vertebragene Ursachen des Thoraxschmerzes

  • Hallo Forum,
    die stationäre Aufnahme erfolgt wegen Thoraxschmerzen und V.a. Infarkt. Dieser wird ausgeschlossen. Anamnestisch, radiologisch oder aufgrund der klin. Untersuchung werden im Verlauf des stationäen Aufenthaltes Veränderungen der Wirbelsäule als ursächlich angesehen.
    Ist nun ein Kode aus Kapitel XIII als Hauptdiagnose, mit Z03.4 als Nebendiagnose korrekt? Oder muss hier das Symptom als Hauptdiagnose mit Z03.4 als Nebendiagnose kodiert werden?
    Da sind unsere Kardiologen und der SMD unterschiedlicher Ansicht.

    Vielen Dank im Vorfeld!

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr Werner!

    Diagnosen aus Z03.. dürfen nur dann als Hauptdiagnose angegeben werden, wenn kein Symptom und keine zugrundeliegende Krankheit vorliegt. Siehe DKR ich glaube D002.

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Forum,

    dieses Problem taucht bei uns auch öfter auf.

    Wenn der befürchtete Infarkt sich nicht bestätigt, würde ich mit

    HD R 07.2
    ND Z 03.4
    ND M 54.6 (z.B.)

    kodieren. Die Aufnahme erfolgte wegen der li-thorakalen Schmerzen und Infarkt-Verdacht.

    Da wir im Haus auch eine Orthopädie haben, mutet die M-Diagnose als HD aus der Inneren Abteilung besonders befremdlich an und hat schon öfter zu Rückfragen seitens der KK geführt.

    Grüße aus Köln, leider schon fast dunkel, außerdem ziemlich kalt

    Conny :rotate:

  • Zitat


    Original von Conny24:

    Wenn der befürchtete Infarkt sich nicht bestätigt, würde ich mit

    HD R 07.2
    ND Z 03.4
    ND M 54.6 (z.B.)


    DKR D002b:
    "Schlüsselnummern für Symptome, Befunde und ungenau bezeichnete Zustände aus Kapitel XVIII Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind, sind nicht als Hauptdiagnose zu verwenden, sobald eine die Symptomatik, etc. erklärende definitive Diagnose ermittelt wurde."

    Damit ist die Kodierung von R07.2 raus (auch wenn sie als Erklärung für die KK hilfreich wäre) und M54.6 muß als HD angegeben werden.

    --
    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

  • Lieber Herr Rembs,


    ich muss Ihnen widersprechen (natürlich total ungern, versteht sich
    :x ). Aber in den münsteraner Empfehlungen wird nur der Fall beschrieben, wo sich kein Grund für die Schmerzen fand, und dann werden natürlich die Symptome kodiert oder, falls keine da waren (wobei es dann doch eher selten ist, dass jemand ins KH kommt) die Z03.4. Hier ist aber ein Fall beschrieben, in dem abgeklärt wurde, dass die Beschwerden vertebragen waren. Und dann ist die M-Diagnose nach Kodierregeln die HD, wie Ihr Vorredner angegeben hat.
    Liebe Grüße
    Patricia.
    :besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

    • Offizieller Beitrag

    Hallo
    und guten Abend Frau Klein

    auf diese Antwort habe ich gewartet...

    Ich habe auch nach gesundem Menschenverstand kodiert, die Wirbelsäulenveränderungen sind eine Verdachtsdiagnose, die zudem nicht behandelt wurde. Veranlassung der stat. Behandlung nach meinem (!) Verständnis war der Infarktausschluss (Behandlung bei den Kardiologen!)und nicht die möglichen Wirbelsäulenveränderungen.

    herzliche Grüße

    Eberhard Rembs

  • Lieber Herr rembs,

    natürlich haben Sie recht: wenn die vertebragene Ursache eine reine Auschlussdiagnose war, dann darf sie nicht kodiert werden, logisch. Ich hatte aber (natürlich!;)) den Fall zu Grunde gelegt, dass im Rö-Bild ein grauslicher Verschleiß gefunden wurde, die Bewegungseinschränkung dokumentiert erheblich war und eine KG-Behandlung eingeleitet wurde.... (was ja nie so ist, natürlich, man sagt dem Patienten, er soll mal ambulant zum Orthopäden und zur KG gehen....! dann darf ich auch nichts kodieren (wobei natürlich mancher wieder sagen mag: aber ich mußte doch mit dem Patienten ein ausführliches Gespräch führen....Das sind Ressourcen!!!! Ein ausführliches Gespräch sollten wir aber eigentlich mit allen Patienten vor der Entlassung führen, so dass es bei jedem im Basispreis drin ist, finde ich!))
    Honi soit, qui mal y pense...
    P.
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein