Nochmals als Klarstellung gewissermaßen meine Frage: den Begriff Entlassungsdiagnose gibt es doch nicht nach DKR, oder?
Bei den Fallpauschalen augenscheinlich aber noch. Die DRG arbeiten nur noch mit Haupt- und Nebendiagnosen, wenn ich das richtig sehe.
Gruß aus München in die Welt
Entlassungsdiagnose gibts nicht
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Hallo Forum, hallo Herr Gehrke,
im Prinzip richtig, es gibt aber leider nach § 301 eine unselige und zu Mißverständnissen führende Verbindung zur HD nach DKR. In der Datenübertragung/Entlassungsanzeige wird die Hauptdiagnose des stationären Behandlungsfalle aufgeführt - früher die Entlassungshauptdiagnose und über die Ressourcen-Inanspruchnahme definiert -, jetzt ist die HD des stationären Falles die DRG-konforme HD, also diejenige, die nach DKR zutrifft. Als Frühoptierer haben wir sowohl Probleme in der Diskussion mit unserem KIS-Hersteller als auch in der Kommunikation mit den Kassen gehabt.
M.E. wir mit dem Präfix "Haupt-" recht inflationär umgegangen. Das tut der Klarheit gar nicht gut. Und jeder hat auch noch seine eigenen Definitionen auf Lager. Bei uns gibt es auch noch eine "Behandlungshauptdiagnose" im KIS - kein Mensch weiß, was das ist.:3 :3Gruß aus DU
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Dr. med. Andreas Sander
Stabsstelle MedCo/QM
Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH -
Hallo Herr Sander,
auch in unserem KIS gibt es den Begriff der Behandlungsdiagnose. Wir benutzen diese Diagnose um Komplikationen während des stationären Verlaufs zu dokumenteiren.D.h. Z.B die tiefe Venenthrombose nach Knie TEP. Diese wird dann bei Entlassung als Entlassnebendiagnose mitverschlüsselt. Auch bei Konsiliaruntersuchungen in anderen Abteilungen dokumentiert der Konsiliararzt die "Behandlungsdiagnose" seiner Fachrichtung im System.
Gruß
Bleiholder