neues Aufnahmedatum" angegeben?
    Ist eine der beteiligten Stationen im Entgeltbereich nach der Bundespflegesatzverordnung oder für besondere Einrichtungen
    nach § 17b Abs. 1 Satz 15 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes oder sind beide Stationen im Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen?
    Zur Beantwortung Ihrer Frage sind bitte ein paar mehr Infos notwendig.

    mit besten Grüßen

    --
    Dr. René Holm
    medControl
    Hamburg

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg