Praxisgebühr auch im Krankenhaus

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von O. Kromm:
    Die Notfallambulanzen werden sich wohl mit Kasse und Quittungsblock wappnen müssen.


    ...was mich dann doch wieder ein wenig polemisch werden lässt, denn der Dumme ist wieder der Leistungserbringer.

    Entweder behandelt er die Patienten, die kein Geld dabei haben (oder aus anderen Gründen wie z.B. der Bewusstseinslage nicht zahlen können) trotzdem und darf dann seinem Geld hinterherlaufen oder es selbst drauf legen (ich nehme an, die 10 € werden von der Rechnung abgezogen). Oder er behandelt nicht und darf sich dann mit mehr oder weniger berechtigten Anschuldigungen und Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung herumärgern.

    Da kann ich nur sagen: Ich bereue meine Entscheidung nicht!
    (Hilft aber denen, die sich noch mit Patienten beschäftigen wenig)

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • [quote]
    Original von R. Schaffert:
    ...was mich dann doch wieder ein wenig polemisch werden lässt, denn der Dumme ist wieder der Leistungserbringer.

    ...oder es selbst drauf legen (ich nehme an, die 10 € werden von der Rechnung abgezogen).

    Hallo Herr Schaffert,
    Sie liegen mit Ihrer Vermutung ganz richtig, die EUR 10,00 sind bei der KV-Vergütung abzuziehen, d.h. die Kostenträger verhalten sich in jedem Falle so, als hätten Sie den Betrag erhalten.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Forum,

    vielleicht darf ich dieses Thema nochmals aufwärmen.

    In der Tat kann die Praxisgebühr mehr als einmal pro Quartal fällig werden.

    In der Tat soll der Leistungserbringer die Praxisgebühr einziehen. Auch ist richtig, dass sie von der Vergütung abgezogen werden soll.

    Und jetzt meine Frage dazu:

    Was ist so falsch daran, dass der Leistungserbringer das Inkassorisiko trägt? Er ist nah dran am Patienten und kann mit Sicherheit dem überwiegenden Teil der Patienten die Gebühr unmittelbar im Zusammenhang mit der Leistungserbringung "abknöpfen".
    (Wenn wir einziehen müssten, würde nach Wochen ein Schreiben an den Versicherten gehen. Was glauben Sie, auf welche Weise zahlen mehr Leute ihre Gebühr??? - und das nicht gezahlte Geld fehlt dem System - also uns allen...)

    Mich persönlich hat es schon immer gewurmt, dass z.B. die Zuzahlung zu stationärer Behandlung letztendlich durch die Kostenträger "einzutreiben" ist. Zum ewig leidigen Thema Verwaltungskosten (hatten wir hier im Sommerloch auch schon ausgiebig...):

    Bedenken Sie, dass nicht nur die Vorstandsgehälter und -pensionen und die schicken Glaspaläste der Kassen (IRONIE) zu den Verwaltungskosten zählen, sondern auch diese versicherungsfremden Leistungen!

    Gerade für die Krankenhäuser dürfte doch das Problem wesentlich geringer sein als für Ihre niedergelassenen Kollegen. Sie haben doch sicherlich alle ein funktionierendes Kassen- und Mahnwesen durch Ihre Erfahrungen mit der stationären Zuzahlung.

    Also nicht jammern, sondern die Probleme anpacken (schließlich müssen im Gegenzug ja die Vorstandsgehälter der Krankenkassen veröffentlicht werden in den Mitgliederzeitschriften - halte ich persönlich übrigens für pervers!!!).

    Wenn eine solche Regelung von den Leistungserbringern mal ohne ewige unnütze Diskussionen akzeptiert und umgesetzt würde, würde auch die Akzeptanz der Patienten schneller da sein. Oder gibt es im Arzneimittelbereich oder bei Heilmitteln oder bei Transportkosten noch riesige - nicht zu bewältigende - Probleme!?

    Gruß und schönes Wochenende,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Forum,

    nur mal ein Hinweis zum Prozedere des Einzuges der Zuzahlungen ab 01.01.2004

    Im aktuellen SGB V gibt es eine Zahlungsvorschrift die den Zahlungsweg genauestens beschreibt.
    § 43b Satz.2 SGB V.
    Zitat:" Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Afforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen."

    Damit dürfte wohl der der schwarze Peter wieder beim Kostenträger liegen!

    Gruß

    Friend

  • Hallo,

    und das ist gut so, schließlich ist diese Gebühr ausschließlich zum Nutzen der Kassen eingeführt, also haben diese auch das Risiko fürs Inkasso zu tragen....

    Alles andere wäre ja eine Verwaltungskostenauslagerung der Kassen auf Kosten der Häuser...(ist es defakto jetzt schon in geringere Umfang schließlich ist es erhöhter Aufwand, der durch das Personal zu tragen ist, ohne jeden Ausgleich)

    Und die Offenlegung der Gehälter halte ich für legitim...und zwar grundsätzlich für alle Gehälter aller Branchen und besonders für Politikernebeneinahmen ('Beratungsvertragsunwesen'). Also sehen Sie die Kassenvorstände mal als Vorreiter....aber bevor ich jetzt zu vielen auf die Füsse, dies ist meine persönliche Meinung, ich bin halt für größtmögliche Transparenz und gerne der Stein im Politikerschuh....
    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Forum, insbesondere Herr Lückert,

    Zitat

    und das ist gut so, schließlich ist diese Gebühr ausschließlich zum Nutzen der Kassen eingeführt, also haben diese auch das Risiko fürs Inkasso zu tragen....

    Diese und ähnliche Bemerkungen hier im Forum veranlassen mich, immer seltener reinzuschauen...

    Wer das System, welches ihn (im wahrsten Sinne des Wortes) beschäftigt und welches für seinen Lebensunterhalt sorgt, so engstirnig und einseitig betrachtet, sollte noch einmal kurz in sich gehen.

    Geld, das die Kassen nicht/weniger haben, können sie nicht an die Leistungserbringer geben. Kassen können und dürfen überdies keine Gewinne erwirtschaften. Sie können nicht mehr ausgeben, als sie durch Beiträge einnehmen.

    Folglich würde ich behaupten, ohne einen ernstgemeinten Widerspruch zu erwarten, dass die Praxisgebühr das "GESUNDHEITSSYSTEM" entlasten soll. Das sind Sie genau wie wir!

    Zitat

    Und die Offenlegung der Gehälter halte ich für legitim...und zwar grundsätzlich für alle Gehälter aller Branchen und besonders für Politikernebeneinahmen ('Beratungsvertragsunwesen'). Also sehen Sie die Kassenvorstände mal als Vorreiter....aber bevor ich jetzt zu vielen auf die Füsse, dies ist meine persönliche Meinung, ich bin halt für größtmögliche Transparenz und gerne der Stein im Politikerschuh....
    --
    Thomas Lückert

    Und das sehen mit Sicherheit einige Ihrer Kollegen hier im Forum genau so. Und das halte ich, von denen, die mir hier immer und immer wieder den Datenschutz predigen, für eine Unverschämtheit.

    Ich wüsste auch gern, was mein Chef verdient, aber es geht mich ebenso wenig an wie Sie oder die Versicherten einer Kasse.

    Aber mich gegen Kassen unter dem Vorwand des Datenschutzes gegen "unberechtigte" Anfragen zu schützen oder im Gegenzug "für größtmögliche Transparenz werben" zu wollen, ist doch ein wenig mit zweierlei Maß gemessen, oder???.

    Aber auch das alles ist wie immer nur meine persönliche Meinung!!!

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo!

    Zum Thema Offenlegung der Gehälter kann ich nur sagen: das ist bei uns kulturell ein Tabuthema und deswegen regen sich jetzt einige Personen auf. Ich für meinen Teil finde es schon auch interessant, zu wissen was "die oberen" bekommen (verdienen tun sie es vielleicht nicht alle), aber ich kann nicht in einer Gesellschaft, in der das ein Tabu ist, eine Gruppe von Personen exponieren und andere legen ihren Verdienst nicht offen. In anderen Ländern (z.B. USA) ist es normal zu wissen was der andere verdient. Vielleicht ist da der soziale Status anders definiert.....Insofern finde ich das Vorgehen nicht ganz korrekt.

    Gruß
    Eki

  • Hallo,

    ich bin nicht dagegen, dass die Krankenhäuser über Ihre Krankenbehandlung Rechenschaft ablegen müssen...habe selbst vor Jahren unter einen völlig unfähigen Chefarzt gelitten (aber nicht so sehr wie die Patienten...) und danach die klinischen Tätigkeit an den Nagel gehängt...daher begüße ich die Einführung der BHL und die Transparenz durch die verbesserte Codierung ausserordentlich.

    Die Tatsache, wie und ob jemand krank ist, ist meiner Meinung auf alle Fälle schützenswert, wieviel Geld jemand aus öffentlichen Mittel erhält(und da zähle ich die Kassen dazu) halte ich für nicht schützenswert...es sagt ja keiner, dass ein guter Manager nicht viel verdienen darf...in USA ist das auch kein Problem.

    Und natürlich arbeiten wir im selben Gesundheitssystem, nur im Tagesgeschäft (und das ist nunmal täglich Brot, ich bin ja kein Gesundheitssystemtheoretiker an der Uni) haben wir als Krankenhaus konkret die neuen Aufgaben zu bewältigen und erhalten keine müde Mark bei den Budgetverhandlungen mehr, sondern nur mehr Aufwand...und die Kassen erhalten die Mehreinnahmen....und natürlich machen die gesetzlichen Kassen keinen Gewinn...aber haben Sie schon von einer gesetzlichen Kassen gehört die definitiv Insolvenz angemeldet hat?

    (Ist im SGB V genau geregelt, aber schon mal angewendet worden?)


    Was erwarten sie eigentlich in einer Situation, in der 25% der Häuser die nächsten 5 jahre nicht überstehen werden...
    in einer Situation, in der man sich tagtäglich im Abrechnungskleinkrieg befindet...

    Hurra-Rufe über die Verbesserung der Kassenliquidität und die gesamtwirtschaftliche Verbesserung durch die potentielle Kassenbeitragssenkung....
    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo,

    es ist bereits eine Kasse in Konkurs gegangen (BKK Düsseldorf im Jahre 2002, Herr Lückert.

    Bisher waren die Kostenträger im Zusammenhang mit Krankenhauseigenanteile sehr kulant. Auch bisher besteht die Verpflichtung seitens der Krankenhäuser, den Eigenanteil vom Kunden einzufordern. Zahlt dieser nicht, muss (!) das Krankenhaus den Kunden mahnen - aber welches KH macht das schon !?! Die Kostenträger könnten verlangen, eine Durchschrift der Mahnung den Kostenträgern zu übermitteln, .... Natürlich ein enormer Verwaltungsaufwand.

    Aber warum lassen sich nur einige KH eine Einzugsermächtigung vom Kunden für den KH - Eigenanteil geben? Für Telefon, TV ... läuft doch das Verfahren so. Eine Spalte KH - Eigenanteil hinzuzufügen ist doch nicht schwer, oder?


    --
    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Hallo zusammen,

    zugegebenermaßen ist es im Krankenhaus schwerer aus den schon beschriebenen Gründen den Zuzahlungseinzug zu bewerkstelligen. Das gewaltige Rauschen in den Gazetten ist aber nur schwer verstehbar. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wahrscheinlich jeder von Ihnen, dass das Inkasso in Praxen klappt. Ich denke hier nur an IGEL, Zusatzvereinbarungen usw. Das klappt teilweise so gut, dass sich Arzthelferin sozusagen quer vor die Tür legen, wenn man bestimmte Zahlung nicht sofort leistet, was im Übrigen i.S. vom Prüfungsrecht meiner Ansicht nach unzulässig ist. Die Inkassostrukturen bestehen bereits. Ich hörte letzthin, dass sich Praxen nur noch zu weniger als 2/3 aus der Gesamtvergütung finanziert. Der Rest über Einzelabrechnung. Nichtsdestotrotz kann ich schon durchaus verstehen, dass die Ärzte ab einem gewissen Zeitpunkt einen Risikoübergang sehen. Dazu muss ich aber sagen, dass einige KH mit dem Zuzahlungsgeschäft in der Vergangenheit da etwas die Bereitschaft belastet haben. Ich weiß von Häusern, die die Einziehung der Zuzahlung sehr gewissenhaft betreiben. Ich weiß aber auch von Häusern,die die Zuzahlung nicht einmal annehmen, wenn die Patienten in der Verwaltung auflaufen, um diese zu entrichten.

    Schlussendlich ist die Zuzahlung ja so angelegt, dass die Gesamtvergütung um diese Beträge(gerechnet nicht nach Einzug, sondern Vorfall) zu kürzen ist. Tatsächlich hat also der Arzt nur wenig davon, wenn die Kasse einzieht. Dass die davon nichts hat, hat ToDo schon deutlich gemacht. Dem Grunde nach müsste die Kasse ja dann nicht nur über die Beiträge, sondern auch noch über Zuzahlungseinzug die Gesamtvergütung sichern. Warum soll also das Risiko dann an die Kasse gehen? - Noch keine Rede ist von dem Liquidätsgewinn gewesen, denn Ärzte durch die unterperiodische Zahlung von Teilen des Budget erhalten.

    Insgesamt wird wieder einmal viel Porzellan zerschlagen.

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK