Hallo zusammen,
auch wenn es -ausnahmsweise mal- absolut nix mit DRG zu tun hat, denke ich dass dies ein Thema ist, zu dem der hier versammelte geballte Sachverstand etwas beizusteuern hat.
Ich gehe davon aus, dass ich nicht der Einzige bin, der sich Gedanken zur organisatorischen Umsetzung der Regelungen zur Praxisgebühr ab 01.01.04 für den Krankenhaussektor macht. Bis auf ein paar Infos im Internetangebot der KBV findet man dazu derzeit wohl kaum etwas (und die KBV macht sich naturgemäß um die Probleme der Krankenhäuser nicht sooo große Sorgen...). So soll ganz offensichtlich der 115b Bereich auch auslösender Tatbestand für die Zahlung der Praxisgebühr sein
Also wer weiß mehr? Wer hat Ideen zur Umsetzung? Und was sagt eigentlich SAP (bin IS-H User) dazu?
Beste Grüße aus dem winterlich werdenden Essen
FD