Entlassungsgrund

  • Liebes Forum,
    kann mir jemand erklären, was passiert, wenn ich einen Patienten unter DRG-Bedingungen nach Versorgung mit einer H-TEP z.B. für einen Tag zum Koffer umpacken nach Hause lasse, bevor er am nächsten Tag in die Reha geht? Welchen Einfluss hat hier der E-Grund auf den Erlös, oder ist der nur bei bestimmten DRG`s relevant. Welche rechtliche Konsequenz hat eine versehentliche falsche Entlassung in die Reha(passiert schon mal im Eifer des Gefechts).
    Vielen Dank, schon jetzt für die Mühe.

    Gruß HR

    mfg

    Reeka

  • Hallo Herr Reeka,

    Sie müssten in diesem Fall den Pat. Regulär aus Stat. Behandl. Entlassen. Da er nicht unmittelbar und auf Direktem Weg in die Reha geht. Schlüssel 01
    Das Heisst Sie dürfen Ihn nicht in die Reha Entlassen. Schlüssel 09

    Hinweis: Sollte dieser Pat. nach der Reha nochmal zu Ihnen Verlegt werden und er unterbricht auch hier einen Tag zu Hause, kann er nicht als Rückverlegung Aufgenommen werden. Dies ist nur möglich in gerader Linie von KH zu KH /Reha möglich.

    Was Verstehen sie unter Falsche Entlassung in die Reha?


    Gruß Koordinator Hans aus BAWÜ

    Mit sonnigem Gruß und schönen Tag

    Koordinator- Hans aus BAWÜ

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Die Verlegung (ob mit oder ohne "Kofferpacken") in die Reha hat im DRG-System keine Auswirkungen, da dies einer Entlassung gleichwertig ist. Auch die Rückverlegungsklausel ist hier in keinem Fall anzuwenden, allenfalls kommt unter entsprechenden Umständen eine Wiederaufnahme wegen Komplikation in Frage.

    Problematischer ist die anschließende Aufnahme in einem anderen Akutkrankenhaus, weil es hier eine 24h Regel gibt, d.h. jede Aufnahme in einem Krankenhaus innerhalb von 24h nach Entlassung aus einem anderen Krankenhaus zählt für beide Häuser als Verlegung (es sei denn, die Behandlung im ersten Krankenhaus war < 24h), und zwar rein formal und unabhängig davon, ob die Aufnahme im zweiten Krankenhaus vom ersten veranlasst wurde oder überhaupt etwas mit der dortigen Behandlung zu tun hat.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Herr Hans,

    unter versehentlicher falscher Verlegung in die Reha verstehe ich die versehentliche falsche Eingabe im KIS bei der Entlassung. Ich meinte nicht, das Pat. unberechtigter Weise in eine Einrichtung verlegt werden, wo sie gar nicht hingehören. Habe mich da mißverständlich ausgedrückt.
    Anzumerken sei meiner Meinung nach noch, das die Entlassung nach Hause für 24 Stunden letztrendlich auch zu irreführenden Statistiken führt. Wieviel Pat. sind mit welchen DRGs in die Reha verlegt worden, und wieviele nach Hause entlassen. Meiner Meinung nach ein Qualitätskriterium, mit zugegeben sehr begrenzter Aussagekraft. Vieleicht nicht so wichtig, aber trotzdem...

    mfg

    Reeka

  • Hallo Reeka,

    sollte aus welchem grund auch immer eine entlassart mal Falsch eingegeben sein, gibt es nur eine möglichkeit diese so schnell als möglich zu Korrigieren. Noch vor die Endrechnung an den Kostenträger rausgeht.
    Wir machen das so das wir beim Prüfen der OP/Proz.auch auf den Entlassgrund einen kurzen Blick werfen, und gegebenenfalls die Korr. vornehmen bie unklarheiten die sich aus dem verlauf und der Diag.ergeben uns mit der Stat.in Verbindung setzten.


    Gruß Koordinator Hans aus BAWÜ

    Mit sonnigem Gruß und schönen Tag

    Koordinator- Hans aus BAWÜ