Wundinfektion - zwei konkurrierende Codes

  • Hallo,

    nachdem mich die Suchfunktion nur partiell weitergebracht hat, hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann:

    Es gibt zwei ICD-Codes, die anscheinend das Gleiche bedeuten.
    T79.3 Posttraumatische Wundinfektion (Frühkomplikation), cc-relevant
    und
    T89.02 Infektion als Komplikation einer offenen Wunde, nicht cc-relevant.

    In den DKR steht drin, dass man bei Komplikationen einer offenen Wunde die T89.02 verwenden solle. Wozu bzw. wann braucht man dann die T79.3? Wenn sie als cc-relevant geführt wird, muss sie ja kodierbar sein, aber wann?

    Vielen Dank für die Hilfe,
    Tim Pietzcker

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Hallo Herr Pietzcker,

    eine interessante Frage haben Sie aufgeworfen!
    Für mein Verständnis beziehen sich alle ICD-Kodes ab T80.0, also auch der T89.02, auf Komplikationen, die mit chirurgischen Eingriffen oder anderer medizinischer Behandlung in Zusammenhang stehen - so die Überschrift über diesem Kapitel. Dann heißt das, dass ich die T79.3 immer dann nehmen darf, wenn die Infektion passiert ist vor einer medizinischen Behandlung oder unabhängig von dieser.
    Stimmt mein Verständnis?

    Beste Grüße aus Brandenburg


    Elisabeth Kosche

  • Hallo Frau Kosche,

    hm, sehe ich nicht so. Es gibt eine Gruppe, die nur die T79-Codes umfasst ("Bestimmte Frühkombinationen eines Traumas"), eine Gruppe für T80-88 ("Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung") und eine eigene Gruppe für T89 ("Sonstige Komplikationen eines Traumas").

    Und damit ist die T89 aus der Gruppe, die sich nur auf post-OP-Komplikationen bezieht, draußen...

    Viele Grüße aus dem nebligen Ulm,
    Tim Pietzcker

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Hallo alle Miteinander,

    meine Antwort zu Ihrer Frage steht in dem vorgestrigen Beitrag von mir zu der Frage Orthopädie Fraktur bei TEP-Einbau.

    Das DIMDI/InEK hat also noch viel zu tun.

    Mit freundlichen GRüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Vielen Dank, Herr Winter,

    alles in allem heißt das Fazit also "Nichts genaues weiß man nicht", oder? Was soll ich denn jetzt ganz konkret machen? Einfach die T79.3 nehmen und von den cc-Punkten profitieren? Oder öffne ich da eine Flanke für spätere Beschwerden durch die Kassen?

    Sehr unerfreulich, diese Angelegenheit... ?(

    Viele Grüße,
    Tim Pietzcker
    (Ulm)

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr Pietzcker!

    Wenn Sie den Code mit gutem Gewissen verwenden können, dann tun Sie das! Wenn die Kasse damit Probleme hat, dann lassen Sie sich detailliert (vermutlich dann vom MDK) erklären, warum der Code medizinisch oder formal (DKR) nicht verwendet werden darf. Und wenn sie die Argumentation nicht nachvollziehen können, dann bestehen Sie auf Ihrer Verschlüsselung.

    Die Diskussionen hier zeigen: Es gibt immer wieder Befunde, die unterschiedlich verschlüsselt werden können. Teilweise ist (wie möglicherweise hier) klärungsbedarf, teilweise sind es aber auch einfach unschärfen, die dadurch bedingt sind, dass wir es mit Natur und Individuen zu tun haben. Aber auch für die klärungsbedrftigen Fragen ist nicht der MDK zuständig, sondern die entsprechenden Institutionen (Dimdi, InEk usw.). Wir sollten vermeiden, dass sich der MDK als Institution zur Richtungsweisenden Instanz aufschwingt. Als solche würde ich dann noch eher dieses Forum ansehen.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Wir sollten vermeiden, dass sich der MDK als Institution zur Richtungsweisenden Instanz aufschwingt. Als solche würde ich dann noch eher dieses Forum ansehen.

    ... schon ziemlich bescheuert, dass läppische Kodierfragen möglicherweise vor den Sozialgerichten landen werden ... weil es keine Instanz gibt, die diese Kodierfragen klärt. M.E. wäre dies ureigene Angelegenheit des DIMDI !
    Natürlich kann man andererseits auch Kodes basteln und sich nachher 'drüber streiten was die beschreiben sollen...

    MfG

    C. Hirschberg

    p.s.: der einzige Unterschied zwischen
    T79.3 bestimmte Frühkomplikationen eines Traumas: posttraumatische Wundinfektion a.n.k.
    und
    T89.02 Sonstige näher bez. Komplikationen eines Traumas: Komplikation einer offenen Wunde: Infektion
    scheint im Zeitpunkt zu liegen (Frühkomplikation) aber wo läge da die diskussionsaushebelnde "Tagesgrenze" ?

  • Zitat


    p.s.: der einzige Unterschied zwischen
    T79.3 bestimmte Frühkomplikationen eines Traumas: posttraumatische Wundinfektion a.n.k.
    und
    T89.02 Sonstige näher bez. Komplikationen eines Traumas: Komplikation einer offenen Wunde: Infektion
    scheint im Zeitpunkt zu liegen (Frühkomplikation) aber wo läge da die diskussionsaushebelnde "Tagesgrenze" ?

    Selbst das kommt nicht hin - das einzige Beispiel in den DKR dazu (Wunde nach Sturz durch Glasscheibe, bei Aufnahme sind noch Glassplitter in der Wunde und S. aureus wird nachgewiesen) verwendet T89.01. Also früher als "direkt bei Aufnahme" geht ja kaum - wann also sollte die T79.3 gelten?

    Seufz.

    Viele Grüße,
    Tim Pietzcker

    --
    Dr. Tim Pietzcker
    Abt. Med. Mikrobiologie und Hygiene
    Universitätsklinik Ulm

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm