Reostheosynthese - welcher OPS?

  • Hallo Forum,

    ich brauche heute mal wieder tatkräftigen Beistand bei einer Kodierung. Folgender Fall . . .

    81 jährige Pat. kommt mit subcapitaler Humerusfraktur zur Aufnahme => Plattenostheosynthese. Später während desselben Aufenthaltes aufgrund Materialdislokation mit Refraktur ist ein erneuter operativer Eingriff nötig => Entfernung der Platte und Reostheosynthese mittels einer längeren Platte.
    Wie wird die 2. OP korrekt kodiert?

    Variante I

    5-787.31 Entfernung von Osteosynthesematerial, Platte, Humerus prox.
    5-794.21 Offene Reposition einer Mehrfragment-Fraktur im Gelenkbereich eines langen Röhrenknochens mit Osteosynthese, Durch Platte, Humerus prox.

    Variante II

    5-789.31 Andere Operationen am Knochen, Revision von Osteosynthesematerial ohne Materialwechsel, Humerus prox.

    Ehrlich gesagt bevorzuge ich Variante II, insbesondere in Anbetracht des Hinweises unter 5-787, welcher besagt "Bei Verfahrenswechsel sind die Entfernung des Osteosynthesematerials und die erneute
    Osteosynthese gesondert zu kodieren".
    Es fand aber hier kein Verfahrenswechsel in dem Sinne statt, sondern es wurde "kurze Platte gegen lange Platte" getauscht.

    Verwirrend ist nur bei dem Schlüssel 5-789.3- der Passus "ohne Materialwechsel" => ist damit nun wirklich der Wechsel des Materials oder des Verfahrens gemeint?!

    Aufgrund dieser "Ungenauigkeit" favoritisiert der kodierende Chirurg Variante I.

    Wir hoffen beide auf Erleuchtung! Wer kann helfen?

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo Herr Graf,

    so wie Sie es geschildert haben, dürfte die Variante I stimmen, denn die 5-789.3ff meint eher z.B. das Nachziehen einer Schraube ohne sie zu wechseln usw.

    Zur Variante 1 fehlt aber noch etwas. Auf jeden Fall gehört noch der Code 5-983 für den Revisionseingriff hinzu, vielleicht auch die 5-869.1 usw. usw.

    Es sollte mich aber nicht wundern, wenn noch viel mehr dazukommen könnte, wenn Sie sich die KG und den OP-Bericht ansehen (z.B. Spongiosa usw.).

    Auch die Diagnosefolge dürfte nicht ganz uninteressant sein. Bei dem Wort "Refraktur" werde ich immer hellhörig.

    Ich wünsche Ihnen beim Suchen viel Spaß.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Tag Herr Winter,

    Zitat

    so wie Sie es geschildert haben, dürfte die Variante I stimmen, denn die 5-789.3ff meint eher z.B. das Nachziehen einer Schraube ohne sie zu wechseln usw.

    danke für die schnelle Antwort - interessante Erklärung - darauf wäre ich ehrlich gesagt nicht gleich gekommen - aber so ist das eben manchmal ;)

    Zitat

    Auch die Diagnosefolge dürfte nicht ganz uninteressant sein. Bei dem Wort "Refraktur" werde ich immer hellhörig.

    Die Kodierung sieht im Wesentlichen jetzt so aus . . .
    HD: S42.22
    ND: T84.1
    D62
    Proz: 5-793.31
    5-787.31
    5-794.21
    5-983
    8-800.2

    Was haben Sie bzgl. Refraktur denn noch im Sinn? - habe m.E. nichts Relevantes mehr in der Doku gefunden.

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo liebes Forum,
    auch wenn der o.g. Beitrag schon einige Zeit zurückliegt, muss ich hier einfach mal einhaken.
    KURZ: Eine Patientin mit fehlliegendem Nagel bei Humerusfraktur; Entfernung des alten Nagels, neue Osteosynthese mittels Nagel.
    Kodiert man nach logischem Menschenverstand:
    5-787.- Entfernung Marknagel
    5-786.- Osteosynthese von Knochen (keine Reposition mehr erfolgt)
    erhält man die DRG: Entfernung von Osteosynthesematerial
    Kodiert man mit Blick auf die DRG und den Erlös die Revisionsoperation von Osteosynthesematerial ohne Materialwechsel
    5-789.- gelangt man in die DRG : Eingriffe am Humerus und erhält doch sage und schreibe über 5000 € mehr dafür.
    Stört hier eigentlich nur das eine Wort ohne Materialwechsel.
    Wie kodiere ich richtig, es muss doch auch eine Revisionsoperation mit Materialwechsel geben.:strauss:
    Bitte um Hilfe, allen ein schönes Wochenende
    MORI

  • Hallo Mori,

    das Problem, welches angesprochen wird, besteht darin, dass die 5-786.ff nicht allein stehen darf.

    Einen Nagel rauszunehmen und einen neuen einzuschieben gibt keinen Sinn, wenn kein Grund und kein dem Grund angepasstes Verfahren dahinter steckt.

    Der Grund ist der in Fehllage liegende Nagel T84.1. Man würde ihn wohl trotzdem kaum auswechseln, wenn er nicht für andere Probleme sorgen würde, also z.B. eine Pseudarthrose M84.12.

    Die Entfernung ist mit der 5-787.62 korrekt codiert. Die Implantation des neuen Nagels verlangt noch einem weiteren Code über die 5-786.6 hinaus: also z.B. die Revision der Pseudarthrose 5-782.42. Selbst wenn ich nichts genaues finde, kann ich das Wechselverfahren, welches ja genauer beschrieben ist, mit der 5-789.x2 codieren und komme in die I13C statt der undankbaren und hier von wenigen Ausnahmen abgesehenen falschen I23Z.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Mori,

    noch eine Ergänzung. Beinahe hätte ich sie vergessen. Man sollte dabei auch nicht die zwar noch nicht gruppierungsrelevante Codeziffer 5-983 für den Revisionseingriff vergessen. Vielleicht bekommt dieser Code eines Tages einmal die im zustehende Bedeutung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin