Wiederkehrer - und OPS Kodes des ersten Aufenthaltes

  • Hallo Forum,
    wo steht eigentlich, dass bei einer (unstrittigen) Fallzusammenführung wegen Wiederaufnahme aufgrund von Komplikationen bei der Zusammenführung der Daten die OPS-Kodes des ersten Aufenthaltes mehr bei der Gruppierung der nun zusammengelegten Aufenthalte nicht berücksichtigt werden???
    :rotate: 21.35 Uhr, dunkel ist's und ich bearbeite immernoch Anfragen.

  • Hier ist auch schon dunkel... :sleep:

    Das steht nirgends.
    Wer behauptet denn so was?

    --
    Rolf Grube
    FA für Anästhesie
    Med. Controlling
    Klinikum Krefeld gGmbH
    Lutherplatz 40
    47805 Krefeld

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie

  • Rau in "Das Krankenhaus" 10/2003:
    "Technisch basiert die Regelung (zu Widerkehrern) auf der schon etablierten Vorgehensweise bei Rückverlegungen, wo ebenfalls die Verweildauer-, Diagnose- und Prozedurenangaben der getrennten Aufenthalte zusammengeführt werden." Also auch die OPS-Codes.
    Gruß
    Patricia:vertrag:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Guten Tag,

    die Fälle werden zusammengeführt mit allem was da war (ICD und OPS) und dann neu gruppiert. Sonst ist es unsinnig von einer Fallzusammenführung zu reden. Der Grouper berücksichtigt dann letztendlich ICD und Proz. aus beiden Aufenthalten.

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Guten Tag Forum,
    zumindest in BaWü wird meines Wissens eine Neu-Gruppierung
    bei Wiederaufnahme wegen Kompl. derzeit nicht akzeptiert,
    dh ICD und OPS des Wiederkehrerfalls bleiben unberücksichtigt.
    Dies steht so im KHEntgG: „darf eine Fallpauschale
    nicht erneut berechnet werden“. Berechnet werden nur
    eventuelle Langliegerzuschläge aufgrund der DRG des
    Vorgängerfalls.
    Dies ist auch das in ISH eingepatchte Vorgehen.

    In 2004 wird das natürlich anders, aber ich glaube
    nicht das T Werner schon Anfragen für das nächste Jahr beantwortet.:rotate:

    Andere Erfahrungen in anderen Bundesländern
    (und in Bad Wildungen) ?

    Schöne Grüße

    J. Lieser

  • Hallo Herr Domutath und Herr Lieser,
    ich hatte mir das Ganze ( Verknüpfen von Wiederkehrern) auch einfacher vorgestellt. Die geschilderte Problematik bezieht sich ausschließlich auf 2003:
    Zunächst würde ich auch einmal generell unterscheiden zwischen einer regulären geplanten Wiederaufnahme innerhalb der OGVD.
    Und der Wiederaufnahme bei Komplikationen. Bei Komplikationen scheint es so zu sein, das nur die Daten (ICD,OPS) des ersten Aufenthaltes gegroupt werden, plus Tage oberhalb der OGVD.
    Problematisch sehe ich, als "später Frühoptierer" zum Sept.03 die Verknüpfungsmöglichkeiten bei geplanten Wiederkehrern. Hier Beispiele. Wie argumentieren Sie?

    Beispiel 1
    2 Tage Splintlegung bei Harnleiterstein
    2 Tage geplante Wiederaufnahme zur ESWL innerhalb GVD
    1 Tag geplante Wiederaufnahme zur Splintentfernung außerhalb der OGV

    Abrechnungsmöglichkeit A in 2003
    3 eigene DRG`s wird so vom MDK Nordrhein vorgeschlagen

    Abrechnungsmöglichkeit B in 2003
    Erster und zweiter Aufenthalt verknüpfen und alle ICD und OPS und Tage zusammen groupen. So sehe ich das zur Zeit. Der dritte Aufenthalt liegt oberhalb der OGVD und ergibt eine neue DRG.

    Abrechnungsmöglichkeit C in 2003
    Erster und zweiter Aufenthalt verknüpfen und nur die ICD und OPS des ersten Aufenthaltes groupen, plus den eventuellen Zuschlag für die weiteren Tage. So möchte es eine Kasse.

    Dramatisch wird die Variante C in 2003 bei Wiederkehrern, die dann ein Rectumcarcinom oder eine Endoprothetik im 2. Aufenthalt bekommen,
    oder wie ist es bei einem Appendizitisverdacht im ersten Aufenthalt und der OP im zweiten Aufenthalt.

    Ich kann nicht glauben, das die ICD, OPS des 2. Aufenthaltes nicht in das Grouping mit einfließen sollen.

    Mit der Bitte um Erhellung

    ein ratloser


    :dance2:
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • hallo forum, insbesondere Herr Mies


    ich denke, der MDK hat (ausnahmsweise) recht. Keine Komplikation, drei Fälle.

    Möglichkeit B würde mE in 2004 in Betracht kommen, dann
    allerdings auch mit dem dritten Fall (30Tage)
    :bombe: aus drei wird eins = Fallzahlen 2004 ? :bombe:

    Möglichkeit C ist Unsinn, es liegt keine Komplikation vor.

    Mich würde interessieren, ob die zur Zeit gültige
    Nichtbeachtung der Codes des Wiederkehrerfalls bei
    WA wegen Komplikationen allgemein so gehandhabt wird ?

    Zitat


    Dramatisch wird die Variante C in 2003 bei Wiederkehrern, die dann ein Rectumcarcinom oder eine Endoprothetik im 2. Aufenthalt bekommen,
    oder wie ist es bei einem Appendizitisverdacht im ersten Aufenthalt und der OP im zweiten Aufenthalt.

    Das sind zwei Fälle in 2003, die Frage bleibt, ob die
    präoperative stationäre Behandlung erforderlich war..........

    Gruß

    J Lieser

  • Dramatisch wird die Variante C in 2003 bei Wiederkehrern, die dann ein Rectumcarcinom oder eine Endoprothetik im 2. Aufenthalt bekommen,
    oder wie ist es bei einem Appendizitisverdacht im ersten Aufenthalt und der OP im zweiten Aufenthalt.

    Das sind zwei Fälle in 2003, die Frage bleibt, ob die
    präoperative stationäre Behandlung erforderlich war..........

    Gruß

    J Lieser

    Danke für Ihre schnelle Antwort,
    die Frage nach ambulantem Potential bei den Kurzliegern, ob vor oder nach dem Eingriff ist natürlich voll im Gange.

    Ihr


    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies