Liebe Forumteilnehmer,
wie verschlüsseln Sie folgende Fälle:
Pat. hatte Blasentumor. Nach 3 Monaten Wiederaufnahme zur Nachresektion / Kontrolle auf Freiheit von Rezidiv/Residuum. In der histologischen Aufarbeitung findet sich kein Resttumor.
Wir verschlüsseln:
HD Z08.0, ND Z85.5 mit Bezug auf Kodierregel Nr. 209a.
Der MDK sieht dies offenbar anders und möchte die Fälle mit der HD Blasentumor verschlüsseln.
Vielen Dank für Ihre Tips.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Martin Petsch
OA Urologie Paracelsus Klinik Golzheim
Düsseldorf
Nachresektion ohne Tumornachweis
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Sehr geehrter Herr Dr. Petsch,
meiner Meinung nach hat der MDK recht:DKR204a.
Mit freundlichem Gruß
A.Chandra
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Sehr geehrter Herr Dr. Petsch ,
ZitatWir verschlüsseln:
HD Z08.0, ND Z85.5 mit Bezug auf Kodierregel Nr. 209a.
Der MDK sieht dies offenbar anders und möchte die Fälle mit der HD Blasentumor verschlüsseln.Bei Betrachtung des ersten Teils dieser Kodierrichtlinie möge man Ihrer Kodierung zustimmen .
Man beachte jedoch die Anmerkung :Diese Richtlinie gilt nicht für den Fall, dass ein Patient zur weiteren Behandlung einer Neubildung aufgenommen wird, z.B. der großflächigen Exzision einer bereits vorher operativ entfernten Läsion (siehe DKR 0204a Ausgedehnte Exzision eines Tumorgebietes
(Seite 72) und DKR 0201b Auswahl und Reihenfolge der Kodes (Seite 69)).Die DKR §0204a Ausgedehnte Exzision eines Tumorgebietes besagt :
Bei Aufnahmen zur ausgedehnten Exzision eines bereits früher entfernten Tumors ist der Kode für den Tumor zuzuweisen, selbst wenn der histopathologische Befund keinen Hinweis auf einen Resttumor ergibt.
Das trifft wahrscheinlich auf Ihr oben aufgeführtes Beispiel zu .
Mit freundlichen Grüßen
Mario Schädlich