Zusatzentgelte in 2004?

  • Hallo,

    passt zwar nicht ganz, aber steht in derselben Rubrick, nämlich die TB-Fälle (E76 A und B).

    Hierfür sollen individuelle Entgelte vereinbahrt werden...(Immerhin knapp 60 Fälle Tendenz leider jährlich steigend!!!)

    Hat jemand hierzu Erfahrungswerte?

    Wie kommt es hier zum Split von A und B, wenn es doch keine oder nicht ausreichende Fallzahlen beim Inek gibt?

    Bei uns ist die A z.B. deutlich geringer in der Verweildauer wie die B entsprechendes gilt dann natürlich auch für die Kosten (wobei bei 5 Fällen in der A auch der Zufall eine Rolle spielen kann)...

    Hat hierzu jemand Informationen?

    Müssen wir für die wenigen Fälle auch O-GVD und U-GVD und die entsprechenden Zuschläge aushandeln?

    Gruß
    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Zitat


    Müssen wir für die wenigen Fälle auch O-GVD und U-GVD und die entsprechenden Zuschläge aushandeln?

    Alle Bestandteile einer DRG sind zu vereinbaren. Neben OGVD, UGVD und deren Bewertungsrelationen ist also auch eine Verlegungsbewertungsrelation zu vereinbaren... oder eben ein tagesgleiches Entgelt

    mfG

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von C-Hirschberg:
    ... oder eben ein tagesgleiches Entgelt

    Hallo,

    wer hat vor, etwas anderes zu machen??
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    angesichts der doch geringen Fallzahl der Tuberkulosepatienten, so ein Aufwand...auch noch für A+B...(in A bei uns 4 Fälle) ist das ist doch statistisch überhaupt nicht valide zu machen ....

    Ausserdem mal die Frage, wo bekomme ich die Infos, wie genau den die Grenzverweildauern und die Zu+Abschläge (und die Verlegungsabschläge bei 0 Fällen verlegt) zu berechnen sind...

    Das macht doch kaum Sinn bei 4 Fällen in der A-Pauschale, die übrigens billiger wird wie die B-Pauschale ...Zufall oder schlechtes Splitkriterium...kann ich bei 4 Fällen auch nicht bestimmen...

    Und nochmal, wieso gibt es bei einer unkalkulierten DRG überhaupt einen Split...das widerspricht doch der Systemlogik oder?

    Hat jemand hier einen praktikabelen Vorschlag?

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Liebe Forumgemeinde

    Ich habe eine weitere Frage zu den Zusatzentgelten. Gibt es schon eventuell Richtlinien zur Berechnung? Also, wie sieht das mit der Menge aus und mit den Kosten. Hat schon jemand Vergleichswerte, wie viel er von welchen ZE´s verhandeln will? Wie sieht es mit einer Kostenaufstellung der einzelnen ZE´s aus? Gibt es schon Werte, an die man sich orientieren kann? Wo gibt es mehr INFOS

    MfG
    J.Bücker
    :dance2: :chili: :bombe:

  • Hallo Herr Bücker,

    wir fragen derzeit alle unsere Kliniken ab und bitten den jeweiligen Chefarzt, uns zu sagen wie oft er welches ZE zu erbringen gedenkt.

    Dann ermitteln wir aus unserer Materialwirtschaft den sog. "gleitenden Durchschnittspreis" für das Material.

    Gleichzeitig teilen uns die Kliniken mit, ob mit der Erbringung des ZE ein vermehrter Personalaufwand einhergeht.

    Das ganze kalkulieren wir dann pro ZE.

    Die Summe aller ZE ziehen wir selbstverständlich von unserem DRG - Budget ab.

    Dann sind wir gespannt, was die Kassen dazu sagen werden :rotate:
    Leider haben wir derzeit auch noch keine Vergleichszahlen zu den ZE und wissen also vor den Budgetverhandlungen nicht, was andere verlangen, wir werden uns natürlich ein bissl schlau machen.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

  • Hallo,

    aus meiner Sicht ist das Problem mit den ZE sehr komplex.
    Früher gab es für bestimmte Implantate ein Geld. Dann wurden sie in den Pflegesatz eingerechnet. Das Budget ist aber seit 1992 gedeckelt. Das Verhältnis stimmt nicht mehr so richtig. Budgetverhandlungen gab es inzwischen auch. Das bloße Wiederrausrechnen der Kosten + der Mehrkosten aus Personalaufwand bringt es durch die ja nun mal kalkulierte (mit Personalaufwand versehene) DRG nicht wirklich..
    Zu den ZE der Anlage 4 findet sich in f&w 5, 2003 die Aussage, dass diese in der Kalkulationsrunde nicht mitkalkuliert werden konnten, da entweder keine Prozedurenkodes oder nur unzureichende Fälle vorgelegen haben.
    Ich stelle mir vor, im Kalkulationsbericht näheres zu dem kalkulierten ZE zu finden. So ähnlich müßte man es für die eigenen Fälle und das eigene Haus tun, wenn das möglich ist.
    Aus dem Projektbericht wird zu entnehmen sein (ich denke, die grundsätzliche Form bleibt erhalten), was denn als durchschnittliche Kosten in den Kostenstellen und Kostenarten ausgewiesen ist (es müßte sogar brauchbar sein, da arithmetische Mittel verwendet wurden). Diese Analyse kann man mit seinem eigenen Material vergleichen, auf der Grundlage der eigenen Kostenkalkulation. Das erscheint mir die sauberste Möglichkeit.
    Für die, die keine eigene Kostenrechnung haben, bleibt nur eine Abschätzung, wie Herr Wilke sie vorgeschlagen hat. Letztendlich soll das ZE zu einer sachgerechten Vergütung verhelfen, egal wie.

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Hallo Forum,

    1. Die weiter oben im Thread gestellte Frage, was mit den ZE passiert, bevor man eine gültige Vereinbarung hat, steht noch offen. Hat irgendjemand eine Idee? Ich vermute, man wird sie erst dann mit den Kostenträgern abrechnen können, wenn die Vereinbarung unterschrieben ist. Zumindest müßte man nachträgliches In-Rechnung-Stellen ja mit den Kassen ebenfalls irgendwie in die Vereinbarung packen.

    2. Wenn ich das richtig verstehe, sollte man mit der Vereinbarung von ZE sowieso vorsichtig sein. Man zieht dadurch Geld aus dem Budget heraus und läuft in Gefahr Minderelöse in dem Bereich der ZE zu haben, wenn man die vereinbarte Zahl der ZE nicht erreicht. Und das auch dann, wenn man insgesamt Mehrerlöse erzielt hat! Läßt man die Beträge dagegen im Budget und vereinbart keine ZE, gehen die Minderleistungen bei den ZE dann im Gesamtmehrerlös unter. Konsequenz ist, dass die Vereinbarung von ZE nur bei einer höheren Frequenz und dann auch nur mit "niedrig realistischer" oder gleich "niedriger" Anzahl Sinn macht. Zugegeben, vereinbart man die ZE, hat man diese Leistung offiziell gemacht, das kann im Einzelfall auch mal ein echter Vorteil für die Abrechnung sein, z.B. bei den medikamentenfreisetzenden Stents.

    3. Zur Kalkulation der Anlage 3 - Leistungen: Wir haben in diesem Jahr einige "Pseudo-DRGs" mit allen Bestandteilen des Kataloges vereinbart. Ohne Kostenkalkulation mangels Fallzahl teilweise. Dabei haben wir die "Pseudo-DRGs" einfach so konstruiert, dass die Erlöse denen aus der BPflV-Zeit entsprechen (jedenfalls wenn die gleichen Fälle aufträten). Theoretisch könnte man übrigens auch die Zu- und Abschläge alle mit dem Betrag "0" vereinbaren, so könnte man praktisch die alten FP nachmodellieren. Kenne aber keinen, der das gemacht hat, sehe auch den Vorteil davon nicht so richtig.

    Grüße aus dem hochsommerlichen Köln,
    --
    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

  • Hallo Forum,

    die Codierung der Zusatzentgelte ist die eine Frage, die Kalkulation der Zusatzentgelte eine andere. Wie ich kürzlich gehört habe, arbeiten die Kostenträger an (einem) einheitlichen Kalkulationsschema. Bis diese vorliegen kann es noch dauer, vieleicht zulange für diejenigen die prospektiv verhandeln wollen. Zudem könnte sich herausstellen, das ein von den Kostenträgern konzipiertes Kalkulationsschema nicht sachgerecht ist. Ich hoffe sehr, das auch die Krankenhausgesellschaften an (einem) Kalkulationsschema für Zusatzentgelte arbeiten.
    Unabhängig davon würde es Sinn machen, wenn die betroffenen Krankenhäuser sich bezüglich einer einheitlichen Kalkulation abstimmen. Wir wären jedenfalls an einer abgestimmten Kalkulation für die ZE20, ZE21 und beschichteten Stents interessiert.

    Mit vielen Grüßen aus Duisburg


    Michael-Hermann Hanke