• Zitat von der internet-seite des BR:

    "Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) zugestimmt.

    Mit dem am 26. September 2003 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz sollen die Qualität im deutschen Gesundheitswesen gesteigert und dessen Kosten deutlich reduziert werden. Angestrebt ist eine Entlastung von 3,5 Milliarden Euro ab 2005 jährlich und eine weitere Entlastung von 5 Milliarden Euro jährlich ab 2006. Ferner soll sich durch die Neuregelung der allgemeine Beitragssatz von derzeit 13,6 Prozent auf 12,5 Prozent im Jahr 2007 verringern.

    Das Einsparpotential soll sich unter anderem aus der gesteigerten Eigenverantwortlichkeit der Patienten beispielsweise bei Zahnersatz und Arzneimitteln, der Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen wie Sterbegeld und Entbindungsgeld und der Umfinanzierung des Krankengeldes ergeben, für das die Versicherten ab 2006 einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 % zu leisten haben.

    Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG)

    Drucksache 675/03 (Beschluss)"

    also ambulante Öffnung für die KH die über den §115 hinausgeht?

    Gruß
    SG