• Sehr geehrtes Forum,

    beim Durchlesen des neuen Fallpauschalen-Kataloges fiel mir auf, dass die alte I68A bis I68C gestrichen worden sind. Dafür gibt es jetzt die I68A und I68B mit einem niedrigeren Altersplitt und die I68C als ein Belegungstag. Jedoch führen nur Diagnosen in die jeweiligen DRGs. Prozeduren, wie z.B. 8-910 oder 8-917, sind demnach überhaupt nicht mehr relevant für die Eingruppierung in die DRGs. Stationäre Schmerztherapie kommt in der MDC 08 "Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe" also nicht mehr vor?!
    Die I68C mit einem Belegungstag kann ja nicht für Akut-Patienten genommen werden, denn diese Patienten benötigen mehr als einen Tag. Und wenn sie nach einem Tag entlassen worden sind, dann ist mit einer Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen zu rechnen und somit werden die DRGs zusammengeführt. Aber für welches Patientenklientel ist diese DRG gedacht?

    Vielen Dank!

    M. Uphoff

  • Hallo Frau Uphoff,

    die OPS 8-910 und 8-917 kommen in den Handbüchern 2003/2004 nicht vor. Das heißt jedoch nicht, daß die stationäre Schmerztherapie nicht abgebildet wird. Es geht eben nur über ICD. Die I68C wird vermutlich angesteuert, wenn ich z.B. mit Brustschmerzen komme und es stellt sich heraus, ich habe keinen Herzinfarkt sondern spondylogene Schmerzen und gehe wieder innerhalb 24 Stunden nach Hause.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    habe wohl das System immer noch nicht ganz kapiert;
    I68C neu bedeutet also, daß der Patient innerhalb 24 Stunden nach Hause geht, oder am gleichen Tag, bis 23:59 Uhr???
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    Andreas Raether
    Winnenden

    Andreas Raether
    Winnenden

  • Hallo Herr Räther,

    der Text der DRG I68C heißt "... ein Belegungstag". Da gehe ich davon aus, daß es bis zu 24 Stunden sind so wie bisher. Als Belegungstag zählen der Tag der Aufnahme und alle weiteren mit Ausnahme des Entlassungstages. Handelt es sich beim Aufnahme- und Entlassungstag um denselben Kalendertag, zählt er als Aufnahme- folglich auch als Belegungstag. Der eine Belegungstag kann also streng nach der Definition zwar nur am Aufnahmetag um 24:00 Uhr enden, der Patient kann aber am Tag danach entlassen worden sein. Wenn Sie über die 24 Stunden kommen, trifft es eine andere DRG.
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  • Hallo, Herr Konzelmann.

    Wolesen Sie, dass ein Belegungstag mit 24 Stunden definiert wird?

    Belegungstag bedeutet doch, die Entlassung folgt am Tag nach der Aufnahme und kann daher ein Zeitfenster von bis zu 47 Stunden und 59 Minuten haben (Aufnahme 01.02. um 00:00, Entlassung am 02.02. um 23:59).

    24 Stunden stehen doch normalerweise nur im Zusammenhang mit Verbringungsleistungen.
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    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Hallo zusammen,

    gut so, danke, man sollte halt auch rechnen können, daß zwei Kalendertage zusammen 48 Stunden haben von 00:00 Uhr Tag eins bis 24:00 Uhr Tag zwei. Aber das fällt schon schwer, wenn man sich so ganz nebenbei auch noch mit Praktikantin beschäftigt. Allerdings bleibe ich dabei: der Entlassungstag, auch wenn er 24 Stunden hat, zählt NICHT!!!
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