ZitatAlles anzeigen
Original von Selter:Guten Morgen,
es war doch nie die Rede davon, ich habe doch klar gesagt, dass das nie die Aufgabe des Med. Cont. sein kann und soll.
Ich verstehe auch nicht, warum Sie Kritik mit öffentlicher Anprangerung gleichsetzen. Kritik ist auch im ärztlichen Bereich nötig, lehrreich und muß auch erfolgen. Arztliches Handeln als Kritikvakuum kann ja wohl nicht gewünscht sein, erst gar nicht von Patientenseite. Nicht in Form von Beschuldigung natürlich, sondern in Form von analytischem Aufarbeiten. So was endet irgendwann mal in Behandlungspfaden,-vorschlägen,-wegen,-....(übrigens ist die Erarbeitung von solchen im Gesetz verankert)Sie haben mich hier falsch verstanden, falls es an meiner Schreibart liegen sollte, bitte ich um Entschuldigung.
Um es mal ganz klar zu sagen:
Das ärztliche Handeln muß primär an der notwendigen Behandlung des Patienten orientiert erfolgen, nicht nach DRG-Gesichtspunkten!
Das bedeutet aber auch, dass unnötige Behandlungen/Diagnostiken usw. nicht erfolgen (bitte nicht wieder falsch verstehen, damit ist NICHT gemeint Patienten nicht zu intubieren. Es ist eine ALLGEMEINE Aussage)Ich hoffe, damit ist es etwas klarer geworden!
Schönen Tag
D. D. Selter
[ Dieser Beitrag wurde von Selter am 29.11.2001 editiert. ]
guten morgen ng,
es ist. uff !
gruß
peter merGuet