Hallo Forum,
wo steht eigentlich, dass bei einer (unstrittigen) Fallzusammenführung wegen Wiederaufnahme aufgrund von Komplikationen bei der Zusammenführung der Daten die OPS-Kodes des ersten Aufenthaltes mehr bei der Gruppierung der nun zusammengelegten Aufenthalte nicht berücksichtigt werden???
:rotate: 21.35 Uhr, dunkel ist's und ich bearbeite immernoch Anfragen.
Wiederkehrer - und OPS Kodes des ersten Aufenthaltes
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T_Werner -
27. Oktober 2003 um 21:42 -
Erledigt
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Hier ist auch schon dunkel... :sleep:
Das steht nirgends.
Wer behauptet denn so was?--
Rolf Grube
FA für Anästhesie
Med. Controlling
Klinikum Krefeld gGmbH
Lutherplatz 40
47805 Krefeld -
Rau in "Das Krankenhaus" 10/2003:
"Technisch basiert die Regelung (zu Widerkehrern) auf der schon etablierten Vorgehensweise bei Rückverlegungen, wo ebenfalls die Verweildauer-, Diagnose- und Prozedurenangaben der getrennten Aufenthalte zusammengeführt werden." Also auch die OPS-Codes.
Gruß
Patricia:vertrag:
--
Patricia Klein -
Guten Tag,
die Fälle werden zusammengeführt mit allem was da war (ICD und OPS) und dann neu gruppiert. Sonst ist es unsinnig von einer Fallzusammenführung zu reden. Der Grouper berücksichtigt dann letztendlich ICD und Proz. aus beiden Aufenthalten.
Gruß
B. Domurath
Bad Wildungen -
Guten Tag Forum,
zumindest in BaWü wird meines Wissens eine Neu-Gruppierung
bei Wiederaufnahme wegen Kompl. derzeit nicht akzeptiert,
dh ICD und OPS des Wiederkehrerfalls bleiben unberücksichtigt.
Dies steht so im KHEntgG: „darf eine Fallpauschale
nicht erneut berechnet werden“. Berechnet werden nur
eventuelle Langliegerzuschläge aufgrund der DRG des
Vorgängerfalls.
Dies ist auch das in ISH eingepatchte Vorgehen.In 2004 wird das natürlich anders, aber ich glaube
nicht das T Werner schon Anfragen für das nächste Jahr beantwortet.:rotate:Andere Erfahrungen in anderen Bundesländern
(und in Bad Wildungen) ?Schöne Grüße
J. Lieser
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Hallo Herr Domutath und Herr Lieser,
ich hatte mir das Ganze ( Verknüpfen von Wiederkehrern) auch einfacher vorgestellt. Die geschilderte Problematik bezieht sich ausschließlich auf 2003:
Zunächst würde ich auch einmal generell unterscheiden zwischen einer regulären geplanten Wiederaufnahme innerhalb der OGVD.
Und der Wiederaufnahme bei Komplikationen. Bei Komplikationen scheint es so zu sein, das nur die Daten (ICD,OPS) des ersten Aufenthaltes gegroupt werden, plus Tage oberhalb der OGVD.
Problematisch sehe ich, als "später Frühoptierer" zum Sept.03 die Verknüpfungsmöglichkeiten bei geplanten Wiederkehrern. Hier Beispiele. Wie argumentieren Sie?Beispiel 1
2 Tage Splintlegung bei Harnleiterstein
2 Tage geplante Wiederaufnahme zur ESWL innerhalb GVD
1 Tag geplante Wiederaufnahme zur Splintentfernung außerhalb der OGVAbrechnungsmöglichkeit A in 2003
3 eigene DRG`s wird so vom MDK Nordrhein vorgeschlagenAbrechnungsmöglichkeit B in 2003
Erster und zweiter Aufenthalt verknüpfen und alle ICD und OPS und Tage zusammen groupen. So sehe ich das zur Zeit. Der dritte Aufenthalt liegt oberhalb der OGVD und ergibt eine neue DRG.Abrechnungsmöglichkeit C in 2003
Erster und zweiter Aufenthalt verknüpfen und nur die ICD und OPS des ersten Aufenthaltes groupen, plus den eventuellen Zuschlag für die weiteren Tage. So möchte es eine Kasse.Dramatisch wird die Variante C in 2003 bei Wiederkehrern, die dann ein Rectumcarcinom oder eine Endoprothetik im 2. Aufenthalt bekommen,
oder wie ist es bei einem Appendizitisverdacht im ersten Aufenthalt und der OP im zweiten Aufenthalt.Ich kann nicht glauben, das die ICD, OPS des 2. Aufenthaltes nicht in das Grouping mit einfließen sollen.
Mit der Bitte um Erhellung
ein ratloser
:dance2:
--
Kurt Mies -
hallo forum, insbesondere Herr Mies
Zitat
Beispiel 1
2 Tage Splintlegung bei Harnleiterstein
2 Tage geplante Wiederaufnahme zur ESWL innerhalb GVD
1 Tag geplante Wiederaufnahme zur Splintentfernung außerhalb der OGVAbrechnungsmöglichkeit A in 2003
3 eigene DRG`s wird so vom MDK Nordrhein vorgeschlagenAbrechnungsmöglichkeit B in 2003
Erster und zweiter Aufenthalt verknüpfen und alle ICD und OPS und Tage zusammen groupen. So sehe ich das zur Zeit. Der dritte Aufenthalt liegt oberhalb der OGVD und ergibt eine neue DRG.Abrechnungsmöglichkeit C in 2003
Erster und zweiter Aufenthalt verknüpfen und nur die ICD und OPS des ersten Aufenthaltes groupen, plus den eventuellen Zuschlag für die weiteren Tage. So möchte es eine Kasse.ich denke, der MDK hat (ausnahmsweise) recht. Keine Komplikation, drei Fälle.
Möglichkeit B würde mE in 2004 in Betracht kommen, dann
allerdings auch mit dem dritten Fall (30Tage)
:bombe: aus drei wird eins = Fallzahlen 2004 ? :bombe:Möglichkeit C ist Unsinn, es liegt keine Komplikation vor.
Mich würde interessieren, ob die zur Zeit gültige
Nichtbeachtung der Codes des Wiederkehrerfalls bei
WA wegen Komplikationen allgemein so gehandhabt wird ?Zitat
Dramatisch wird die Variante C in 2003 bei Wiederkehrern, die dann ein Rectumcarcinom oder eine Endoprothetik im 2. Aufenthalt bekommen,
oder wie ist es bei einem Appendizitisverdacht im ersten Aufenthalt und der OP im zweiten Aufenthalt.Das sind zwei Fälle in 2003, die Frage bleibt, ob die
präoperative stationäre Behandlung erforderlich war..........Gruß
J Lieser
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Dramatisch wird die Variante C in 2003 bei Wiederkehrern, die dann ein Rectumcarcinom oder eine Endoprothetik im 2. Aufenthalt bekommen,
oder wie ist es bei einem Appendizitisverdacht im ersten Aufenthalt und der OP im zweiten Aufenthalt.Das sind zwei Fälle in 2003, die Frage bleibt, ob die
präoperative stationäre Behandlung erforderlich war..........Gruß
J Lieser
Danke für Ihre schnelle Antwort,
die Frage nach ambulantem Potential bei den Kurzliegern, ob vor oder nach dem Eingriff ist natürlich voll im Gange.Ihr
--
Kurt Mies