Was ist eine Verlegung

  • Hallo ins Forum,
    folgende Aussage auf einer Schulung DKR 2004 kann ich beim Lesen der KFPV 2004 nicht nachvollziehen:

    " Eine Verlegung liegt dann vor, wenn zwischen der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind."

    Tatsächlich denke ich ist diese Konstellation doch gar keine Verlegung, da der Patient zuvor von dem anderen Krankenhaus entlassen wurde. Liege ich da falsch ?

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere "jhaack"!

    Nach "gesundem Menscheverstand" liegt natürlich keine Verlegung vor, wenn der Patient zwischendurch entlassen wurde.

    Abrechnungstechnisch soll die Aufnahme innerhalb von 24h in einem anderen Krankenhaus aber ganz bewusst als Verlegung gelten und bei Nichterreichen der mittleren Verweildauer zu Abschlägen führen.

    Vermutlich hatten die Krankenkassen Angst, dass die Krankenhäuser aufgrund des Abschlags bei Verlegung anstatt zu verlegen, in den Fällen wo möglich, die Patienten am Abend entlassen mit dem Hinweis, sich am nächsten Morgen im anderen Krankenhaus vorzustellen. Das soll wohl durch diese Regelung unterbunden werden. Dass damit jetzt aber auch Fälle betroffen sind, wo sich der Patient von sich aus oder weil er einen neue Erkrankung oder einen Unfall hat in einem anderen Krankenhaus aufgenommen wird, ist Pech für die Krankenhäuser aber nicht zu ändern.

    Problematisch bei dieser Regelung finde ich auch, dass das die Krankenhäuser unter Umständen gar nichts von dem jeweils anderen Aufenthalt wissen (nicht jeder Patient kann entsprechend befragt werden. Die Krankenhäuser rechnen dann ganz normal ab und wird dann erst ggf. durch die Kasse darauf hingewiesen, dass der Patient als Verlegung gilt.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Ist die Definition durch den Verordnungsgeber: § 1 Abs.1 S.3 KFPV

    Erlösmanagement KH München-Neuperlach
    Telefon 089-6794-2939
    Telefax 089-6794-2138

  • Meine Herren Schaffert und Weber,
    Danke für die prompte Antwort, muß wohl mal die Brille putzen :-)))
    Gruß
    Haack
    --
    Dr. med. Jochen Haack
    Medizincontrolling
    Kliniken des Main-Taunus-Kreises

  • Hallo zusammen,
    habe eine aktuelle Frage zum gleichen Thema:
    Patient stationär Krankenhaus A von 13.10.03 bis 19.10.03 zur TE, DRG D11Z, OGV 19 Tage.
    Am 20.10.03, also am 8. Tag Aufnahme wegen Nachblutung in Krankenhaus B für 8 Stunden ( 03.00 Uhr bis 11.00 Uhr)

    Bitte um Vorschläge für die DRG Abrechnung.

    Danke
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo Forum,
    sie müssen prüfen, um welche Uhrzeit ihr Patient in Krankenhaus A entlassen wurde, und wann er in Krankenhaus B aufgenmommen wurde.
    Liegen dazwischen weniger als 24h muss KHB ihn mit dem Aufnahmegrund externes Krankenhaus aufnehmen,(KHA muss bei der Entlassung ebenfalls externes KH angeben).
    Liegen mehr als 24h zwischen den Aufenthalten, dann ist es eine ganz normale Aufnahme (Notfall oder Einweisung).
    Die Kodierung ist einfach, es muss die Blutung als HD angegeben werden, und es wird eine eigene DRG für den 2. Aufenthalt abgerechnet.
    mfg
    jeme

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Kmies:
    Patient stationär Krankenhaus A von 13.10.03 bis 19.10.03 zur TE, DRG D11Z, OGV 19 Tage.
    Am 20.10.03, also am 8. Tag Aufnahme wegen Nachblutung in Krankenhaus B für 8 Stunden ( 03.00 Uhr bis 11.00 Uhr)

    Bitte um Vorschläge für die DRG Abrechnung.

    Kurt Mies


    Hallo Kurt,
    Hallo,


    mein Vorschlag:


    KH A rechnet DRG ab

    für Krankenhaus B wird eine Verlegung abgerechnet
    (weniger als 24 Stunden zwischen Enlassung und Aufnahme, §1 KFPV)


    z.B. ICD T81.0
    Operation? Z.B. ICPM 5-289.1


    DRG X06B

    Rel Gewicht 0.929 Eff-Gewicht 0.557

    Mittlere Verweildauer- tatsächliche Verweildauer = Zahl der Abschlagstage

    Bei Verlegungspat.: Lediglich ein Verlegungsabschlag (vgl. §1 Abs.2 Satz2 KFPV)


    Auch Stundenfälle gehören zur stat. Behandlung!!


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Jeme, Hallo Eberhard,
    danke für die schnelle Info.

    Patient war länger als 24Std zu Hause, Also neue DRG für KHS B
    ICD T81.0, keine Procedur gleich DRG X63B -Abschlag

    Danke
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo Herr Schaffert,
    Zitat:
    Vermutlich hatten die Krankenkassen Angst, dass die Krankenhäuser aufgrund des Abschlags bei Verlegung anstatt zu verlegen, in den Fällen wo möglich, die Patienten am Abend entlassen mit dem Hinweis, sich am nächsten Morgen im anderen Krankenhaus vorzustellen. Das soll wohl durch diese Regelung unterbunden werden

    Die DKR wurden erstellt von der DKG, GKV, PKV und der IneK ...
    Sie meinen die GKV hat Angst und die anderen geben nach???

    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Kmies:

    Patient war länger als 24Std zu Hause


    Patient stationär Krankenhaus A von 13.10.03 bis 19.10.03 zur TE, DRG D11Z, OGV 19 Tage.


    Am 20.10.03, ( 03.00 Uhr bis 11.00 Uhr)


    Hallo,

    Kurze Frage:

    Entlassung am 19.10. zwischen 0-2.59 Uhr (Nachts)
    Aufnahme 20.10 3 Uhr

    Dann >24 Stunden zu Hause


    Gruß

    E Rembs

  • Schönen guten Tag Frau Lindner!

    Die Regelung, dass eine Krankenhausaufnahme innerhalb von 24h nach einem anderen Krankenhausaufenthalt als Verlegung gilt, steht nicht in den DKR sondern in der KFPV. Und hier sind mit Sicherheit trotz oder sogar gerade wegen des Scheiterns der Selbstverwaltung Forderungen und Befürchtungen von Krankenhaus- und Krankenkassenseite eingeflossen. Und da ich bei der deutschen Krankenhausgesellschaft die Idee zu einer solchen Regelung hoffentlich nicht vermuten kann, habe ich sie der Krankenkassenseite unterstellt.

    @Herrn Rembs: Die Frage lag mir auch auf der Zunge!

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises