Diabetikerschulung

  • Hallo Zusammen,
    da recht häufig die Diabetikerschulung im Krankenhaus stat. erbracht wird, stelle ich mir die Frage, ob und wie diese Leistung zu verschlüsseln ist? Die zugrunde liegende Diabetes-Erkr. E.10.90 bzw. E11.91, .... würden in eine DRG enden (z. B. K60 B), welche eigentlich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
    Wie sieht das Plenum dieses????

  • Guten Morgen,
    auf Nachfrage bei unserem Kinderdiabetologen, der auch verschlüsselt, kam ein klares "Nein"
    Zur Zeit gibt es für diese Leistung nur Vorschläge der einzelnen Fachverbände, die aber keine Gültigkeit haben.

    Ich hoffe, dies hilft ein wenig. ;(

  • Herzlichen Dank,
    ich denke, dass eine derartige Schulung unter DRG-Gesichtspunkten - wenn überhaupt - zusätzlich mit den Kassen (ausserhalb des Budgets )zu vereinbaren ist.

  • Hallo Forum,

    Diabetes-Schulung ist eine Leistung die unsere Kassen eigentlich als ambulant oder maximal teilstationär betrachten und kommt daher für DRG - Abrechnung eh nicht in Frage. :no:
    Dieses Jahr rechnen wir zwar die teilstationären Patienten auch mit DRG ab, leider hat der Gesetzgeber für nächstes Jahr tatsächlich etwas anderes ausgeknobelt.
    Derzeit kodieren wir allerdings schon den Diabetes als HD.:rotate:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

  • Lieber Herr Wilke,

    was hat der Gesetzgeber denn ausgeknobelt ), Sie sitzen doch immer "am Puls der Zeit"!)? In den neuen DRG´s habe ich nichts gefunden, läuft es unter den berühmten einzeln zu vereinbarenden Bereichen?
    Liebe Grüße nach München
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Salut,

    auch mich plagt die Sache mit der Schulung für Diabetiker.
    Wir hatten als HD die E11.91 und als Prozedur die 9-500.0
    Der MDK ist nun der Meinung dass man die Umstellung auf Insulin auch ambulant hätte durchführen können. Die Patientin hatte aber noch folgende ND. Die I10.00 und die F33.2, sowie die E78.5.
    Wie kann ich nun argumentieren?

    Lieben Gruss :(