Praxisgebühr auch im Krankenhaus

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend

    Weitere Informationen (aus Sicht der KV Hessen!):
    z.B.


    1)Schreiben des BMGS v. 14.11.03

    2)Die KBV hat parallel zu ihrem Vorschlag für eine Neuregelung der Praxisgebühr im Bundesmantelvertag eine Fallsammlung von insgesamt 71 Beispielen zusammengetragen, wie die Praxisgebühr nach ihren Vorstellungen in Zukunft abgewickelt werden könnte.

    http://www.kvhessen.de/default.cfm?rID=1&&bzcheck=0


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Forum!

    Nachdem nun eine offizelle Einigung besteht, nach der auch in Notfällen bezahlt werden muss, möchte ich das Thema doch nochmal aufgreifen:
    - Wie werden die anderen Krankenhäuser verfahren?
    - Wer kassiert wann das Geld?
    - Wo lagern Sie denn die "kleine Kasse" der Ambulanz?
    - Wie informieren Sie die Pat. vorab (Poster??) um einem Ansturm auf vermeintlich kostenlose Behandlung ab dem 01.01.04 vorzubeugen?

    Mir scheint es organisatorisch bei chronischer Unterbesetzung mit Ambulanzpersonal schwierig. Und ausserdem graut mir schon jetzt vor den Diensten im neuen Jahr....

    Gruß
    Eki

  • Hallo Eki,

    unsere Kasse ist in Nähe der Ambulanz und so kann man, denke ich, Wartezeit dazu nutzen, Patient "abzukassieren".

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo!
    Und was machen Sie Nachts und am Wochenende?
    Das mit der Wartezeit fand ich zunächst auch ganz gut, u.a. weil ich mir auch dachte, dass ich als Arzt erst dann geweckt werden würde, wenn der Pat. bezahlt hat. Aber Fehlanzeige, denn ich als Arzt muss den Pat. ja anschauen und beurteilen, ob er ambulant bleibt, bzw. ein Notfall ist etc., d.h. die Gebühr wird im Krankenhaus erst nach Inanspruchnahme des Arztes (und der etwaigen Entscheidung "ambulant") fällig!

    Es bleibt also spannend
    Eki

  • Hallo Forum,

    bei uns sollen Kassen eingeführt. Der Patient der kein Geld zur Verfügung hat muss eine Einzugermächtigung ausfüllen, solange es kein Notfall ist. Bei einem Notfall werden Rechnungen geschrieben.

    Wir versuchen in der Ambulanz ein Excel-Formular nach Muster-BWKG einzuführen, um heraus zubekommen, wer ünerhaupt zahlungspflichtig ist. Ich habe es angefügt.

    Wenn Ihr Verbesserungsvorschläge dazu habt, damit es für die Krankenschwestern einfacher wird, um zu wissen wen sie abkassieren sollen oder wen nicht, bitte ich um eure Hilfe.

    Danke

    Tino


    :kangoo: :kangoo: :kangoo:
    --
    Tino

    Tino

  • Hallöchen,
    ich habe heute mal mit unserer lokalen KV-Abrechnungsstelle der KVNB unterhalten. Ich erhielt z. B. die Auskunft, das für den klassischen ambulanten Krankenhausnotfall (nichtermächtigt, nicht vertraglich, Abrechnung auf Muster 19 Notfallschein) die Quartalsregelung nicht gilt. Was zur Folge hat, dass der Patient immer zahlen soll, egal wie oft er kommt und in welche Notfall-Ambulanz des Hauses. Notfälle müssen immer zahlen. Zu der Zuzahlungsgeschichte soll es (zumindest in unserem KV-Bereich) nächste Woche ein Rundschreiben geben. Insbesondere mit dem Inhalt, wie teile ich meiner KV mit, wenn gezahlt, nicht gezahlt, gemahnt und sonstwas wurde (Es soll GO-Ziffern geben). Dieses Schreiben geht aber nur an Vertragsärzte und ermächtigte Ärzte. Dabei sollen auch einige der neuen Quittungsblöcke verschickt werden. Bei Kohlhammer habe ich die heute noch nicht gefunden.
    Ansonsten werden bei uns die Ambulanzen kassieren müssen und das Geld regelmäßig an der Hauptkasse einzahlen müssen. Risiko, Kassendifferenzen? Mahnverfahren? Alles noch ungeklärt?

  • Hallo Herr Lammerich,
    so ganz kann / will ich die Ihnen gegebene Information nicht glauben. So weit mir bekannt ist steht bei der Praxisgebühr nirgends etwas über einen Ausschluß von Notfallbehandlungen. Falls ja würde das für mich bedeuten, daß diese nicht fällig wird. Ansonsten würde ich es so sehen, daß die Praxisgebühr (falls keine berweisung vorliegt) auch in einer Ambulanz nur einmal im Quartal anfällt.
    Hat jemand andere Informationen ?

    Herzliche Grüße
    Prösel

  • Hallo RedScorpion,
    entweder ist die Tabelle nicht ganz logisch oder ich habe sie nur falsch verstanden.
    Wenn man der Reihe nach alle Fragen abarbeitet, muss der Patient ohne Überweisung auf jeden Fall zahlen, egal ob BG, Zivi oder unter 18 Jahre.
    Oder muss nur das zutreffende Feld ausgefüllt werden - dann macht sich das Formular aber fast überflüssig.
    Vielen Dank für erhellende Worte.
    ;D
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Die Zuzahlung nach § 28 Abs.4 SGB V ist nur von den klassischen GKV Versicherten zu leisten.
    Auch die kostenlos mitversicherten erwachsenen GKV-Mitglieder müssen künftig pro Arztbesuch zehn Euro bezahlen.

    Die Liste der KV (71 Beispiele) wird zur Zeit überarbeitet und ist für die 51 KW angekündigt.


    Gruß

    E Rembs

    PS:
    Der Betrag wird in den Praxen/KH erhoben.
    Statt Praxisgebühr ist eigentlich der Begriff „Kassengebühr“ viel zutreffender
    Siehe Materialien zum GKV-Modernisierungsgesetz: „Mit der Gebühr wird ein Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung geleistet.“

  • Hallo RedScorpion Tino J.,

    die Farbe Blau sieht zwar am PC gut aus, aber beim Ausdruck ist das alles so arg schwarz! Soll das Formular in EDV hinterlegt werden?


    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.