Schwierige Kodierung

  • Hallo zusammen,

    eigentlich ist mir dieses Board zu schade, um simple Fragen zur Kodierung von Einzelfällen zu stellen.
    Aber der im Folgenden dargestellte Fall ist mir in ähnlicher Form in den letzten Wochen mehrfach untergekommen und stellt mich immer wieder vor Kodierprobleme.?(
    Der Patient wird via Notarzt in die Klinik verbracht. Am Unfallort wurde er von einem "Rettungsrambo" (ich bitte um Verzeihung, die meisten Notärzte tun einen guten Job)mit Schmerz-und Narkosemitteln "abgedröhnt". Nach Untersuchung in der Klinik finden sich aber nur leichte Prellungen und Schürfungen die auch ambulant hätten behandelt werden können.
    Die stationäre Aufnahme auf die Intesiv erfolgt nur zur Beobachtung aufgrund des Narkosemitteleinflusses.

    Hierfür finde ich keine passende Kodierung. Kodiere ich die Prellungen und Schürfungen als Aufnahmediagnose kommt postwendend die Anfrage der KK (AEP läßt grüßen) warum dieser Patient aufgenommen wurde. Einen Code aus der Gruppe "Narkosezwischenfälle" kann ich nicht wählen und ein Mißbrauch von Rauschmitteln liegt schließlich auch nicht vor. :icd:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von JSchwarz:
    Der Patient wird via Notarzt in die Klinik verbracht. Am Unfallort wurde er von einem "Rettungsrambo" (ich bitte um Verzeihung, die meisten Notärzte tun einen guten Job)mit Schmerz-und Narkosemitteln "abgedröhnt".

    Einen OPS für:
    "Mutwillige Verschiebung des Bewußtseinszustands ohne adäquate Indikation, in nicht näher bezeichneter guter Absicht"
    gibt es nicht und hat auch aus Qualitätsgründen wenig Chancen aufgenommen zu werden (oder gerade deswegen!?).
    ;)

    Zitat

    Nach Untersuchung in der Klinik finden sich aber nur leichte Prellungen und Schürfungen die auch ambulant hätten behandelt werden können.

    Dann müssen diese als HD kodiert werden.

    Zitat

    Die stationäre Aufnahme auf die Intesiv erfolgt nur zur Beobachtung aufgrund des Narkosemitteleinflusses. Hierfür finde ich keine passende Kodierung.


    Einen Code aus der Gruppe "Narkosezwischenfälle" kann ich nicht wählen und ein Mißbrauch von Rauschmitteln liegt schließlich auch nicht vor. :icd:
    [/quote]
    Die Kodierrichtlinie:
    D002a Hauptdiagnose
    Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9
    Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen
    Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden als Hauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustandes des Patienten zugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustandes, auf die Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist. ...

    bezieht sich eigentlich nur auf die HD, ihr folgend müssen Sie ja auch die Prellungen als HD nennen.
    Ich habe noch keine Regel gefunden, die mir untersagt hier einen Beobachtungskode als ND zu benutzen (sonst jemand?), z.B. Z04.1 Untersuchung und Beobachtung nach Transportmittelunfall oder Z04.3., Z04.8, Z04.9 und sollte doch mal die Sedierung zu tief gewesen sein: Z03.6 (beinhaltet: Beob. bei V.a. unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln)
    Ob das allerdings entscheidend die Einstellung eines Kassenmitarbeiters bei simpler Prüfung der Rechnung beeinflußt, ist zu bezweifeln. DRG-politisch ist diese Kodierung auch fruchtlos.

    In Ihren Problemfällen bedarf es dann wohl doch eher eines Zwiegesprächs mit einen Kassenmitarbeiter Ihres Vertrauens!

    Gruß
    D.D.Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Sehr geehrter Herr Kollege Selter,

    besten Dank für die hilfreiche Antwort.
    Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Verwendung von Codes aus der Gruppe Z03 u. Z04 bei Mitarbeitern der Krankenkasse offenbar Argwohn (vielleicht sogar zu Recht)hervorruft.
    Nach dem Motto "Wenn die schon solche Krücken basteln, liegt doch bestimmt eine Fehlbelegung vor".
    Mitarbeiter meines Vertrauens bei den Krankenkassen habe ich derzeit übringens nicht (mehr). Alle gut gemeinten "Zwiegespräche" haben sich bislang als :boom: erwiesen, welcher in Form von bündelweisen Anfragen zurückkam.

    Allen eine schöne Restwoche

    Jörg Schwarz:D

  • Hallo Herr Schwarz,

    der von Ihnen beschriebene Fall ist in der Tat nicht selten und immer wieder ein Ärgernis ("Warum wurde der Patient intubiert?" - "Na, zur Schmerzbehandlung, natürlich!").

    Bis auf weiteres hätte ich keine Hemmungen, als Nebendiagnose Y69 ("Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung") zu kodieren und die Kasse bzw. den MDK an den Rettungsdienst als Verursacher des behandlungspflichtigen Zustandes zu verweisen. Dazu ist IMHO allerdings notwendig, daß bereits aus dem Aufnahmebefund hervorgeht, aus welchem Grund der Patient aufgenommen werden musste.

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Hr. Schwarz und Hr. Hollerbach,

    Zitat


    Original von JSchwarz:
    Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Verwendung von Codes aus der Gruppe Z03 u. Z04 bei Mitarbeitern der Krankenkasse offenbar Argwohn (vielleicht sogar zu Recht)hervorruft.

    Das meinte ich mit:

    Zitat


    Original von Selter:
    Ob das allerdings entscheidend die Einstellung eines Kassenmitarbeiters bei simpler Prüfung der Rechnung beeinflußt, ist zu bezweifeln.

    Zitat


    Original von Hollerbach
    Bis auf weiteres hätte ich keine Hemmungen, als Nebendiagnose Y69 ("Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung") zu kodieren und die Kasse bzw. den MDK an den Rettungsdienst als Verursacher des behandlungspflichtigen Zustandes zu verweisen.

    Wenn viele dieser Kodes in Ihren Rechnungen auftauchen, könnten sich die Kassen allerdings mal fragen, wie die Qualität beim örtlichen Rettungsdienst und in Ihrem Haus so aussieht. Vielleicht gibt es dann in Zukunft nicht nur ein Disease- Management, sondern auch ein Rescue-Management in Ihrer Region....:rolleyes: ;)

    Ich denke, dass man nicht kompromißlos alles versuchen muß, Krückenkodes als Argument für stationäre Aufnahmen zu liefern. Vielmehr muß dann die Dokumentation in der Akte erklärend sein.

    Grüße
    D. D. Selter

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Selter:

    Ich denke, dass man nicht kompromißlos alles versuchen muß, Krückenkodes als Argument für stationäre Aufnahmen zu liefern.

    Wenn der Rettungsdienst den Grund für eine stationäre Aufnahme selbst erzeugt, dann ist eine entsprechende Kodierung doch keine Krücke.

    (Btw.: wie würden sie denn die Wiederaufnahme eines Patienten mit Nachblutung oder Wundheilungsstörung nach operativem Eingriff kodieren? Das geht doch auch nur über "Krückenkodes"?)

    Die Rechtfertigung gegenüber dem Kostenträger ist dabei IMHO noch das geringste Problem - für ein Krankenhaus könnte sich nämlich durchaus auch die Frage stellen, ob derlei Aufnahmen durch den DRG-Erlös kostenseitig gedeckt sind und ob der Rettungsdienst nicht in Regreß genommen werden muss.... :shock2:

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hr. Hollerbach,

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    Wenn der Rettungsdienst den Grund für eine stationäre Aufnahme selbst erzeugt, dann ist eine entsprechende Kodierung doch keine Krücke.

    Ich habe nicht den berechtigten Einzelfall gemeint, sondern die Pauschalisierung.

    Zitat

    (Btw.: wie würden sie denn die Wiederaufnahme eines Patienten mit Nachblutung oder Wundheilungsstörung nach operativem Eingriff kodieren? Das geht doch auch nur über "Krückenkodes"?)

    s.o.

    Zitat

    ..für ein Krankenhaus könnte sich nämlich durchaus auch die Frage stellen, ob derlei Aufnahmen durch den DRG-Erlös kostenseitig gedeckt sind und ob der Rettungsdienst nicht in Regreß genommen werden muss.... :shock2:

    Bevor hier noch zu den Fronten: MDK-Schlichtungsstelle(n)-Sozialgerichte auch noch Zankereien mit Rettungsdiensten (dann bitte auch gleich die einweisenden niedergelassenen Kollegen einbeziehen und Ärzte im eigenen Haus sollten dann auch bei Kodierfehlern belangt werden können) schon angepeilt sind, sollte man sich vielleicht lieber Gedanken über Behandlungsleitlinien (und zwar überall da wo behandelt wird, also auch außerhalb des Krankenhauses!) machen! Das betrifft somit auch automatisch die Behandlungskette und deren Ablauf.
    Oder nicht?
    :rolleyes:

    Gruß
    D. D. Selter

  • hallo ng,
    die diskussion treibt mir den schweiß auf die stirn:
    die mehrzahl der intubationspflichtigen unfallopfer wird im rettungsdienst zu spät statt zu früh intubiert !!!
    dies hat aspiration pneumonie, und vieles mehr, also schweren verlauf mit hohen personal- und sachmittelkosten zur folge, vor allem aber einen erheblichen schaden für den patienten.

    hier jetzt also die eher seltenen primär bewußtlosen oder eingetrübten patienten in´s feld zu führen, die dann glücklicherweise nichts hatten, zeigt die perversion des systems drg.

    leitlinien dürften dem notarzt vor ort nicht helfen. auch der erfahrene na sollte vor ort nach klinik und gefühl entscheiden. und dürfte in der mehrzahl der fälle eher unterdramatisieren.

    hier zeigt sich ein gefährlciher aspekt der diskussion, wenn der med.controller mit besten absichten versucht, dem arzt vor ort die entscheidung madig zu machen, das ist weder vertrauensbildend noch der versorgungsqualität zuträglich.

    setzen sie eine assistenzarzt in ausbildung der kritik an seinem handeln aus, werden patienten `draußen`schließölich noch zögerlicher intubiert werden

    aus essen ruft entsetzt

    peter merguet
    :shock1:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hr. Merquet

    Zitat


    Original von Selter:
    Bevor hier noch zu den Fronten: MDK-Schlichtungsstelle(n)-Sozialgerichte auch noch Zankereien mit Rettungsdiensten (dann bitte auch gleich die einweisenden niedergelassenen Kollegen einbeziehen und Ärzte im eigenen Haus sollten dann auch bei Kodierfehlern belangt werden können) schon angepeilt sind, sollte man sich vielleicht lieber Gedanken über Behandlungsleitlinien (und zwar überall da wo behandelt wird, also auch außerhalb des Krankenhauses!) machen! Das betrifft somit auch automatisch die Behandlungskette und deren Ablauf.
    Oder nicht?
    :rolleyes:

    Sie haben vielleicht den ironischen Unterton überlesen...

    Aber:

    Zitat

    leitlinien dürften dem notarzt vor ort nicht helfen. auch der erfahrene na sollte vor ort nach klinik und gefühl entscheiden. und dürfte in der mehrzahl der fälle eher unterdramatisieren.

    Das Prizip von Behandlungsleitlinien beinhaltet die persönliche Entscheidung im Einzelfall und die Berücksichtigung der eigenen Erfahrung und schließt sie nicht aus. Sinvoll sind sie gerade bei den von Ihnen weiter unten erwähnten ÄIWs, die eben noch nicht einen reichhaltigen Erfahrungsschatz haben.

    Zitat

    hier zeigt sich ein gefährlciher aspekt der diskussion, wenn der med.controller mit besten absichten versucht, dem arzt vor ort die entscheidung madig zu machen, das ist weder vertrauensbildend noch der versorgungsqualität zuträglich.

    Wer diesen Weg als Med. Controller gehen will, wird sich verlaufen. Das ist überhaupt nicht seine Aufgabe!

    Zitat

    setzen sie eine assistenzarzt in ausbildung der kritik an seinem handeln aus, werden patienten `draußen`schließölich noch zögerlicher intubiert werden.

    Das verstehe ich nun wirklich nicht. Was meinen Sie damit? Der Arzt darf trotz Fehlleistung nicht kritisiert werden, weil sonst die Patientenversorgung darunter leidet????

    Gruß

    D. D. Selter


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 28.11.2001 editiert. ]

  • Zitat

    Das verstehe ich nun wirklich nicht. Was meinen Sie damit? Der Arzt darf trotz Fehlleistung nicht kritisiert werden, weil sonst die Patientenversorgung darunter leidet????


    Hallo

    Ob ein Notarzt in solchen Fällen zu kritisieren ist, wage ich sehr zu bezweifeln. Ich muß mich ganz und gar der Meinung von Herrn Merquet anschließen. Wer selbst schon mal als Notarzt unterwegs war, kennt solche Fälle. Letztlich entscheidet in diesen Fällen die Situation am Unfallort und die ist sehr häufig selbst für erfahrene Notärzte schwer einzuschätzen. Da möchte ich noch nicht mal auf die jungen Kollegen/innen weiter eingehen. Werden diese kritisiert - vor allem wegen abrechnungstechnischer Probleme - schalten sie zum einen auf stur und viel schlimmer, sie werden beim nächsten Mal nicht mehr intubieren!!

    Viele Grüße aus dem verregneten KW


    R. Haubold


    :smokin:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Machaon:
    [quote]
    Werden diese kritisiert - vor allem wegen abrechnungstechnischer Probleme - schalten sie zum einen auf stur und viel schlimmer, sie werden beim nächsten Mal nicht mehr intubieren!!

    Guten Morgen,
    es war doch nie die Rede davon, ich habe doch klar gesagt, dass das nie die Aufgabe des Med. Cont. sein kann und soll.
    Ich verstehe auch nicht, warum Sie Kritik mit öffentlicher Anprangerung gleichsetzen. Kritik ist auch im ärztlichen Bereich nötig, lehrreich und muß auch erfolgen. Arztliches Handeln als Kritikvakuum kann ja wohl nicht gewünscht sein, erst gar nicht von Patientenseite. Nicht in Form von Beschuldigung natürlich, sondern in Form von analytischem Aufarbeiten. So was endet irgendwann mal in Behandlungspfaden,-vorschlägen,-wegen,-....(übrigens ist die Erarbeitung von solchen im Gesetz verankert)

    Sie haben mich hier falsch verstanden, falls es an meiner Schreibart liegen sollte, bitte ich um Entschuldigung.
    Um es mal ganz klar zu sagen:
    Das ärztliche Handeln muß primär an der notwendigen Behandlung des Patienten orientiert erfolgen, nicht nach DRG-Gesichtspunkten!
    Das bedeutet aber auch, dass unnötige Behandlungen/Diagnostiken usw. nicht erfolgen (bitte nicht wieder falsch verstehen, damit ist NICHT gemeint Patienten nicht zu intubieren. Es ist eine ALLGEMEINE Aussage)

    Ich hoffe, damit ist es etwas klarer geworden!

    Schönen Tag

    D. D. Selter

    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 29.11.2001 editiert. ]