Hallo Forum,
in den speziellen Kodierrichtlinien wird bei der Kodierung von Schlaganfällen ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass auch bestimmte Symptome (ggf. unter bestimmten Bedingungen) zusätzlich kodiert werden müssen. Das halte ich auch für medizinisch sachgerecht.
Wie aber verhält es sich bei der multiplen Sklerose, die ja auch in sehr unterschiedlichen Formen zum Ausdruck kommen kann. Ich habe hierüber allerdings noch keine Bestimmung in den DKR gelesen. Gibt es sie nicht oder war ich nur nicht aufmerksam genug ?
Danke und Gruß
Elrip